Der weibliche Falschbeschuldigungs-Wahn schadet auch den Kindern! (Vaeter)
Unmöglichkeit der gerichtlichen Regelung des Umgangs
Das Nachsehen haben die Töchter beim Umgang mit dem Vater.
Ab Stufe Drei des Ritualvollzuges spielt jeder Vater mit dem Feuer. Dem Feuer des Makels, ein Kinderschänder zu sein. Seit Kachelmann und der Sekundärberichterstattung wissen wir, dass allein der Vorwurf so schwer wiegt, dass alle Professionen Front gegen den Vater beziehen werden.
Auch wenn sich die Unschuld erweisen lässt, eine Folge für die Mutter hat es nicht, Denunzierung und falsches Zeugnis ablegen gegenüber dem Nächsten wird nicht als pädagogische Mangelleistung angesehen. Notwendigerweise wäre eine Strafanzeige wegen Verleumdung von Nöten, doch wer hat dafür die Kraft und das Geld? Was bringt es dem Kind?
Sehr oft bringt nicht mal die Mutter das Ganze in das Verfahren ein, sie erzählt es
dem Jugendamt, und die berichten an das Gericht oder handeln durch Mitteilung Sozialpädagogischer Ratschläge an das Gericht. Der Umgang wird ausgesetzt, das Mädchen wird indoktriniert. Nicht umsonst hat das Gericht den Umgang ausgesetzt.
Quelle: http://www.arge-famr.org/script/ARGE_Script_1684_Teil1.pdf
Der weibliche Falschbeschuldigungs-Wahn schadet auch den Kindern!
moin,
"A. verweigerte, nach einem Besuch beim Vater, die Aufnahme breiiger Speisen".
"A. warf sich nach einem Besuch beim Vater auf den Boden und schrie eine halbe Stunde lang _ Ich will nicht mehr zum Papa. Ich will nicht mehr zum Papa _".
Da konnte ich nicht mal rechtlich gegen vorgehen.
Ergebnis wie erwartet. Zwölf Jahre Manipulation durch die Gebärerin und deren Gebärerin taten das übrige. (Hätte man das Kind auch gleich in die Klapse stecken können).
Null Kontakt und letzte Woche Lohn- und Kontopfändung durch Töchterchen.
Nun verweigere ich den Umgang.
Frank
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Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.
Das Strafrecht muss um den Part "Familiensachen" erweitert werden.
Der Focus der Familiengerichte richtet sich dem äußeren Anschein nach nur auf das vermeintliche (juristisch undefinierte) Kindeswohl. In Wahrheit und damit der alltäglichen Praxis haben Familiengerichte die Aufgabe, dass Mütterwohl zu sichern. Das veraltete Klischee: "Geht's der Mutter gut, geht's auch dem Kind gut." ist längst und seit Jahrzehnten überholt.
Wenn es für mich auf diesem Gebiet jemals eine Strafrechtsreform geben sollte, dann gehört für mich dort zwangsläufig die Strafbarkeit solchen "mütterlichen Verhaltens" mit hinein. Wer als PAS verübt, wer Umgang vereitelt und dem Kind den anderen Elternteil vorenthält, hat sich strafbar gemacht. Ich würde das sogar für 20 Jahre rückwirkend beschließen, um all die Weiber, deren Anwaltschaft, Justiz- u. Jugendamtsangehörigen vor ein Volksgericht (nicht die Justiz wie wir sie bisher kennen) zu bekommen.
Das Strafrecht muss um den Part "Familiensachen" erweitert werden.
Soviel Knastplätze zu schaffen ist unmöglich. darum kriminalisiert man und sperrt auch weg, die Väter.
Ich brauche wohl nicht extra zu erwähnen, dass ich im gesamten Fall/Vorgang es ausschliesslich mit Weibern zu tun hatte. Teilweise gelang es ihnen nichtmals (oder die wollten gar nicht), den Hass, den Ekel und die Verachtung mir gegenüber aus ihrer Fratze zu tilgen.
Frank
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Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.