Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Rechtsanwaeldin fordert 60%-Frauenquote bei Staatsanwaltschaften (Recht)

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 11.10.2013, 10:56 (vor 4060 Tagen)

Unglaublich!

Kalle Wirsch, Friday, 11.10.2013, 12:06 (vor 4060 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Als Dierbach 1989 Anwältin wurde, war die Justiz noch männlich. Das hat sich gründlich geändert:

- Heute werden mehr Richterinnen als Richter angestellt, mehr Staatsanwältinnen als Staatsanwälte.
- In der Strafverfolgung sind die Frauen bereits in der Mehrheit.
- Beispiel Berlin: Das Kammergericht hat eine Präsidentin und eine Vizepräsidentin, der Verfassungsgerichtshof wird von einer Frau geleitet, das Landessozialgericht auch. Sechs von elf Amtsgerichten stehen Frauen vor.
- Selbst in Bayern werden seit zehn Jahren mehr Frauen in der Justiz eingestellt als Männer, vergangenes Jahr lag ihr Anteil an den Neueinstellungen bei 65 Prozent. Zwar sind immer noch die meisten Richter männlich, aber der Trend spricht für die Frauen: Mehr als die Hälfte der Richter unter 40 Jahren ist weiblich. Für Doris Dierbach bedeutet das: »Jetzt treffe ich auf viele Vorsitzende Richterinnen – kluge, souveräne Frauen. Ich weiß, bei denen kriege ich ein vernünftiges Urteil, die sind diskussionsfähig, die kann man anrufen. Die thronen nicht über einem. Das ist kein Kräftemessen, kein dummes Gezerre. Aber auch die jungen Juristen haben sich geändert, die empfinden Frauen nicht mehr als Provokation, wenn sie Widerworte geben.« Nur eine Konstante ist geblieben: Die Angeklagten sind zu 90 Prozent Männer. Kurz und ungerecht heißt das: In Zukunft sitzen die Frauen auf der Richterbank und die Männer im Knast.

http://anonym.to?http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/40755/Die-neue-Rechtsordnung

Ich kenne noch eine Konstante!

Straffrei bleiben Kindsmord, Falschbeschuldigungen, Gewalt gegen Männer ....

Zeitgleich stellen Staatsanwältinnen reihenweise Ermittlungsverfahren gegen Frauen in Strafsachen ".... wegen mangelndem öffentlichen Interesse ein". Also aktiver Täterinnenschutz durch die feministische Justiz selbst!

... und so ergibt sich hier im Staatsfeminismus logischerweise die oben erwähnte 90%ige männliche Täterquote. Wobei man feststellen muss: Anklage bedeutet nicht gleich Verurteilung.

Wie die Justiz mit Männern umgeht, dafür gibt's genügend Beispiele. Man denke nur an die bekanntesten Peinlichkeiten der letzten Jahre: Kachelmann, Witte, Wörz, Arnold, Thürk, Mollath ..... die Reihe der unschuldigen Justizopfer ist lang.

Unglaublich!

Derkan ⌂ @, Friday, 11.10.2013, 12:40 (vor 4060 Tagen) @ Kalle Wirsch

Wie die Justiz mit Männern umgeht, dafür gibt's genügend Beispiele. Man denke nur an die bekanntesten Peinlichkeiten der letzten Jahre:

Das sind keine Peinlichkeiten, das ist organisiertes Verbrechen!!!

--
http://antifeminismus-tv.over-blog.com/

Unglaublich!

Ausschussquotenmann, Friday, 11.10.2013, 13:19 (vor 4060 Tagen) @ Kalle Wirsch
bearbeitet von Ausschussquotenmann, Friday, 11.10.2013, 13:24

Mir sind da noch einige Sternstunden weiblicher Justiz in Erinnerung.Z.B. eine Richterin am Amtsgericht die ein eindeutiges Testament nicht als solches lesen wollte und die Begünstigten in Ungewissheit versetzte um sich dann als Nachlassgöttin im Prozess zu zelebrieren. Das gut 60-jährige Ehepaar weinte. Der Mann weil er die Show und die Demütigung verstanden hatte. Die Justizfotze hatte auf jeden Fall ihren Spaß gehabt. So sieht weibliche Justiz aus.

Oper durch Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes

Yussuf K., Friday, 11.10.2013, 13:42 (vor 4060 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Ich habe den eiskalten Hauch weiblicher Justiz zu spüren bekommen, als mich eine Richterin mit sadistischer Arroganz ohne einen einzigen Tatsachenbeweis per Gewaltschutzgesetz (Umkehr der Unschuldsvermutung) aus der gemeinsamen Wohnung warf. Die Opferin konnte glaubhaft lügen und eines Beweises bedarf es bekanntlich beim feministischen Gewaltschutzgesetz nicht.

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Frauen und die Eignung für das deutsche Richteramt

Bellator Eruditus @, Friday, 11.10.2013, 18:11 (vor 4060 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Bis zum Ende des deutschen Kaiserreiches konnten Frau nicht Richter werden.
Man ging davon aus, dass sie nicht urteilsfähig seien, sie also nicht in der Lage seien, die Tatsachen mit hinreichend kühlem Kopf und ausreichender Kompetenz zu beurteilen.
Wegen der bekannten Stimmungsschwankungen unserer hormonell herausgeforderten Bessermenschinnen und deren Angewohnheit in aber wirklich allem etwas persönliches zu entdecken.

Das war natürlich ein reines Vorurteil. Ha. Ha.
Heute sind wir klüger.
Heute haben wir nämlich bewiesen, dass Frauen nicht urteilsfähig sind.

Denn heute haben wir z.B. ganz real erlebt, dass eine Richterin auf 6 Monate ohne Bewährung erkennt obwohl selbst der Staatsanwalt auf Freispruch plädiert hatte. Hintergrund war wohl eine persönliche Fehde zwischen der Richterin und einer Gerichtsreporterin eines örtlichen Käseblättchens.

Und heute haben wir auch erlebt, dass eine Staatsanwältin eine Anzeige wegen Falschbeschulding einstellt, obwohl jede einzelne Behauptung der Falschbeschuldigerin positiv widerlegt wurde (also nicht nur nicht bewiesen werden konnte, was in einem Rechtsstaat vollkommen ausgereicht hätte).

Kurz: Ich finde die Idee mit der Mädchenquote bei Staatsanwaltschaft und Gericht großartig. Allerdings finde ich, es sollten nicht 60% sein sondern 100%.
Begründung:

1. Weil dann von vornherein klar ist, dass Männer ihre Justizangelegenheiten mit der Lupra klären müssen.

2. Weil die Mädels viel zu verhaltensblond sind um ohne männliche Hilfe einen Täter zu ermitteln. Und das obwohl der durchschnittliche Polizist auch nicht wirklich das Pulver erfunden haben könnte.

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