Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Über uns

136424 Einträge in 34612 Threads, 295 registrierte Benutzer, 246 Benutzer online (1 registrierte, 245 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Gesetzerwei (Allgemein)

Lausemädchen @, Monday, 02.09.2013, 18:03 (vor 4533 Tagen)

- kein Text -

Kommt da noch was Sinnvolles oder Erklärendes? Wird ansonsten gelöscht. (kwT)

-Forenleitung-, Monday, 02.09.2013, 18:53 (vor 4533 Tagen) @ Lausemädchen

- kein Text -

sorry...............neue Gesetzerweiterung ab 1. 11. 2013

Lausemädchen @, Monday, 02.09.2013, 19:19 (vor 4533 Tagen) @ Lausemädchen

§ 22 des Personenstandsgesetzes (PStG) wird mit Wirkung vom 01.11.2013 um folgenden Absatz 3 erweitert (BGBl I 2013, 1122 ): Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.

Einführung per Gesetz in Deutschland "das dritte Geschlecht"........ich krieg das kotzen................war ein Vorschlag des Ethikrates und besiegelt wurde es durch die CDU.

powered by my little forum