Tipps aus der Praxis .... heute: Die persönliche Unterschrift. (Off-Topic)
In der § 315 ZPO und der § 275 StPO ist die Unterschrift der Richter geklärt. Unterschreiben tut von denen das Zeugs aber keiner. Da gibt es mittlerweile die unterschiedlichsten Ausflüchte, obwohl eindeutig vom Gesetzgeber geregelt.
Neuerdings sende ich auch alle Schreiben ebenfalls ohne Unterschrift und nur mit "gez." raus. Darauf angesprochen verweise ich nun darauf, dass ich zur Erstellung des Personalausweises auf dem Einwohnermeldeamt meine Unterschrift geleistet habe. Das "Orignal" liegt als immer der "staatlichen Akte" bei und der Staat erhält von mir in allen Sachen nur noch Ausfertigungen ohne Unterschrift.
Wer weiß, wozu das eines Tages mal gut ist. Was die können, können wir auch.
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