Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Am 24. 3. 2014 ist Boys Day.... (Allgemein)

Lausemädchen @, Wednesday, 21.08.2013, 16:12 (vor 4123 Tagen)

.........seit 2011 bundesweit immerhin schon der 4.(!).

Selbst wenn ich einmal nicht überbewerte, dass es einen Girls Day schon seit 2001 gibt, bleibt die Frage, warum auf der "GirlsDay-Seite" angemerkt wird,:

Girls'Day und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Einige Veranstalterinnen und Veranstalter sind unsicher, ob sie mit der Durchführung des Girls'Day im Betrieb gegen das neue allgemeine Gleichstellungsgesetz verstoßen. Dem ist jedoch nicht so. Der Mädchen-Zukunftstag ist im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes eine geeignete und zulässige Maßnahme.

Hierzu die Stellungnahme der Antidiskriminierungsstelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ):

"In Umsetzung entsprechender Vorgaben der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien, die wiederum auf Art. 141 Abs. 4 EG-Vertrag fußen, bestimmt § 5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz(AGG), dass eine unterschiedliche Behandlung von bestimmten Personen und Personengruppen zulässig ist, wenn durch die Maßnahme bestehende Nachteile tatsächlicher oder struktureller Art für die besonders geschützten Personen ausgeglichen werden sollen. Danach sind Fördermaßnahmen für Mädchen und Frauen in den Bereichen zulässig, in denen sie tatsächlich oder strukturell benachteiligt sind.Mädchen sind in Teilbereichen der Berufsausbildung strukturell benachteiligt. Maßnahmen wie der Girls Day sind verhältnismäßig und geeignet, diesen strukturellen Benachteiligungen entgegenzuwirken. § 5 AGG erlaubt Arbeitgebern, Allgemeinwohlinteressen oder spezielle Gruppeninteressen wahrzunehmen, ein Bezug zum Betrieb oder Unternehmen ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss auch kein betriebliches Interesse an einer Förderung von Mädchen darlegen. Es kommt auch nicht darauf an, ob diese Gruppe bereits im Betrieb vertreten ist oder nicht (Bauer/Göpfert/Krieger, Kommentar zum AGG, §5 Rn 7-9)."

.......den interessierten Jungs hingegen jedoch der "Genderkram - Was bedeutet eigentlich das Wort Gender" - (runterscrollen - letzter Eintrag auf der Seite -Video) angeboten wird.

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