Gericht bestraft Polizisten für Stuttgart-21-Einsatz (Off-Topic)
Stuttgart - Der "schwarze Donnerstag" der Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 liegt fast drei Jahre zurück. Jetzt hat das Amtsgericht Stuttgart wegen des Wasserwerfereinsatzes gegen Demonstranten Strafbefehle gegen drei Polizisten verhängt.
Ein Kommandant und der Staffelführer erhielten eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtet. Ein weiterer Kommandant solle eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen bezahlen, habe aber Einspruch eingelegt, so dass sein Fall nun öffentlich verhandelt werde. Beim Stuttgarter Amtsgericht war am Abend zunächst niemand für Nachfragen zu erreichen.
Bei dem Einsatz am 30. September 2010 hatte die Wasserwerfer-Besatzung den harten Wasserstrahl immer wieder auf die Demonstranten gerichtet. Mehrere von ihnen wurden erheblich verletzt. Ein 66-jähriger Mann etwa wurde schwer an den Augen verletzt und verlor den Großteil seiner Sehkraft.
Die "Stuttgarter Zeitung" berichtet, dass das Verfahren gegen einen weiteren Rohrführer gegen die Zahlung einer Geldbuße bereits eingestellt worden sei. Dieser habe während des Einsatzes mehrfach Bedenken geäußert und es für falsch gehalten, mit dem Wasserwerfer gegen die S-21-Gegner vorzugehen.
Zwei Polizisten haben Einspruch eingelegt
Eine Sprecherin des Stuttgarter Amtsgerichts bestätigte dem Blatt, dass die Strafbefehle Anfang August ausgestellt worden sind und die Einspruchsfrist am Freitag ablief. Laut der Zeitung legte noch ein weiterer Verurteilter Einspruch gegen das Urteil ein.
Die zwei Kommandanten und der Staffelführer von der Biberacher Bereitschaftspolizei hätten sich der Körperverletzungen "in einer Reihe von Fällen" schuldig gemacht. Ihnen wurde etwa vorgeworfen, nicht eingegriffen zu haben, als Wasserstöße die Demonstranten an den Köpfen trafen. Sie hätten nicht auf die Einhaltung entsprechender Dienstvorschriften bestanden.
Auch gegen zwei weitere Polizeiführer wurde Anklage erhoben, ihr Verfahren hat noch nicht begonnen.
Eine Frage: Ist man als Polizist nicht an Befehle gebunden? Scheinbar nicht, wie sonst kommt man jetzt dazu die Polizisten, wegen dem Vorgehen bei der Demo zu verklagen?
Inwieweit ist hier Spielraum, daß sie bei Befehlsverweigerung seitens der Polizei verklagt worden wären?