Deutsche Kinderärzte sagen eindeutig "Beschneidung ohne medizinische Indikation ist Genitalverstümmelung". (Manipulation)
Braun beim Kinderschutzbund: „Kinder besser schützen, stärken und fördern“
4 Kommentare
Torsten Herwig aus Langgöns schrieb am 22.08.2013 um 15:12 Uhr
„wir müssen Kinder schützen, stärken und fördern“, sagte der heimische Bundestagsabgeordnete.
Kinder schützen, klingt prima und ist grundsätzlich völlig richtig. Nur sollte so ein Statement eigentlich nicht ausgerechnet von einer Person kommen, die noch vor einem halben Jahr der Legalisierung von Genitalverstümmelung wehrloser Knaben und damit der Implementierung von Geschlechterapartheid zulasten kleine Jungen
- gegen den mehrheitlichen Willen des Volkes in allen Umfragen
- gegen das Grundgesetz (Art. 2, 3, 140)
- gegen die (eigentlich ratifizierte) UN-Kinderrechtskonvention
- gegen jegliche sachliche Argumentation von Kritikern
- mithilfe der Unterdrückung kritischer Stimmen etwa durch gezielte Nichtanhörung und Ausladung von Betroffenenhilfsorganisationen
- gegen einfachste moralische Grundsätze gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft
zugestimmt hat!
abgeordnetenwatch: Abstimmungsergebnisse Gesetz zur religiösen Beschneidung von Jungen
(um ein halbes Jahr später die gleiche Tat bei Mädchen noch unter einen extra erschwerenden Straftatbestand zu stellen!)
Das nennt man gemeinhin Bigotterie.
Ein solches Statement gegenüber dem Kinderschutzbund Gießen darf man daher durchaus scheinheilig nennen!
Vor allem, weil sich der Kinderschutzbund (im Beispiel speziell der Kinderschutzbund Baden-Württemberg) eindeutig gegen die Beschneidung von Jungen ausgesprochen hatte.
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Dr. Helge Braun aus Gießen schrieb am 22.08.2013 um 15:55 Uhr
Lieber Herr Herwig,
ich habe großen Respekt vor Ihrer Position zur religiös motivierten Beschneidung von Jungen. Eine völlig zufriedenstellende Abwägung zwischen dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem elterlichen Sorgerecht und der Religionsfreiheit ist nach meiner Überzeugung nicht möglich. Dennoch war es nach der jüngst entstandenen Rechtsunsicherheit notwendig, eine Entscheidung zu treffen.
Aus meiner medizinischen Sicht stehen dabei zwei Fragen im Vordergrund: Erstens: Dürfen Eltern in einen solchen Eingriff an ihrem Kind einwilligen? Zweitens: Wer darf einen solchen Eingriff nach welchen Standards durchführen?
Eltern, die ihren Sohn beschneiden lassen, tun dies in Ausübung ihrer Religion zum Nutzen des Kindes, nämlich seiner Aufnahme in die Religionsgemeinschaft und für seine weltanschauliche Orientierung. Auch wenn es Außenstehenden schwer fallen sollte, dies zu akzeptieren oder sogar als stigmatisierend empfinden, ist es nicht Aufgabe des Staates zu entscheiden, was zur Identität einer Religionsgemeinschaft gehört. Aufgrund der bei fachgerechter Durchführung extrem niedrigen Komplikationsrate und des Umstandes, dass mit dem Verlust der Vorhaut keine funktionelle Einschränkung verbunden ist, kann dies meiner Überzeugung nicht vorrangig gegenüber dem Recht auf Religionsausübung sein. Damit sollen Eltern nach meiner Überzeugung rechtssicher in einen solchen Eingriff einwilligen können, dem dient die rechtliche Klarstellung.
In Hinblick auf die Durchführung ist die Einhaltung ärztlicher Standards für mich zwingend, dazu gehört auch eine angemessene Anästhesie. Insofern präferiere ich eine Durchführung durch Ärzte. Jedenfalls sind durch das neue Gesetz die Religionsgemeinschaften aufgefordert sicherzustellen, dass die Durchführenden in der Lage sind, ärztliche Standards einzuhalten.
Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir mit dem Gesetz nicht nur Rechtssicherheit geschaffen haben, sondern auch in Hinblick auf die Qualität der Durchführung der Eingriffe etwas positives erreicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Helge Braun
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Torsten Herwig aus Langgöns schrieb am 25.08.2013 um 12:28 Uhr
Herr Dr. Braun,
Sie schrieben: „Eine völlig zufriedenstellende Abwägung zwischen dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit, dem elterlichen Sorgerecht und der Religionsfreiheit ist [..] nicht möglich. Dennoch war es nach der [..] entstandenen Rechtsunsicherheit notwendig, eine Entscheidung zu treffen.“
Es gab keinerlei „Rechtsunsicherheit“. Die Interessen/Rechte sind klipp und klar bereits durch ihre Reihenfolge in ihrer Priorität geregelt. Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ist höher einzustufen, denn es kommt bereits in Artikel 2 GG, die Religionsfreiheit dagegen erst in Artikel 4 GG.
Ganz abgesehen davon, besagt die spezialisierende Regelung Artikel 140 GG absolut EINDEUTIG: „Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.“
und „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“
Somit ist absolut eindeutig festgelegt, dass die Religionsausübung genau dann ihre Grenzen findet, sobald sie Grundrechte anderer berührt, einschränkt oder verletzt. Die Religionsfreiheit der Eltern findet ihre Grenzen am Grundrecht anderer – in diesem Fall des Kindes. Das Kind selbst ist weder rechtlich einsichts- und einwilligungsfähig, noch religionsmündig.
Sie schrieben: „Aus meiner medizinischen Sicht stehen dabei zwei Fragen im Vordergrund: Erstens: Dürfen Eltern in einen solchen Eingriff an ihrem Kind einwilligen? Zweitens: Wer darf einen solchen Eingriff nach welchen Standards durchführen? “
Die zweite Frage stellt sich gar nicht, da bereits die erste Frage aus obiger Begründung verneint werden muss. Gerade Sie als gelernter Mediziner wissen das ganz genau.
Jeder Eingriff ist eine Körperverletzung. Legal ist diese daher nur entweder bei ausdrücklichem Einverständnis des Patienten selbst oder um weiteren/schlimmeren Schaden abzuwenden erfolgen. Beide Begründungen sind bei einer Beschneidung nicht gegeben. Das elterliche Sorgerecht umfasst lediglich Entscheidungen zum Wohl des Kindes. Religiöse Aspekte sind dabei durch Art. 140 GG ausgeschlossen.
Sie schrieben: „Eltern, die ihren Sohn beschneiden lassen, tun dies in Ausübung ihrer Religion zum Nutzen des Kindes, nämlich seiner Aufnahme in die Religionsgemeinschaft und für seine weltanschauliche Orientierung. “
Wie ich bereits ausführte, findet Religionsfreiheit (der Eltern) genau dann ihre Grenzen, sobald sie Grundrechte Anderer (in diesem Fall des Kindes) einschränkt.
Mit diesem Ritual wird nicht „das Kind in die Religionsgemeinschaft aufgenommen“ sondern die Religionsgemeinschaft drückt einem wehrlosen und noch gar nicht religionsmündigen Kind ihr Brandzeichen auf! Kinder sind kein Eigentum ihrer Eltern!
Das Brennen von Rindern oder Pferden ist aus Tierschutzgründen verboten, das Kupieren von Schwanz oder Ohren bei Hunden ebenfalls.
Jungen stehen in diesem Land somit tiefer in der Schutzwürdigkeit als Tiere!
Sie schrieben: „Auch wenn es Außenstehenden schwer fallen sollte, dies zu akzeptieren oder sogar als stigmatisierend empfinden, ist es nicht Aufgabe des Staates zu entscheiden, was zur Identität einer Religionsgemeinschaft gehört. “
Tatsächlich? “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 1 GG.
Offenbar hat die CDU bei 93,23 Prozent JA-Stimmen PRO Genitalverstümmelung von Knaben ein Problem beim Verständnis ihrer eigenen „Werte“ bzw. der „deutschen Rechtsordnung“.
Wie passt bitte sonst ein derartiges Abstimmungsergebnis zu dieser Passage ihres aktuellen Parteiprogrammes?:
„Wenn religiös oder kulturell übermittelte Traditionen zu einer Missachtung unserer Rechtsordnung führen, dürfen wir dies nicht akzeptieren. Der Abschottung in Parallelgesellschaften und islamischen Sondergerichten außerhalb unserer Rechtsordnung treten wir entschieden entgegen. Wir erwarten dabei auch von den muslimischen Verbänden ein erkennbareres Gegensteuern. CDU und CSU rufen deshalb die muslimischen Verbände zu einer engen Zusammenarbeit auf.“[ CDU Parteiprogramm S.66]
„Uralte Traditionen“, „seit Jahrhunderten eingeübte Praxis“ las man oft als entschuldigende „Argumente“.
Wir sind ein säkularer, aufgeklärter Staat im 21.JH! Früher haben die Menschen auch Sklaven gehalten, doch irgendwann hat sich die Gesellschaft weiter entwickelt – und eingesehen, dass Sklaverei moralisch falsch ist.
Sie schrieben: „Aufgrund der bei fachgerechter Durchführung extrem niedrigen Komplikationsrate und des Umstandes, dass mit dem Verlust der Vorhaut keine funktionelle Einschränkung verbunden ist, kann dies meiner Überzeugung nicht vorrangig gegenüber dem Recht auf Religionsausübung sein. “
Herr Dr. Braun, Sie sind Mediziner, sie haben in der Schmerztherapie gearbeitet! Wollen Sie mir und den Wählerinnen und Wählern allen Ernstes weismachen, dass „eine niedrige Komplikationsrate“ eine Begründung für einen medizinisch nicht notwendigen Eingriff sein soll? Plädieren Sie demnach auch für proaktive Zwangs-Blinddarm-OPs für alle Bundesbürger? Die Komplikationsrate dort ist schließlich auch „gering“.
Deutsche Kinderärzte sagen eindeutig "Beschneidung ohne medizinische Indikation ist Genitalverstümmelung".
Abgesehen davon ist die Komplikationsrate bei Beschneidungen alles andere als gering, derartige Meldungen finden nur fast nie den Weg in unsere Medien!
pro-kinderrechte.de: Tod nach Beschneidung – Eine Übersicht
Abgesehen davon wird hierzulande immer eine klinische Umgebung dafür unterstellt, überall in der Welt findet Beschneidung von Jungen jedoch unter genauso grausamen Bedingungen statt, wie die von Mädchen – mit den entsprechenden Opferzahlen.
Südafrika: 30 junge Männer tot, mehr als 300 verletzt oder verstümmelt – eine Beschneidungszeremonie in Südafrika endete für viele junge Männer schrecklich. Die Regierungspartei ANC ist erschüttert
Südafrika: Seit Mai (2013) inzwischen 60 Tote durch Genitalverstümmelung
Selbst in medizinisch gut entwickelten Staaten wie den USA sterben Kinder daran.
JEDER medizinische Eingriff ist mit einem Risiko verbunden, daher muss er auch medizinisch begründet sein. Dies ist er bei der religiösen Beschneidung in keinem Fall.
Soso, mit dem Verlust der Vorhaut ist „keine funktionelle Einschränkung“ verbunden? Ist das Ihre Einschätzung als Mediziner? Aufschlussreich!
Wenn Sie einem Jungen ca. 70-80 Prozent des sexuell empfindlichsten Organgewebes entfernen, wollen Sie mir allen Ernstes weismachen, das hätte keine Konsequenzen für sein späteres Sexualempfinden? Die dann mangels Vorhaut ungeschützte Eichel verhornt und wird ebenfalls unempfindlich. Der Junge wird dadurch nahezu seiner kompletten sexuellen Empfindlichkeit beraubt!
Das ist ja auch der tiefere Sinn der Beschneidung, ein brutaler Initiationsritus mit sexualfeindlichem Hintergrund.
In den puritanschen USA wurde er „zur Eindämmung der Masturbation“ empfohlen. Bei den Juden ist dieser Ansatz „Kontrolle der Triebhaftigkeit“ übrigens ebenso zu finden!
Sie schrieben: „Jedenfalls sind durch das neue Gesetz die Religionsgemeinschaften aufgefordert sicherzustellen, dass die Durchführenden in der Lage sind, ärztliche Standards einzuhalten. “
Wer will das bitte kontrollieren? Die Religionsvertreter und Lobbyisten haben bei der gesamten Debatte nicht ein Quäntchen Einsicht und Entgegenkommen gezeigt! Diese Auflagen sind nichts als ein Papiertiger.
Sie schrieben: „Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir mit dem Gesetz nicht nur Rechtssicherheit geschaffen haben, sondern auch in Hinblick auf die Qualität der Durchführung der Eingriffe etwas positives erreicht haben. “
Meinen Sie das im Ernst?
Deutschland hatte die UN-Kinderrechtskonvention bereits ratifiziert. Mit dem Beschneidungsgesetz haben wir diese Ratifizierung gebrochen!
Art. 19 Abs.1
„Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-,Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen“
Artikel 24 Abs.3
„ Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen „
Herr Dr. Braun, als ausgebildeter Mediziner wussten Sie genau, was so ein Eingriff für den Knaben bedeutet und welche Risiken dieser birgt. Die Nebelkerze der angeblichen „Rechtsunsicherheit“ verpufft bei einem einzigen Blick auf die Gesetzestexte.
Die CDU – und Sie in Person – haben mit diesem Gesetz wehrlose Knaben zu Opfern religiöser Riten aus barbarischer, grauer Vorzeit gemacht. Sie haben unseren aufgeklärten, säkularen Staat in die Steinzeit zurückkatapultiert. Sie haben Jungen faktisch entrechtet, ihre Schutzwürdigkeit noch unter die von Tieren gestellt!
Sie sind vor der religiösen Beschneidungslobby eingeknickt und haben Menschenrechte wehrloser Knaben auf dem Altar der Staatsräson geopfert.
Der Auftrag der Bundesregierung lautete ja auch nicht, zu klären, ob das Kölner Urteil gerechtfertigt sei, sondern der Auftrag lautete, „einen Weg zu finden, Beschneidung weiterhin zu ermöglichen“. Es ging Ihnen und Ihrer Partei nie um das OB sondern ausschließlich um das WIE!
Ich hoffe inständig, die Wählerinnen und Wähler vergessen das nicht.
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Liebe Grüße
Oliver
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