Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Was es alles gibt ... (Recht)

pappi, Sunday, 04.08.2013, 16:03 (vor 4131 Tagen)

... und auch noch förderungswürdig ist! Sehr informell für alle, die sich immer noch wundern ...
http://www.feministischer-juristinnentag.de./resolutionen.html

Das GewSchG gehört komplett abgeschafft, solange die Gefahr des Missbrauchs besteht!

Yussuf K., Sunday, 04.08.2013, 16:43 (vor 4131 Tagen) @ pappi

Das gesamte GewSchG gehört abgeschafft, wird es doch durchweg missbräuchlich und zu Ungunsten von falschbeschuldigten Männern eingesetzt. Bei dem Fall "Jochen L.", dem singenden Taxifahrer, bin ich mir da allerdings auf Grund seines tatsächlichen Verhaltens nicht mehr so sicher. Auf jeden Fall führt sein zwanghaftes Verhalten dazu, dass dieses Gesetz sicher nicht abgeschafft wird, womit es sich auch weiterhin für Frauen zur Erlangung des ABR und der Alltagssorge prächtig instrumentalisieren lässt. Durch die gewollte Umkehr der Unschuldsvermutung kann eine Frau ohne Probleme, ohne jemals einen Tatsachenbeweis erbringen zu müssen (also solchen Quatsch wie eine Eidesstattliche Erklärung lassen wir mal weg!), einem völlig unschuldigen Mann Gewalt unterstellen und so in parallel laufenden Sorgerechts-/ABR-Verfahren ohne Probleme die alleinige Macht und Kontrolle über das ehemals gemeinsame Kind erringen. Wenn sich dann herausstellt, dass alles erstunken und erlogen war, dann muss das Kind auf Grund des Kontinuitätsprinzips weiterhin bei der sogenannten Mutter bleiben. Der falschbeschuldigte Vater hat keine Chance, an dieser Situation etwas zu ändern. An den Fällen von Horst Arnold und Gustl Mollath haben wir gesehen, wie eine willkürlich agierende und hochbelastete Justiz sich einfach davon schleicht und auf Kosten ihrer Opfer den Ruhestand geniest.

Solchen Leuten spielen Lebensformen wie Jochen L. den Ball in die offenen Arme. Seiner Meinung nach sind das ja nur: ".... sondern an die vielen Kinder, die nach ihren Vätern weinen. Tja, dann sollen sie eben nicht saufen, prügeln und kriminell werden die Väter, dann kriegen sie auch nicht das Sorgerecht entzogen."

Vielleicht fängt der Mann ja an zu denken, wenn es ihn wieder mal selber betrifft.

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Die Steigerung des djb

adler @, Kurpfalz, Sunday, 04.08.2013, 23:55 (vor 4131 Tagen) @ pappi

Was es alles gibt ... und auch noch förderungswürdig ist!

Feministischer Juristinnentag 2013

Der FJT wird gefördert durch das:
[image]
Gewalt gegen Frauen mit Behinderung
Die Studie zu „Lebenssituation und Belastung von Frauen mit Beeinträchtigung und Behinderungen in Deutschland“ zeigt, dass ...

Bla bla bla

Deshalb fordern wir:

Mehr! Mehr! Mehr!

Die Wirklichkeit hinter dem Getröte:

Selbstbehauptungskurse sind für behinderte Mitmenschen oft ein wichtiger Bestandteil ihrer Rehabilitation, egal ob männlich oder weiblich. In §44 Band IX Absatz 1 Sozialgesetzbuch wird im Maßnahmenkatalog aber strikt zwischen männlichen und weiblichen Behinderten unterschieden: Dort heißt es: „Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben der […] Rehabilitationsträger werden ergänzt durch…ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen […], einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen.“
http://manndat.de/geschlechterpolitik/durfen-behinderte-jungen-diskriminiert-werden-4.html

Effektive rechtliche Bekämpfung sexualisierter Gewalt
Wie in Norwegen sollte auch nach deutschem Recht neben der vorsätzlichen auch die fahrlässige Vergewaltigung und sexuelle Nötigung strafbar sein.

Mal überlegen, ob ich schon mal Eine fahrlässig... Fahrlässig ?? *huthochgeh* Ich glaub' ich spinne!!

Der Grundtatbestand von § 177 StGB ist dahin zu ändern, dass sexuelle Handlungen gegen oder ohne den Willen der betroffenen Person ausreichen.

Ich komm da echt nicht mehr mit. Wie sieht das in der Praxis aus, ohne den Willen? Ah, ich verstehe. Erstmal bumsen. Hinterher überlegen. Eine post coitale Nabelschau der Dame also: War das nun mit meinem Willen passiert oder kam meine Beteiligung einfach so über mich willenlose arme Frau?

Nach moderner deutscher Rechtspraxis kann sie sich für diese Überlegung gerne ein paar Monate oder auch Jahre Zeit lassen. Je nachdem, wie sich die Beziehung mit dem Typen[*] entwickelt, war sie eben mit ihrem Willen dabei oder auch nicht. Entwickelte sich diese nicht zu ihrer vollsten Zufriedenheit, dann geschah es damals nicht gegen, aber doch ohne ihren Willen und war deshalb eine brutale Vergewaltigung.

[*] Typ: Verächtliche Bezeichnung der modernen deutschen Frau für den deutschen Mann. Ähnlich dem englischen 'Kraut' oder dem französischen 'Boche' für den deutschen Landser während des Krieges. Durch diese Entmenschlichung wurde es leichter, ihn ohne Gewissensbisse abknallen zu können.

adler

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