Das Strafrecht muss um den Part "Familiensachen" erweitert werden. (Vaeter)
Der Focus der Familiengerichte richtet sich dem äußeren Anschein nach nur auf das vermeintliche (juristisch undefinierte) Kindeswohl. In Wahrheit und damit der alltäglichen Praxis haben Familiengerichte die Aufgabe, dass Mütterwohl zu sichern. Das veraltete Klischee: "Geht's der Mutter gut, geht's auch dem Kind gut." ist längst und seit Jahrzehnten überholt.
Wenn es für mich auf diesem Gebiet jemals eine Strafrechtsreform geben sollte, dann gehört für mich dort zwangsläufig die Strafbarkeit solchen "mütterlichen Verhaltens" mit hinein. Wer als PAS verübt, wer Umgang vereitelt und dem Kind den anderen Elternteil vorenthält, hat sich strafbar gemacht. Ich würde das sogar für 20 Jahre rückwirkend beschließen, um all die Weiber, deren Anwaltschaft, Justiz- u. Jugendamtsangehörigen vor ein Volksgericht (nicht die Justiz wie wir sie bisher kennen) zu bekommen.
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- Der weibliche Falschbeschuldigungs-Wahn schadet auch den Kindern! -
Yussuf K.,
16.08.2013, 09:05
- Der weibliche Falschbeschuldigungs-Wahn schadet auch den Kindern! -
Quixote,
16.08.2013, 10:16
- Das Strafrecht muss um den Part "Familiensachen" erweitert werden. -
Yussuf K.,
16.08.2013, 10:30
- Das Strafrecht muss um den Part "Familiensachen" erweitert werden. - Quixote, 16.08.2013, 10:39
- Das Strafrecht muss um den Part "Familiensachen" erweitert werden. -
Yussuf K.,
16.08.2013, 10:30
- Der weibliche Falschbeschuldigungs-Wahn schadet auch den Kindern! -
Quixote,
16.08.2013, 10:16