Wir brauchen gar keine Terroristen, wir haben doch die Bundeswehr! (Humor)
Bundeswehrsoldat schoss mit Rakete auf Flugzeug
Lübeck – Auf einem Schießplatz der Bundeswehr im schleswig-holsteinischen Putlos ist es bereits vor einiger Zeit fast zu einer tödlichen Katastrophe gekommen:
Ein Soldat feuerte demnach bei einem Übungsschießen eine Stinger-Flugabwehr-Rakete nicht wie vorgesehen auf eine Drohne, sondern auf ein ziviles Flugzeug ab.
Der Vorfall vom Mai 2011 wurde erst jetzt bekannt, weil ein 25-jähriger Feldwebel, der damals den Abschuss angeordnet hatte, sich nun vor dem Amtsgericht in Oldenburg (Holstein) verantworten musste, berichten die "Lübecker Nachrichten".
Bei dem Vorfall verfehlte das Geschoss, das über einen Infrarotstrahl gesteuert wird und dessen Trefferquote normalerweise bei 80 Prozent liegt, das Ziel und schlug in einem Waldgebiet ein.
Das Gericht stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldbuße ein, die Schuldfrage sei nicht mehr zu klären.
Pikant: Mit der internen Untersuchung der Bundeswehr sei seinerzeit ausgerechnet jener Major beauftragt worden, der Verantwortung für die gesamte Übung trug, rügte der Richter.
Du meinst die BundesreGIERung ;-)
Ein Soldat feuerte demnach bei einem Übungsschießen eine Stinger-Flugabwehr-Rakete nicht wie vorgesehen auf eine Drohne, sondern auf ein ziviles Flugzeug ab.
Man könnte hier natürlich fragen, was ein "echtes" Flugzeug während einer angemeldeten Flugabwehr-Übung überhaupt in dieser Region zu suchen hatte. Hat da ein Millionärssöhnchen in seiner Privatmaschine die aktuellen regionalen Fluginfos für den privaten Flugverkehr vorher nicht gelesen?
Bei dem Vorfall verfehlte das Geschoss, das über einen Infrarotstrahl gesteuert wird und dessen Trefferquote normalerweise bei 80 Prozent liegt, das Ziel und schlug in einem Waldgebiet ein.
Schade, hätte ja auch eine Politiker-Maschine sein können
Egal - bei einer effektiven Stinger-Reichweite von ca. 5 km war es also vermutlich keine Linienmaschine auf Reisehöhe, zumal auch diese über ein integriertes IFF verfügen, welches die Bundeswehr-Stinger unterstützen.
Pikant: Mit der internen Untersuchung der Bundeswehr sei seinerzeit ausgerechnet jener Major beauftragt worden, der Verantwortung für die gesamte Übung trug, rügte der Richter.[/z]
In der Tat nicht sehr vorteilhaft.
Allerdings sollte der Nachweis der obligatorischen Übungsanmeldung bei zivilen Behörden völlig genügen - und innerhalb weniger Minuten zu klären sein.
Wo genau die Schuld des abfeuernden Soldaten auf einen winzigen Punkt in kilometerweiter Entfernung liegen soll, erschließt sich hier nicht ganz.