Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Gleichstellungsbeauftragte! (Allgemein)

Jan Mayen, Thursday, 29.08.2013, 16:10 (vor 4115 Tagen)

Nutzlos!

Kalle Wirsch, Thursday, 29.08.2013, 16:22 (vor 4115 Tagen) @ Jan Mayen

Lies mal hier den klassischen Werdegang einer "Dienstaufsichtsbeschwerde":

http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/04/08/uber-sinn-und-unsinn-der-dienstaufsichtsbeschwerde/

Die Zeit und das Papier kann man sich sparen. Wenn man da gleich mit dem Schlagring und Wurfstern hingeht, dann erreicht man wirklich etwas.

Kollektive Fehlhandlungen von Beamten sind entschuldbar!

Referatsleiter 408, Thursday, 29.08.2013, 17:28 (vor 4115 Tagen) @ Kalle Wirsch

Dienstaufsichtsbeschwerden schreibt man nur um etwas in die Akte zu bekommen

Ausschussquotenmann, Thursday, 29.08.2013, 18:27 (vor 4115 Tagen) @ Jan Mayen

als Beweis der Beschwerde oder eine Sachverhaltes. Kann später in Nürnberg 2.0 von Bedeutung sein. Aber nicht jetzt.

Korrekt! Voll korrekt! Alles anzeigen und dokumentieren!

Kalle Wirsch, Thursday, 29.08.2013, 19:39 (vor 4115 Tagen) @ Ausschussquotenmann

als Beweis der Beschwerde oder eine Sachverhaltes. Kann später in Nürnberg 2.0 von Bedeutung sein. Aber nicht jetzt.

Ja, voll korrekt!

Man denkt immer, dass Schreiben kann man sich sparen, kommt ja doch nix dabei raus. Denkste! Das ist ganz ganz wichtig!!!

Wie du schon schreibst: Der Vorgang ist dokumentiert und man kann später mal das Staatsverbrechen belegen. Die bringen es doch später mal auf der Gerichtswiese fertig zu behaupten: "Ja, da war nie was. Wäre was gewesen hättest du das doch anzeigt." Genauso sind Juristen und darauf muss man sich vorbereiten. Jede Anzeige, jedes Schreiben ... alles Mosaiksteine für den Weg zum Strick. Nürnberg 2.0 !!!!

Noch ein Tipp: Wenn ihr eine Anzeige an der Backe habt, nie hingehen zur Vorladung. Lasst euch den Vorwurf nebst Anhörungsbogen zusenden. Dann habt ihr erstmal den Tatvorwurf schriftlich. Dann antwortet schriftlich und hebt euch das gut auf. In 1-2 Jahren kann man mal was vergessen. Keine Sau weiß dann mehr, was der dumme Bulle mit 2 Fingern ins Protokoll gehackt hat. Eure Aussage bekommmt ihr nämlich vom dummen Bullen nicht mit. Die Drecksjustiz versucht euch dann zu verwirren und das Wort im Mund herumzudrehen. So eine Schlampe sich strafbar gemacht hat, kommt sie auf Grund von Ungereimheiten locker davon. Vor Gericht müsst ihr dann stur sagen, dass eure Aussage vorliegt und ihr nichts zu ergänzen habt.

Wenn jemand gegen euch vorgeht, dann habt ihr a) das Recht auf Akteneinsicht und Herausgabe von Kopien (steht in der ZPO/StPO) und b) lasst euch von der Staatsanwaltschaft den Anzeigenerstatter per Auskunftsersuchen mitteilen ... wegen der Gegenanzeige.

Ganz wichtig: Nie die 3-Monatsfrist vergessen. Sonst ist das ein Verfahrenshindernisgrund und eure Anzeige landet im Rundordner.

Gegen Schlampen und Schweine muss man sich wehren. Das ist mit wenig Aufwand möglich, den Kalfaktoren der politischen Klasse ordentlichen Sackstand zu machen. Nur Mut! Aufstehen und draufhauen!

Korrekt! Voll korrekt! Alles anzeigen und dokumentieren!

Oliver, Friday, 30.08.2013, 06:20 (vor 4115 Tagen) @ Kalle Wirsch

Die negative Presse scheucht die HühnerINNEN im Rathaus schon auf.

Das nützt immer.

:-D

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Liebe Grüße
Oliver


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