Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ganz starker Tobak! (Recht)

adler @, Kurpfalz, Wednesday, 28.11.2012, 18:21 (vor 4378 Tagen) @ FemokratieBlog

Besonders lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Seite Fachanalysen auf gustl-for-help.de, auf der auch Rudolf Heindl (Richter i. R.) eine Stellungnahme abgegeben hat.

Mein lieber Mann! Die
Persönliche Stellungnahme von Rudolf Heindl (Richter i. R.)
http://www.gustl-for-help.de/analysen.html#heindl

sollte man sich wirklich von Anfang bis Ende durchlesen und dann abspeichern. Der Serverstandort liegt fahrlässig im Einzugsbereich dieser Justizmafia und ist deshalb alles andere als sicher! Wer das gelesen hat, der weiß, dass die reine Lehre von der unabhängigen Justiz in Schland und insbesondere in Bayern eine Chimäre ist und wie hier "Recht 'im Namen des Volkes'" gesprochen wird. Südamerika oder irgendeine Bananenrepublik in der Südsee ist ein Hort der Seligen dagegen.

Er berichtet, wie er -Nachtigall!- von der JustizministerIn Merk vor dem Bayerischen Landtag diffamiert wurde
Merk: "Nur zur Vervollständigung seiner Eidesstattlichen Versicherung: dieser frühere Richter wurde für die Republikaner in den Nürnberger Stadtrat gewählt (...)"

und seine Erklärung dazu unter 1.2:
Wie er als für die SPD in den Kreistag gewählt wurde, dann eine Türkin heiratete. Wie er als 2. Bürgermeister von Lauf kanditierte und nicht gewählt wurde, weil die Hälfte seiner Parteikollegen für den Gegenkandidaten der CSU stimmten, weil ihm von Parteikollegen gesagt wurde: "Wir können keinen Türken-Bürgermeister gebrauchen."

Wie nach seinem Parteiaustritt Herr Schönhuber (Träger des Bayerischen Verdienstordens) an ihn herantrat mit der Bitte, dass er ihn darin unterstützen solle, aus den Republikanern eine Rechtsstaats- und Bürgerrechtspartei zu machen. Wie dann der Herr Günther Beckstein ihn aufforderte rassistische und fremdenfeindliche Töne in den Vorstand der Republikaner hineinzutragen, um hinterher zu behaupten, Herr Schönhuber habe das gesagt oder gewollt. Wie er nach kurzer Zeit wieder austrat, als er erkannte, dass Herr Schönhuber mit gespaltener Zunge redete.

Ein Statement zum Urteil:
In der bayerischen Justiz ist unter Ministerpräsident Strauß und der Amtszeit des ehemaligen stellvertretenden CSU-Generalsekretärs Wolfgang Held als Ministerialrat im Justizministerium eine Organisierte Kriminalität in der gesamten Justiz eingeführt worden; sie stellt eine Abteilung der vorhandenen Polit- und Wirtschaftskriminalität dar, und ich nenne sie die: ORGANISIERTE FORENSISCHE KRIMINALITÄT...
Strafrichter werden vom Justizministerium nach ihrer "Erfolgsstatistik" beurteilt. Als beruflicher Erfolg gilt die Verurteilung, als berufliche Schande gilt der Freispruch.

Wie im Fanshop des 1. FC Nürnberg eingebrochen wurde und Herr Beckstein seine Polizei anwies, schnell einen Täter zu präsentieren. Das tat die unter Druck. In der Verhandlung stellte sich allerdings heraus, dass dieser Kleinkriminelle zur Tatzeit bereits einsaß. Der Richter, schon seine Beförderung vor Augen, verurteilte ihn trotzdem, mit hahnebüchener Begründung.

Erst nach diesem notwendigen!, denn das kann sich ja niemand vorstellen, Vorlauf nimmt er das Urteil gg. Mollath und das ganze Gequake der JustizministerIn Merk dazu, auseinander.

Ganz, ganz harter Tobak!
adler

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