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WNOZ.de : Zwischen Lügengeflecht und Hexenjagd (Recht)

Oliver, Tuesday, 10.09.2013, 20:03 (vor 3905 Tagen) @ adler

Zwischen Lügengeflecht und Hexenjagd

Wald-Michelbach/Darmstadt. Heidi K. ist "eine Märchenerzählerin, die gern Geschichten erfindet". Heidi K. ist eine "notorische Lügnerin", die immer ihren Vorteil im Auge hat "und auf ihre Karriere fixiert war". Aber hat sie auch ihre Vergewaltigung durch Horst Arnold am 28. August 2001 im Biologie-Vorbereitungsraum der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim erfunden und das Leben ihres Kollegen nur deshalb zerstört, weil sie beruflich vorankommen wollte? Die 15. Große Strafkammer am Darmstädter Landgericht versucht seit April, der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Oberstaatsanwalt Dr. Andreas Kondziela und Staatsanwältin Susanne Deltau sind nach 18 Prozesstagen der festen Überzeugung: die Vergewaltigung ist "von A bis Z erstunken und erlogen" und der von der Angeklagten geschilderte Tathergang "fernliegend und anatomisch unmöglich". Das Ermittler-Duo beantragte gestern in seinem knapp dreistündigen Plädoyer, gegen die Lehrerin eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren wegen schwerer Freiheitsberaubung zu verhängen. Verteidiger Torsten Rock plädierte auf Freispruch mangels ausreichender Beweise.

In ihrem Schlussvortrag legten die Staatsanwälte das "Lügengeflecht" der 49-Jährigen offen, das diese bereits ab den 90er-Jahren geknüpft habe. Mal habe sie von einem Lebensgefährten erzählt, der bei einem Al-Qaida-Einsatz schwer verletzt worden sei und im Koma liege, ein anderes Mal habe man sie mit Arsen vergiften wollen. Alles erfunden, brachte Dr. Kondziela die "dramatischen Geschichten" auf einen Nenner. Die Angeklagte habe sich "wichtig machen, als Opfer hinstellen wollen" und deshalb Heldentaten inszeniert. Mit der Vergewaltigungslüge habe die Lehrerin Horst Arnold "vorübergehend aus dem Verkehr ziehen wollen um ihre sofortige Verbeamtung und die Versetzung in die Oberstufe zu erreichen".

Als "Hexenjagd in den Medien" und "reine Spekulationen" kanzelte Verteidiger Torsten Rock die "tragische Vorverurteilung der Angeklagten" ab. Während die 49-Jährige von Anfang an den gleichen Tathergang geschildert und sich so verhalten habe, wie viele andere Vergewaltigungsopfer auch, habe der "alkoholkranke Arnold" unterschiedliche Versionen erzählt und "gelogen, um die Tat zu verdecken." Rock zitierte aus einem Privatgutachten, in dem der mittlerweile Verstorbene "als Ersttäter" bezeichnet wird, "der zur Tatzeit stark angetrunken war".

Das Gericht wird am kommenden Freitag sein Urteil über Heidi K. sprechen. GR

Artikel vom: 10.09.2013

http://www.wnoz.de/index.php?WNOZID=5d5d9913853d3fa3eda7844cbc479b94&kat=112&artikel=110404698&red=27&ausgabe=

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Liebe Grüße
Oliver


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