Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hinweise zum Umgang mit der Polizei (Allgemein)

Musharraf Naveed Khan, Friday, 16.08.2013, 11:24 (vor 4127 Tagen) @ Quixote

Da liegt doch der Hund begraben. Wenn Weibchen jault kommen die weiterhin.
Bloss, wenn sich mal ein geprügelter Mann melden sollte wird es heissen:" Kommen sie morgen aufs Revier und erstatten Anzeige!"

Ich habe das einmal selbst erlebt. Um mich der massiven Gewalt meiner Ex zu erwehren habe ich die Polizei über den Notruf angerufen. Ich habe die Situation kurz am Telefon erläutert. Der Beamte am Telefon sagte zur mir, dass ich den Hörer mal in den Raum halten soll, damit er etwas höre. Danach sagte er zu mir, er höre nichts und legte auf. Wohlgemerkt: Es war der Notruf 110!

Ich habe darauf hin wieder die 110 angerufen und meine Nummer wurde weggedrückt. Das Spiel vollzog sich ca. 5-6x, danach wechselte ich auf eine andere MSN im ISDN-Telefon. Da nahm der Beamte wieder ab und nachdem er meine Stimme gehört hat, legte er einfach wieder auf. Ich rate jeden der die Polizei anruft, diesen Anruf aufzunehmen und so zu dokumentieren! Man kann auch die DigiCam draufhalten und filmen/mitschneiden. Übrigens habe ich mir diese Gewalteinwirkung meiner Ex von einem Arzt bescheinigen lassen, auch war ich auf einer anderen Polizeidienststelle zur Anzeige und die haben meinen Oberkörper fotografiert. Von der Staatsanwaltschaft kam eines Tages die Verfahrenseinstellung "kein öffentliches Interesse". Was will man da noch viel erklären?

Ich beklage mich nicht, aber ich habe daraus eine Erkenntnis gewonnen: Gnadenlos und mit gleicher Brutalität muss man in Notwehr zur Gegenwehr übergehen. Bestraft wird man als Mann sowieso, auch wenn man überhaupt nichts gemacht hat. Also kann man der Ex auch richtig eine verplauzen, damit bei der ein Lerneffekt einsetzt.


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