Dienstaufsichtsbeschwerden schreibt man nur um etwas in die Akte zu bekommen (Allgemein)
als Beweis der Beschwerde oder eine Sachverhaltes. Kann später in Nürnberg 2.0 von Bedeutung sein. Aber nicht jetzt.
gesamter Thread:
- Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Gleichstellungsbeauftragte! -
Jan Mayen,
29.08.2013, 16:10
- Nutzlos! -
Kalle Wirsch,
29.08.2013, 16:22
- Kollektive Fehlhandlungen von Beamten sind entschuldbar! - Referatsleiter 408, 29.08.2013, 17:28
- Dienstaufsichtsbeschwerden schreibt man nur um etwas in die Akte zu bekommen -
Ausschussquotenmann,
29.08.2013, 18:27
- Korrekt! Voll korrekt! Alles anzeigen und dokumentieren! -
Kalle Wirsch,
29.08.2013, 19:39
- Korrekt! Voll korrekt! Alles anzeigen und dokumentieren! - Oliver, 30.08.2013, 06:20
- Korrekt! Voll korrekt! Alles anzeigen und dokumentieren! -
Kalle Wirsch,
29.08.2013, 19:39
- Nutzlos! -
Kalle Wirsch,
29.08.2013, 16:22