Der "Erfolg" des Prostitutionsgesetzes von 2001 (Politik)
Die Legalisierung der Prostitution diente wohl eher der Möglichkeit weitere Steuergelder zu ermöglichen. Aber der "gute Zweck" stand natürlich im Vordergrund.
Nicht "Legalisierung", sondern Förderung wurde hier betrieben.
Die gewerbsmäßige Unzucht war schon immer straffrei, aber sittenwidrig. Jetzt wird sie so behandelt, alsob sie nicht mehr sittenwidrig wäre.
gesamter Thread:
- Der "Erfolg" des Prostitutionsgesetzes von 2001 -
Rainer,
26.09.2013, 19:32
- Der "Erfolg" des Prostitutionsgesetzes von 2001 -
Ausschussquotenmann,
26.09.2013, 20:56
- Der "Erfolg" des Prostitutionsgesetzes von 2001 - Jeff, 29.09.2013, 02:36
- Der "Erfolg" des Prostitutionsgesetzes von 2001 -
Ausschussquotenmann,
26.09.2013, 20:56