Ausweitung der Väterabzocke: Restschuldbefreiung bei Unterhaltsrückständen entfällt ab 2014 (Allgemein)
Damit bestätigt Deutschland einmal mehr seine weltweit einzigartige "Spitzenposition" hinsichtlich der Dauer und Höhe von Unterhaltsleistungen.
Für Unterhaltssklaven erweist sich hier ausnahmsweise die EU als hilfreich:
Man kann als EU-Bürger in jedem Mitgliedsland eine Privatinsolvenz beantragen, die dann nicht nach "deutschem Recht" abgewickelt wird und ggf. weiterhin eine Restschuldbefreiung ermöglicht. Das funktioniert derzeit (noch) tatsächlich so - verständlicherweise wird darüber nirgendwo informiert