Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ganz schön blöd ... (Allgemein)

Cpt.Chilli @, Saturday, 31.08.2013, 04:16 (vor 4121 Tagen) @ KwrF
bearbeitet von Cpt.Chilli, Saturday, 31.08.2013, 04:45

ist schon mal, dass im Text deines Linkes durchgehend von Antragstellerin/Antragsteller gelabert wird. Es gibt keine Pflicht zum Wehr-/Ersatz- bzw. Kriegsdienst für Frauen, insofern kann es für diese auch kein Recht auf Verweigerung dieser Dienste geben. Aber okay, der ÖD ist verfotzt, da muss man die Ansprüch senken, schon alleine der brain-life-balance wegen.

Zu deinem Anliegen: Du bist tauglich gemustert, hast GWD geleistet; bist also vorbehaltlich deiner gesundheitlichen Eignung im V-Fall verwendungsfähig und daher verpflichtet, dich für diesen Staat im Felde töten zu lassen: kdv, d.h. kriegsdienstverwendungsfähig. Das sind die Fakten. Ist das nicht nett? Dieser Scheißfotzenstaat schreibt dir in seinem GG vor, dass du dich in seinem Auftrag, sofern seine fotzokratische Plapperbude das beschlossen hat, was sollte sie auch anderes tun?, irgendwo, sagen wir mal in einer Wüste, von einem hereditärdebilen mohammedanischen Ziegenficker, töten lassen musst. Ist das nicht tolle Gleichberechtigung? Tolle Gleichstellung? Gut, lassen wir das.

And now for something completely different: Kein KDV-Antrag derzeit, weckt nur schlafende Hunde. Die könnten auf die Idee kommen, die Hürden maßgeblich zu erhöhen oder das Recht ganz abzuschaffen. Bei Fotzen weiß man nie. KDV-Antrag stellen, wenn du die rote Einberufung zur Alarmreserve bekommst. Im schlimmsten Fall (Generalmobilmachung) bei Einberufungsbescheid KDV-Antrag stellen. Bis dahin ruhig verhalten. Lageänderung bedingt Weisung (hier besser: Rat).

CC/SAdR


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