Was ! Sixt macht sich über Mollath lustig (Gesellschaft)
Quelle:
Focus
Nochmal aus dem Artikel:
Mollath dürfte vor Gericht also schlechte Karte haben. Medienrechtler Solmecke hält die Sixt-Kampagne aber zumindest moralisch für fragwürdig. „Für Herrn Mollath ist das sicherlich keine Satire, seine Gefühle dürften verletzt sein“, sagt er. Diesen Kollateralschaden nimmt Sixt offenbar in Kauf.
Ja so ist richtig, sich nochmal über den Mann lustig machen und für
sich Werben...ist ja nur ein Mann.
Wer die menschliche Gesellschaft will.........
Ich kann`s alles nicht mehr Ertragen
Keine Feier ohne Geier:-(
- kein Text -
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Es wäre in Ordnung gewesen
Es wäre in Ordnung gewesen,
wenn Sixt Gustl Mollath dafür ein anständiges Honorar gezahlt hätte.
Aber ungefragt und kostenlos Werbung mit Mollaths Konterfei zu machen,
das ist obermies.
Genial wäre die Aktion gewesen, wenn Sixt damit die Idee verbunden hätte, Gustl Mollath finanziell wieder auf die Beine zu verhelfen.
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Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!
Es wäre in Ordnung gewesen
Genial wäre die Aktion gewesen, wenn Sixt damit die Idee verbunden hätte, Gustl Mollath finanziell wieder auf die Beine zu verhelfen.
Mollath steht Gage zu.
Fertig.
Lohnt sich.
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Liebe Grüße
Oliver
Mollath steht Gage zu
Mollath steht Gage zu.
Gage wird aber für gewöhnlich VORHER vereinbart.
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Ich will, dass der Femiwahn aufhört in Deutschland, und zwar Dalli!
Was ! Sixt macht sich über Mollath lustig
Warum haben diese Ochsen von Sixt damals nicht etwas in dieser Richtung auch mit Natascha Kampusch veranstaltet? In etwa so, "Aus unsere Auto´s kommen Sie immer raus"
Es wäre in Ordnung gewesen
Danke,
das war mein erster Gedanke.
Hunderttausende müssten die zahlen.
SCHWEINE oder besser SÄUE?
Frank
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Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.
Was ! Sixt macht sich über Mollath lustig
Mollath hat doch ein Recht am eigenen Bild. Wenn sein Bild offenbar einen kommerziellen Marktwert hat, dann steht ihm aus den §§ 823 I BGB, § 22, 23 I KunstUrhG aufgrund eines Eingriffs ein finanzieller Ausgleich zu, ebenso aus § 812 I S1 2. Fall BGB aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung.
Umsonst für Sixt ist das nicht. Komisch, dass das im Focus-Artikel nicht auftaucht. Mollath ist überhaupt nicht wehrlos und muss sich das Ganze also nicht gefallen lassen.
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Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"