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Diesen Freitag, den 13.9. Urteil: Staatsanwalt fordert 7,5 Jahre Haft für Heidi Külzer (Recht)

Oliver, Tuesday, 10.09.2013, 06:04 (vor 4091 Tagen)
bearbeitet von Oliver, Tuesday, 10.09.2013, 06:17

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"Abscheuliche Tat"
Staatsanwalt fordert sieben Jahre Haft für Heidi [Külzer]

2001 beschuldigte Heidi K. einen Lehrerkollegen, sie vergewaltigt zu haben, die Tat war wohl erfunden. Der Mann verlor alles – nun soll die Falschbeschuldigerin hinter Gitter, heißt es im Plädoyer. Von Hannelore Crolly
....

Sieben Jahre, sechs Monate
: So lange soll Heidi K. nach Forderung der Staatsanwaltschaft in Haft, weil sie den Lehrer Horst Arnold fälschlicherweise der Vergewaltigung bezichtigt haben und sich dadurch der schweren Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben soll. Oberstaatsanwalt Andreas Kondziela und seine Kollegin Susanne Deltau nannten die von Heidi K. angeklagte Tat, für die Arnold einst fünf Jahre Haft verbüßen musste, "erstunken und erlogen".

Die 48-Jährige sei eine "notorische Lügnerin". Kondziela sagte, er würde Heidi K. "nicht einmal die Uhrzeit glauben". Dabei kritisierte er indirekt auch seine eigene Behörde: "Mit so einer Zeugin wäre ich nicht vor Gericht gegangen." Horst Arnold hätte nie angeklagt, geschweige denn verurteilt werden dürfen.

Besonders schwer wiege, dass die Angeklagte in egoistischer, bösartiger Weise und in unverantwortlichem Gewinnstreben der Existenz eines Menschen und seiner Familie schweren Schaden zugefügt habe, führte Staatsanwältin Deltau aus, nachdem sie und ihr Kollege mühsam und über mehr als 90 Minuten Lügen aufgelistet hatte, die K. ihrem Umfeld aufgetischt hatte.

"Würde es um einen Mord gehen, würde ich von niedrigen Beweggründen sprechen", sagte die Staatsanwältin. "Es war eine abscheuliche Tat." Drei Stunden lang dauerte das Plädoyer der Ankläger am 17. Verhandlungstag. Die abschließenden Worte von Anklägerin Deltau: "Wir sind der Auffassung, dass Horst Arnold nicht noch einmal zum Opfer gemacht werden soll."

Heidi K. zeigt wie immer keine Regung

Am Nachmittag werden die Verteidiger von Heidi K. plädieren. Am Rande der Verhandlung nannte einer von ihnen das geforderte Strafmaß erschütternd. Heidi K., die sich wie immer mit roter Perücke und Sonnenbrille getarnt hatte, nahm die Forderung ohne Reaktion hin. Die Tochter des inzwischen verstorbenen Horst Arnold war im Gerichtssaal, zeigte aber keine Gemütsbewegung.

Der Fall um Horst Arndol und Heidi K. hatte über Jahre viele Schlagzeilen produziert. Im September 2001 hatte die damals gerade nach Hessen gewechselte Lehrerin K. den Sport- und Biologielehrer Horst Arnold angezeigt, weil er sie angeblich in der großen Pause anal vergewaltigt haben soll. Arnold hatte die Tat zwar stets abgestritten.

Er war aber dennoch nach nur fünf Verhandlungstagen in Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, die er voll verbüßen musste, weil er sich weigerte zu gestehen. Arnold wurde zwar durch ein Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert. Seine Unschuld stehe zweifelsfrei fest, hatte das Landgericht Kassel gefunden. Seinen Job als Lehrer erhielt er aber nicht mehr zurück, nicht einmal eine Entschädigung. Er starb verarmt und krank im Alter von 53 Jahren an einem Herzinfarkt.

"Nicht nur Shakespeare inszeniert"

Er und seine Kollegin seien an dem damaligen Verfahren nicht beteiligt gewesen, sagte Kondziela. Daher könnten sie sich nicht entschuldigen, denn sie trügen keine Schuld. Wohl aber wolle er nicht verteidigen oder gutheißen, was nicht gutzuheißen sei. Das damals an den Tag gelegte Verhalten von Polizei und Justiz sei "nicht optimal" gewesen, 2001 und 2002 seien fraglos Fehler gemacht worden.

Allerdings habe Heidi K. die Behörden mit ihrem schauspielerischen Talent, ihrer Kreativität beim Lügen und ihrer kriminellen Energie ebenso hinters Licht geführt wie ihre Bekannten, Freunde und Kollegen. Sie habe sogar Familienangehörige wie ihre Eltern und den Sohn instrumentalisiert, um ihre Lügenmärchen glaubwürdiger zu machen. In seinen 20 Jahren als Wirtschaftsstaatsanwalt habe er es erst ein einziges Mal mit einer Person zu tun gehabt, die so kreativ und erfindungsreiche zu lügen verstanden habe und all die Unwahrheiten so glaubwürdig durch Gestik und Habitus zu unterstreichen wusste.

Die Lehrerin, die eine Neigung zum Schauspielen und Theater gehabt habe, "hat nicht nur Shakespeare inszeniert, sondern auch sich selbst". Wenn man aber genau hinschaue, sei da "viel Lärm um nichts."

Das Versagen der Justiz

Genau das hat die Justiz aber Ende 2001 im Verfahren gegen Horst Arnold nicht getan. Es wurde eben nicht geklärt, ob die von K. so beschriebene Tat überhaupt anatomisch, zeitlich und von den Gegebenheiten her möglich war. Wie die Staatsanwälte nach der Hörung von über 60 Zeugen nun glauben, war sie das eindeutig nicht, obwohl Heidi K. an der Schilderung festhält.

20 Personen hätten einen Schlüssel zu dem Raum gehabt, jederzeit hätte jemand herein kommen können. Eine sportliche Frau mit Erfahrungen im Kampfsport hätte sich sicherlich auch wehren können. Vor allem aber hätten die Schilderungen immer wieder Unstimmigkeiten gezeigt. Einmal sagte sie, sie habe geschrien, beim zweiten Mal hieß es, es sei kein Ton heraus gekommen, als sie es versuchte. Einmal will sie in die Toilette geflohen sein, beim anderen Mal über die Feuerleiter ins Freie. Heidi K. hat außerdem über eine Woche gebraucht, bis sie endlich die Tat selbst anzeigte.

Zuvor hätten sich die Vorwürfe "graduell immer weiter gesteigert", rekonstruierte das Gericht nun per Zeugenaussagen. Am Anfang beklagte sie nur einen barschen Ton des Kollegen bei einem Zusammentreffen im Biologievorbereitungsraum, dann soll er sie am Arm gepackt, in der dritten Variante an Brust und Unterleib berührt haben. Erst nach einer Woche war von echter Vergewaltigung die Rede.

Jahrelange Opferarbeit "mit Füßen getreten"

Dennoch glaubte ihr Richter Christoph Trapp – obwohl sie ihren Slip weggeworfen und die Kleidung verbrannt haben will. Dabei muss gerade dann, wenn keinerlei Indizien oder Beweise vorliegen und Aussage gegen Aussagen steht, besonders sorgfältig und skeptisch vorgegangen werden. Das sagte auch Oberstaatsanwalt Kondziela noch einmal ausdrücklich.

Das kleine Einmaleins der Kriminalistik sei missachtet worden von den Behörden. Zumindest hätte man ihre Personalakte anfordern müssen. Ein Blick auf die Vergangenheit K.s hätte gezeigt, dass sie Krankheiten und Heldengeschichten erfinde und einen Hang dazu habe, sich selbst als Opfer zu inszenieren. Das bescheinigte auch der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf im Prozess.


Staatsanwältin Deltau warf K. auch vor, Frauenrechtsorganisationen und jahrelange Opferarbeit mit Füßen getreten zu haben. "30 Jahren an Bemühungen, die Stellung von Sexualopfern zu verbessern, wurden geschädigt."

Am Freitag, 13. September, wird das Urteil gesprochen.


http://www.welt.de/vermischtes/article119843206/Staatsanwalt-fordert-sieben-Jahre-Haft-fuer-Heidi-K.html

Freitag, den 13!

Die Forderung von 7,5 Jahren Haft für Heidi Külzer finde ich angemessen, wenn sie in Horst-Arnold-vergleichbarer Umgebung stattfinden täte!

Mal schauen, was das Gericht daraus macht.

--
Liebe Grüße
Oliver


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Meine Forderung: HAFT BIS ZUM NATÜRLICHEN TOD!

Kalle Wirsch, Tuesday, 10.09.2013, 07:24 (vor 4091 Tagen) @ Oliver

Ja, der Staatsanwalt fordert ..... also wird die Schlampe vom FEM-Richter faktisch freigesprochen!

Feministinnen schauen #aufschreiend immer nach Indien, wenn da mal wieder eine mutmaßlich vergewaltigt wurde. Die "Täter" bestraft man dort mit Haft BIS ZUM NATÜRLICHEN TOD!!!!!

Für eine Vergewaltigung HAFT BIS ZUM NATÜRLICHEN TOD!!!! Warum locht man die Külzer nicht lebenslang ein? Wieso soll die Schlampe max. 7,5 Jahre kriegen? Die hat einen unschuldigen Mann auf dem Gewissen!

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Damit hat die Justiz erreicht, was sie will

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 10.09.2013, 08:55 (vor 4091 Tagen) @ Kalle Wirsch

Egal wieviel die Külzer bekommt, Ziel ist es die Justiz freizusprechen.

Nicht Heidi Külzer hat Horst Arnold gedemütigt und eingesperrt. Das war die Justiz! Hier hat nicht etwa ein Einzelner "versagt", sondern es war Absicht von allen Beteiligten.

Beim Prozess gegen Heidi Külzer wird eine Justizreinwaschung zelebriert.

Recht bezeichnet die Macht des Stärkeren. Es wird oft mit Gerechtigkeit, dem Interessenausgleich, verwechselt.
http://wikimannia.org/Recht

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Hab ich ja gesagt

Holger @, Tuesday, 10.09.2013, 08:59 (vor 4091 Tagen) @ Oliver

daß sie bei der zulangen: die Dreistigkeit, mit der sie das wahre Gesicht der Justiz offenbarte, muß bestraft werden!

Und das kennen wir schon von Mollath:

"Wohl aber wolle er nicht verteidigen oder gutheißen, was nicht gutzuheißen sei. Das damals an den Tag gelegte Verhalten von Polizei und Justiz sei "nicht optimal" gewesen, 2001 und 2002 seien fraglos Fehler gemacht worden."

Diesen Freitag, den 13.9. Urteil: Staatsanwalt fordert 7,5 Jahre Haft für Heidi Külzer

MitGlied, Tuesday, 10.09.2013, 09:28 (vor 4091 Tagen) @ Oliver

Irgendwie drängt sich bei mir der Eindruck auf, dass sie nicht wegen der eigentlichen Tat (Anklage) verurteilt wird, sondern weil sie 30 Jahre systematische Opferarbeit für die Frauen beschädigt hat. Sie ist also eine Nestbeschmutzerin und da sind sich Frau Richterin und Frau Staatsanwältin bestimmt einig und werden ein Exempel statuieren.

Diesen Freitag, den 13.9. Urteil: Staatsanwalt fordert 7,5 Jahre Haft für Heidi Külzer

Die Fluchbegleiterin @, Tuesday, 10.09.2013, 09:34 (vor 4091 Tagen) @ Oliver

Diesen Freitag, den 13.9. Urteil: Staatsanwalt fordert 7,5 Jahre Haft für Heidi Külzer

MitGlied, Tuesday, 10.09.2013, 09:53 (vor 4091 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Und da wundert sich frau noch, dass der Mann von heute sich zuhause lieber n mittelklassigen Porno reinpfeift und es sich selbst besorgt, anstelle abends auszugehen und sich dem Risiko von Krankheiten, Geldverlust durch Samenerschleichung oder einer Anschuldigung wegen Vergewaltigung auszusetzen.

Eigentlich sollten die Frauen die Sache selbst in Hand nehmen und solche Nestbeschmutzerinnen selbst entsprechend behandeln.

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Horst Arnold wäre sowieso früh verstorben

adler @, Kurpfalz, Tuesday, 10.09.2013, 14:07 (vor 4091 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

#Freiburg #FAke_rape 40 Stündchen für 'Wette' http://www.jurablogs.com/de/go/fake-rape-freiburg-wetten-40-vierzig-stunden-stunden-gemeinnuetzige-arbeit-falche

Aus dem Artikel darunter in Sachen Heidi Künzler, die nicht nur ich als die Verantwortliche für den viel zu frühen Tod des Horst Arnold ansehe:

Im vergangenen Jahr starb der Wald-Michelbacher eines natürlichen Todes.
http://www.morgenweb.de/region/bergstrasser-anzeiger/region-bergstrasse/pladoyers-freispruch-oder-langjahrige-haftstrafe-1.1194342

Die Hirnlosen Nichtdenker der brunsdeutschen Pressezunft halten es also für einen natürlichen Vorgang, wenn ein Biologie- und SPORTlehrer mit 53 Jahren einen Herzinfarkt erleidet und verstirbt. Mann möchte Handgranaten in die Redaktionsräume werfen, damit das Pack endlich aufwacht.

Gruß
adler

--
Go Woke - Get Broke!

WNOZ.de : Zwischen Lügengeflecht und Hexenjagd

Oliver, Tuesday, 10.09.2013, 20:03 (vor 4091 Tagen) @ adler

Zwischen Lügengeflecht und Hexenjagd

Wald-Michelbach/Darmstadt. Heidi K. ist "eine Märchenerzählerin, die gern Geschichten erfindet". Heidi K. ist eine "notorische Lügnerin", die immer ihren Vorteil im Auge hat "und auf ihre Karriere fixiert war". Aber hat sie auch ihre Vergewaltigung durch Horst Arnold am 28. August 2001 im Biologie-Vorbereitungsraum der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim erfunden und das Leben ihres Kollegen nur deshalb zerstört, weil sie beruflich vorankommen wollte? Die 15. Große Strafkammer am Darmstädter Landgericht versucht seit April, der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Kondziela und Staatsanwältin Susanne Deltau sind nach 18 Prozesstagen der festen Überzeugung: die Vergewaltigung ist "von A bis Z erstunken und erlogen" und der von der Angeklagten geschilderte Tathergang "fernliegend und anatomisch unmöglich". Das Ermittler-Duo beantragte gestern in seinem knapp dreistündigen Plädoyer, gegen die Lehrerin eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen schwerer Freiheitsberaubung zu verhängen. Verteidiger Torsten Rock plädierte auf Freispruch mangels ausreichender Beweise.

In ihrem Schlussvortrag legten die Staatsanwälte das "Lügengeflecht" der 49-Jährigen offen, das diese bereits ab den 90er-Jahren geknüpft habe. Mal habe sie von einem Lebensgefährten erzählt, der bei einem Al-Qaida-Einsatz schwer verletzt worden sei und im Koma liege, ein anderes Mal habe man sie mit Arsen vergiften wollen. Alles erfunden, brachte Dr. Kondziela die "dramatischen Geschichten" auf einen Nenner. Die Angeklagte habe sich "wichtig machen, als Opfer hinstellen wollen" und deshalb Heldentaten inszeniert. Mit der Vergewaltigungslüge habe die Lehrerin Horst Arnold "vorübergehend aus dem Verkehr ziehen wollen um ihre sofortige Verbeamtung und die Versetzung in die Oberstufe zu erreichen".

Als "Hexenjagd in den Medien" und "reine Spekulationen" kanzelte Verteidiger Torsten Rock die "tragische Vorverurteilung der Angeklagten" ab. Während die 49-Jährige von Anfang an den gleichen Tathergang geschildert und sich so verhalten habe, wie viele andere Vergewaltigungsopfer auch, habe der "alkoholkranke Arnold" unterschiedliche Versionen erzählt und "gelogen, um die Tat zu verdecken." Rock zitierte aus einem Privatgutachten, in dem der mittlerweile Verstorbene "als Ersttäter" bezeichnet wird, "der zur Tatzeit stark angetrunken war".

Das Gericht wird am kommenden Freitag sein Urteil über Heidi K. sprechen. GR

Artikel vom: 10.09.2013

http://www.wnoz.de/index.php?WNOZID=5d5d9913853d3fa3eda7844cbc479b94&kat=112&artikel=110404698&red=27&ausgabe=

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Liebe Grüße
Oliver


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