Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Causa Horst Arnold: Was soll das denn jetzt noch, Heidi K.? (Recht)

Die Fluchbegleiterin @, Tuesday, 22.10.2013, 18:56 (vor 4049 Tagen)

Causa Horst Arnold: Was soll das denn jetzt noch, Heidi K.?

Detektor, Tuesday, 22.10.2013, 20:55 (vor 4049 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erfundene-vergewaltigung-einspruch-gegen-schmerzensgeldurteil-a-929330.html

Die Frau nicht mehr aus den Augen lassen. Sobald sie auch nur einen Cent "zuviel" versucht irgendwie zu verdienen und durchzubringen, sofort zu vollstrecken versuchen. Bis zum letzten Atemzug.

Nicht nachlassen ist das Stichwort.

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Linker Männerrechtler - "Dö Pöst"

Causa Horst Arnold: Was soll das denn jetzt noch, Heidi K.?

MitGlied, Wednesday, 23.10.2013, 08:38 (vor 4048 Tagen) @ Detektor

Die alte Hexe ist (noch!) auf Halbsold gesetzt, bis das Knast-Urteil rechtskräftig ist.
Vermutlich lebt sie bereits am Existenzminimum oder knapp drüber und sobald sie in den Knast einfährt ist eh nichts mehr zu holen.

Bis dahin wird eben Verzögerungstaktik gefahren.
Mich würde interessieren, wer die Gerichtskosten für den weiteren Verhandlungstermin zum Thema Schmerzensgeld bezahlen muss, bzw. ob die Klägerin wieder in Vorleistung gehen muss. Schließlich sind die Kosten bei einem Streitwert von 80k€ nicht gerade gering.

Der Falschbeschuldigerin hätte man den "kurzen Prozess" machen müssen!

Kalle Wirsch, Wednesday, 23.10.2013, 08:55 (vor 4048 Tagen) @ MitGlied

Die Tochter von Horst Arnold wird vermutlich einen Gerichtskostenvorschuss leisten müssen. Besteht Aussicht auf Erfolg, bekommt sie sogar VKH. Die Kosten kann sie gegenüber der Falschbeschuldigerin einmal geltend machen. Praktisch gesehen, kann man der Hexe nichts und die weiß das auch. Normalerweise müsste in solch einem Fall der "kurze Prozess" gemacht werde müssen, dann gäbe es solche "Folgeerscheinungen" nicht. Die Deutschen haben historische Erfahrungen mit Standgerichten, die sollte man wieder einführen für solche Fälle. Die Opfer könnten mit solch einem Abschluss das Geschehen besser und vielleicht endgültig verarbeiten, auch die Öffentlichkeit wird nicht immer wieder mit dem Fall "Külzer" belästigt.

Der Falschbeschuldigerin hätte man den "kurzen Prozess" machen müssen!

MitGlied, Wednesday, 23.10.2013, 09:26 (vor 4048 Tagen) @ Kalle Wirsch

Ist nur etwas schwierig die richtigen Deliquenten für einen kurzen Prozess zu finden.
Lieber ausführlich und gründlich, auch wenn's nervt und lange dauert: die alte Hexe soll sich ruhig von allen Instanzen das "schuldig"-Urteil holen und dann in den Knast einfahren, wo sie dann kein Gericht mehr anrufen kann.

Beispiel Magnus Gäfgen: hier wurden zu Beginn einige Fehler gemacht, weshalb sich die Justiz noch jahrelang mit dem Typen beschäftigen musste und er sogar noch eine Entschädigung einsacken durfte.

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