Anzeige gegen Heinisch-Hosek wegen § 238 StGB Verhetzung (Allgemein)
Ich beziehe mich auf den beim Wiener Kurier erschienenen Artikel.
Wütende Väterrechtler bedrohen Frauenministerin
Nach Morddrohung: Polizeischutz für Heinisch-Hosek.[..]
http://kurier.at/politik/inland/wuetende-vaeterrechtler-bedrohen-frauenministerin/27.757.065
Hier nun der kopierte Text der Anzeige, der auf Facebook rumgeht.
Anzeige gegen
Frau Gabriele Heinisch-Hosek,
geb, am 16.12.1961 in Guntramsdorf/NÖ, wh ebendort
Beruf: Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst
wegen § 238 StGB Verhetzung
an die
Staatsanwaltschaft Krems an der Donau
Josef Wichner Straße 2
3500 Krems
aufgrund folgenden Sachverhaltes:
a) Die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst provoziert immer wieder mediale Aufmerksamkeit durch ihre tendenziell väterfeindlichen Aussagen. Als Frauenministerin tritt sie immer wieder für den Kinderschutz ein, den sie insbesondere durch gewaltbereite Väter als gefährdet sieht.
Den bisherigen Höhepunkt stellen angebliche Morddrohungen eines oder mehrere Väterrechtsaktivisten gegen sie dar.
In den durch sie ausgelösten Medienberichten wurden konkret mehrere Vereine (vaterverbot.at, Väter ohne Rechte) in einen Kontext gesetzt, der eine Beteiligung derselben bei dem befürchteten Anschlag gegen sie möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich erscheinen lässt.
b) Die Frau Bundesministerin ist die Zweitgereihte der SPÖ-Bundesliste für die Nationalratswahl 2013.
Für die SPÖ kandidiert ebenfalls Herr Resul Ekrem Gönültas. Dieser gilt zumindest als Milli Görüs-nahen. Milli Görus ist eine länderübergreifende, islamisch/islamistische Bewegung mit einer deutlichen, allgemein bekannten Gegnerschaft zur demokratischen Grundordnung der westlichen Welt. Prozesse, die Milli Görus gegen diese Feststellungen geführt hat, wurden verloren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kam zur Überzeugung, dass Milli Görus ein antidemokratisches Staatsverständnis zeige sowie westliche Demokratien ablehne.
c) Konklusio
Die Frau Bundesministerin gibt mit diesem Verhalten unstrittig zu verstehen, dass die allgemeine Gefährlichkeit von Väterrechtsaktivisten mit Nähe zu Vereinen wie vaterverbot.at, Väter ohne Rechte und ähnlicher weitaus höher einzuschätzen ist, als die von Personen, die zumindest als Milli Görus-nah gelten.
Tatsache ist aber, dass die genannten und ähnlichen Vereine ausschließlich von Personen beiderlei Geschlechts getragen werden, die gänzlich unbescholten, wertvolle Mitglieder der Gesellschaft und Bürgerinnen und Bürger, die es mit ihren Leistungen einer Heinisch-Hosek erst ermöglichen, als Bundesminsterin gegen sie zu hetzen, sind, weshalb
d) das Tatbild im Sinne des § 238 Abs. 2 StGB verwirklicht scheint.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Christine,
22.09.2013, 11:11
- Ich war's diesmal nicht! Ich war's diesmal nicht! (n. t.) - Kurti, 22.09.2013, 13:20
- Unter dem Terrorvorwand lassen sich Bürger- u. Menschenrechte gut bekämpfen. Das war ja auch letztlich das Ziel! - Yussuf K., 22.09.2013, 17:33
- Anzeige gegen Heinisch-Hosek wegen § 238 StGB Verhetzung - Edelmann, 22.09.2013, 18:34