Was ! Sixt macht sich über Mollath lustig (Gesellschaft)
Mollath hat doch ein Recht am eigenen Bild. Wenn sein Bild offenbar einen kommerziellen Marktwert hat, dann steht ihm aus den §§ 823 I BGB, § 22, 23 I KunstUrhG aufgrund eines Eingriffs ein finanzieller Ausgleich zu, ebenso aus § 812 I S1 2. Fall BGB aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung.
Umsonst für Sixt ist das nicht. Komisch, dass das im Focus-Artikel nicht auftaucht. Mollath ist überhaupt nicht wehrlos und muss sich das Ganze also nicht gefallen lassen.
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Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"
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- Was ! Sixt macht sich über Mollath lustig -
EsReicht,
12.08.2013, 19:01
- Keine Feier ohne Geier:-( - Rainer, 12.08.2013, 19:12
- Es wäre in Ordnung gewesen -
Werner,
12.08.2013, 19:21
- Es wäre in Ordnung gewesen -
Oliver,
12.08.2013, 19:54
- Mollath steht Gage zu - Werner, 12.08.2013, 20:07
- Es wäre in Ordnung gewesen - Quixote, 12.08.2013, 21:55
- Es wäre in Ordnung gewesen -
Oliver,
12.08.2013, 19:54
- Was ! Sixt macht sich über Mollath lustig -
Derkan,
12.08.2013, 20:16
- Was ! Sixt macht sich über Mollath lustig - Detektor, 12.08.2013, 22:49