Der Falschbeschuldigerin hätte man den "kurzen Prozess" machen müssen! (Recht)
Die Tochter von Horst Arnold wird vermutlich einen Gerichtskostenvorschuss leisten müssen. Besteht Aussicht auf Erfolg, bekommt sie sogar VKH. Die Kosten kann sie gegenüber der Falschbeschuldigerin einmal geltend machen. Praktisch gesehen, kann man der Hexe nichts und die weiß das auch. Normalerweise müsste in solch einem Fall der "kurze Prozess" gemacht werde müssen, dann gäbe es solche "Folgeerscheinungen" nicht. Die Deutschen haben historische Erfahrungen mit Standgerichten, die sollte man wieder einführen für solche Fälle. Die Opfer könnten mit solch einem Abschluss das Geschehen besser und vielleicht endgültig verarbeiten, auch die Öffentlichkeit wird nicht immer wieder mit dem Fall "Külzer" belästigt.
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- Causa Horst Arnold: Was soll das denn jetzt noch, Heidi K.? -
Die Fluchbegleiterin,
22.10.2013, 18:56
- Causa Horst Arnold: Was soll das denn jetzt noch, Heidi K.? -
Detektor,
22.10.2013, 20:55
- Causa Horst Arnold: Was soll das denn jetzt noch, Heidi K.? -
MitGlied,
23.10.2013, 08:38
- Der Falschbeschuldigerin hätte man den "kurzen Prozess" machen müssen! -
Kalle Wirsch,
23.10.2013, 08:55
- Der Falschbeschuldigerin hätte man den "kurzen Prozess" machen müssen! - MitGlied, 23.10.2013, 09:26
- Der Falschbeschuldigerin hätte man den "kurzen Prozess" machen müssen! -
Kalle Wirsch,
23.10.2013, 08:55
- Causa Horst Arnold: Was soll das denn jetzt noch, Heidi K.? -
MitGlied,
23.10.2013, 08:38
- Causa Horst Arnold: Was soll das denn jetzt noch, Heidi K.? -
Detektor,
22.10.2013, 20:55