Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Traurig sagt er: „Als berufstätiger Vater hast du gar keine Chance.“ (Allgemein)

Yussuf K., Sunday, 04.08.2013, 22:56 (vor 3926 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Unter Beachtung der deutschen, asozialen und väterfeindlichen Rechtssprechung darf man als Vater nicht den Fehler machen, regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachzugehen!

"Es sind vor allem zwei Gründe, auf die der Richter seine Entscheidung stützte. Zum einen stellte er fest, dass die Mutter die Hauptbezugsperson für die Kinder sei, sie war jahrelang gar nicht oder in Teilzeit berufstätig. Zum anderen meldete er Zweifel am Betreuungsmodell des in Vollzeit berufstätigen Vaters an, das auch Verwandte mit einplante. Die Mutter hingegen hatte angekündigt, sie werde im Rheinland nicht arbeiten. Der Richter lobte, sie könne „sich in der ganzen Zeit um das Wohl der Kinder, gerade in der schwierigen Eingewöhnungszeit, kümmern“.

Peter Lutvik stochert wütend mit dem Löffel in seiner Teetasse. „Natürlich war meine Frau jahrelang die Hauptbezugsperson für die Kinder“, schimpft er, „so war das ja abgesprochen zwischen uns: Ich habe das Geld für unsere Familie verdient!“

Traurig sagt er: „Als berufstätiger Vater hast du gar keine Chance.“

http://www.nwz-inside.de/News/Deine-Welt/Spotlight/Auf-Wiedersehen-lieber-Papa,24085

Fort ist die Schlampe und mit ihr die Kinder ... ob sie wollen oder nicht .....


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