In Anbetracht der Tatsache, dass die junge Frau dem Angeklagten vom Körpergewicht her mindestens ebenbürtig war, erschien das "über die Treppe gezerrt werden" immer fragwürdiger.
In der Version des angeblichen Opfers war es auch gar nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen. Der Angeklagte habe sie lediglich an den Brüsten angefasst und versucht, ihr unter den Rock zu greifen. Das habe sie aber verhindert und ihn mit einem Fausthieb in den Bauch zur Räson gebracht.