REUTLINGEN: Fake-Rape mit Wahl der Gegenverfolgung... (Recht)
Ach! Aussuchen darf es sich das Frauchen auch noch?!?!??
Sagt die Staatsanwältin: „Sie hat die Wahl, ob sie sich wegen Falschaussage oder falscher Verdächtigung verantworten muss.“
Sitten sind das - in BaWü!