Diesen Freitag, den 13.9. Urteil: Staatsanwalt fordert 7,5 Jahre Haft für Heidi Külzer (Recht)
"Abscheuliche Tat"
Staatsanwalt fordert sieben Jahre Haft für Heidi [Külzer]
2001 beschuldigte Heidi K. einen Lehrerkollegen, sie vergewaltigt zu haben, die Tat war wohl erfunden. Der Mann verlor alles – nun soll die Falschbeschuldigerin hinter Gitter, heißt es im Plädoyer. Von Hannelore Crolly
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Sieben Jahre, sechs Monate: So lange soll Heidi K. nach Forderung der Staatsanwaltschaft in Haft, weil sie den Lehrer Horst Arnold fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt haben und sich dadurch der schweren Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben soll. Oberstaatsanwalt Andreas Kondziela und seine Kollegin Susanne Deltau nannten die von Heidi K. angeklagte Tat, für die Arnold einst fünf Jahre Haft verbüßen musste, "erstunken und erlogen".
Die 48-Jährige sei eine "notorische Lügnerin". Kondziela sagte, er würde Heidi K. "nicht einmal die Uhrzeit glauben". Dabei kritisierte er indirekt auch seine eigene Behörde: "Mit so einer Zeugin wäre ich nicht vor Gericht gegangen." Horst Arnold hätte nie angeklagt, geschweige denn verurteilt werden dürfen.
Besonders schwer wiege, dass die Angeklagte in egoistischer, bösartiger Weise und in unverantwortlichem Gewinnstreben der Existenz eines Menschen und seiner Familie schweren Schaden zugefügt habe, führte Staatsanwältin Deltau aus, nachdem sie und ihr Kollege mühsam und über mehr als 90 Minuten Lügen aufgelistet hatte, die K. ihrem Umfeld aufgetischt hatte.
"Würde es um einen Mord gehen, würde ich von niedrigen Beweggründen sprechen", sagte die Staatsanwältin. "Es war eine abscheuliche Tat." Drei Stunden lang dauerte das Plädoyer der Ankläger am 17. Verhandlungstag. Die abschließenden Worte von Anklägerin Deltau: "Wir sind der Auffassung, dass Horst Arnold nicht noch einmal zum Opfer gemacht werden soll."
Heidi K. zeigt wie immer keine Regung
Am Nachmittag werden die Verteidiger von Heidi K. plädieren. Am Rande der Verhandlung nannte einer von ihnen das geforderte Strafmaß erschütternd. Heidi K., die sich wie immer mit roter Perücke und Sonnenbrille getarnt hatte, nahm die Forderung ohne Reaktion hin. Die Tochter des inzwischen verstorbenen Horst Arnold war im Gerichtssaal, zeigte aber keine Gemütsbewegung.
Der Fall um Horst Arndol und Heidi K. hatte über Jahre viele Schlagzeilen produziert. Im September 2001 hatte die damals gerade nach Hessen gewechselte Lehrerin K. den Sport- und Biologielehrer Horst Arnold angezeigt, weil er sie angeblich in der großen Pause anal vergewaltigt haben soll. Arnold hatte die Tat zwar stets abgestritten.
Er war aber dennoch nach nur fünf Verhandlungstagen in Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, die er voll verbüßen musste, weil er sich weigerte zu gestehen. Arnold wurde zwar durch ein Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert. Seine Unschuld stehe zweifelsfrei fest, hatte das Landgericht Kassel gefunden. Seinen Job als Lehrer erhielt er aber nicht mehr zurück, nicht einmal eine Entschädigung. Er starb verarmt und krank im Alter von 53 Jahren an einem Herzinfarkt.
"Nicht nur Shakespeare inszeniert"
Er und seine Kollegin seien an dem damaligen Verfahren nicht beteiligt gewesen, sagte Kondziela. Daher könnten sie sich nicht entschuldigen, denn sie trügen keine Schuld. Wohl aber wolle er nicht verteidigen oder gutheißen, was nicht gutzuheißen sei. Das damals an den Tag gelegte Verhalten von Polizei und Justiz sei "nicht optimal" gewesen, 2001 und 2002 seien fraglos Fehler gemacht worden.
Allerdings habe Heidi K. die Behörden mit ihrem schauspielerischen Talent, ihrer Kreativität beim Lügen und ihrer kriminellen Energie ebenso hinters Licht geführt wie ihre Bekannten, Freunde und Kollegen. Sie habe sogar Familienangehörige wie ihre Eltern und den Sohn instrumentalisiert, um ihre Lügenmärchen glaubwürdiger zu machen. In seinen 20 Jahren als Wirtschaftsstaatsanwalt habe er es erst ein einziges Mal mit einer Person zu tun gehabt, die so kreativ und erfindungsreiche zu lügen verstanden habe und all die Unwahrheiten so glaubwürdig durch Gestik und Habitus zu unterstreichen wusste.
Die Lehrerin, die eine Neigung zum Schauspielen und Theater gehabt habe, "hat nicht nur Shakespeare inszeniert, sondern auch sich selbst". Wenn man aber genau hinschaue, sei da "viel Lärm um nichts."
Das Versagen der Justiz
Genau das hat die Justiz aber Ende 2001 im Verfahren gegen Horst Arnold nicht getan. Es wurde eben nicht geklärt, ob die von K. so beschriebene Tat überhaupt anatomisch, zeitlich und von den Gegebenheiten her möglich war. Wie die Staatsanwälte nach der Hörung von über 60 Zeugen nun glauben, war sie das eindeutig nicht, obwohl Heidi K. an der Schilderung festhält.
20 Personen hätten einen Schlüssel zu dem Raum gehabt, jederzeit hätte jemand herein kommen können. Eine sportliche Frau mit Erfahrungen im Kampfsport hätte sich sicherlich auch wehren können. Vor allem aber hätten die Schilderungen immer wieder Unstimmigkeiten gezeigt. Einmal sagte sie, sie habe geschrien, beim zweiten Mal hieß es, es sei kein Ton heraus gekommen, als sie es versuchte. Einmal will sie in die Toilette geflohen sein, beim anderen Mal über die Feuerleiter ins Freie. Heidi K. hat außerdem über eine Woche gebraucht, bis sie endlich die Tat selbst anzeigte.
Zuvor hätten sich die Vorwürfe "graduell immer weiter gesteigert", rekonstruierte das Gericht nun per Zeugenaussagen. Am Anfang beklagte sie nur einen barschen Ton des Kollegen bei einem Zusammentreffen im Biologievorbereitungsraum, dann soll er sie am Arm gepackt, in der dritten Variante an Brust und Unterleib berührt haben. Erst nach einer Woche war von echter Vergewaltigung die Rede.
Jahrelange Opferarbeit "mit Füßen getreten"
Dennoch glaubte ihr Richter Christoph Trapp – obwohl sie ihren Slip weggeworfen und die Kleidung verbrannt haben will. Dabei muss gerade dann, wenn keinerlei Indizien oder Beweise vorliegen und Aussage gegen Aussagen steht, besonders sorgfältig und skeptisch vorgegangen werden. Das sagte auch Oberstaatsanwalt Kondziela noch einmal ausdrücklich.
Das kleine Einmaleins der Kriminalistik sei missachtet worden von den Behörden. Zumindest hätte man ihre Personalakte anfordern müssen. Ein Blick auf die Vergangenheit K.s hätte gezeigt, dass sie Krankheiten und Heldengeschichten erfinde und einen Hang dazu habe, sich selbst als Opfer zu inszenieren. Das bescheinigte auch der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf im Prozess.
Staatsanwältin Deltau warf K. auch vor, Frauenrechtsorganisationen und jahrelange Opferarbeit mit Füßen getreten zu haben. "30 Jahren an Bemühungen, die Stellung von Sexualopfern zu verbessern, wurden geschädigt."
Am Freitag, 13. September, wird das Urteil gesprochen.
http://www.welt.de/vermischtes/article119843206/Staatsanwalt-fordert-sieben-Jahre-Haft-fuer-Heidi-K.html
Freitag, den 13!
Die Forderung von 7,5 Jahren Haft für Heidi Külzer finde ich angemessen, wenn sie in Horst-Arnold-vergleichbarer Umgebung stattfinden täte!
Mal schauen, was das Gericht daraus macht.
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Liebe Grüße
Oliver