sorry...............neue Gesetzerweiterung ab 1. 11. 2013 (Allgemein)
§ 22 des Personenstandsgesetzes (PStG) wird mit Wirkung vom 01.11.2013 um folgenden Absatz 3 erweitert (BGBl I 2013, 1122 ): Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine solche Angabe in das Geburtenregister einzutragen.
Einführung per Gesetz in Deutschland "das dritte Geschlecht"........ich krieg das kotzen................war ein Vorschlag des Ethikrates und besiegelt wurde es durch die CDU.
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- Gesetzerwei -
Lausemädchen,
02.09.2013, 18:03
- Kommt da noch was Sinnvolles oder Erklärendes? Wird ansonsten gelöscht. (kwT) - -Forenleitung-, 02.09.2013, 18:53
- sorry...............neue Gesetzerweiterung ab 1. 11. 2013 - Lausemädchen, 02.09.2013, 19:19