Auch sei die Einwilligung in eine Beschneidung nur dann wirksam, wenn die Eltern über den Eingriff "zuvor ordnungsgemäß und umfassend aufgeklärt" worden seien. Mit Blick auf den vorliegenden Einzelfall verwiesen die Richter zudem darauf, dass die Familie der Mutter ihren ständigen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe, Besuche in Kenia selten möglich seien und der Junge zudem evangelisch getauft sei. Der ganze Fall
Als wenn das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit irgendwas mit Religion oder umfassender und ordnungsgemäßer Aufklärung zu tun hätte.
Mal anders auf den Punkt gebracht:
Wenn man einer Kinderverstümmel-Futt mal kräftig die Fresse polieren würde [zwecks umfassender/ ordnungsgemäßer Aufklärung], dann wären die Veilchen am nächsten Tag lila, einen Tag später blau, wieder zwei Tage später grün. Eine Woche darauf sieht man nichts mehr und die entsprechende Frau eignet sich wieder zum Geschlechtsverkehr.
Bei der Neger-Futt sieht man aus physikalisch-optischen Gründen vermutlich bereits am nächsten Tag nichts mehr (aber da sollte man mal den Dino fragen, ob der auch seinen ehelichen Pflichten fachgerecht nachgekommen ist ).
Nur, derlei oftmals sinnvoll erscheinende Handlung wird, sofern sie nicht als Treppensturz gedeutet wird, als sogenannte "schwere Körperverletzung" bestraft.
Wenn allerdings so ein Weibsbild dem Jungen einen wichtigen Teil von seinem Zipfel amputiert (amputieren lässt), dann ist das eine Verstümmlung - die wenn sie denn überhaupt ohne weitere postoperative, schwere Malessen verläuft - dem Jungen lebenslange Einschränkungen in seiner Gefühlswelt verursachen und einen verstümmelt aussehenden Pillermann hervorbringen wird - mal ganz abgesehen von den seelischen Folgen. Soweit zu lesen, könnte sogar eine Erklärung im Bezug auf Gewaltbereitschaft/Aggressivität im Zusammenhang mit Geschlechtsverstümmelten bestehen (an dieser Stelle sei der geknastete Moslem-Anteil bei Gewaltverbrechen erwähnt). Das zunächst, um nur einige wenige der nachhaltigen Schäden, die dabei verursacht werden zu erwähnen. Und Junge hat sozusagen nur Glück gehabt, weil der Richter den Fall nicht wie üblich zu Gunsten der Mutter durchgewunken hat.
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Feminismus / Gender-Wahnsinn:
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)