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Parlamentarische Kommission: Deutsche Jugendämter haben türkische Kinder zu Unrecht von ihren Familien getrennt (Gewalt)

Yussuf K., Friday, 25.10.2013, 11:17 (vor 4077 Tagen)

Deutsch Türkische Nachrichten | Veröffentlicht: 24.10.13, 17:46

Bereits seit Anfang dieses Jahres beschäftigt sich die türkische Regierung mit dem Thema türkische Pflegekinder in Europa. Jetzt hat die parlamentarische Kommission für Menschenrechte in der Türkei hierzu einen Bericht vorgelegt. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass europäische Jugendämter vor allem das Ziel der Assimilation verfolgen, indem sie Kinder von ihren türkischen Familien trennt. So würden die Kleinen auch ihre kulturellen Wurzeln verlieren.

Tausende türkische Kinder in Deutschland und den Niederlanden wurde durch die dortigen Jugendämter Unrecht getan, indem sie von ihren leiblichen Eltern getrennt wurden. Das ist das Fazit eines Berichts der parlamentarischen Kommission für Menschenrechte in der Türkei. Das Land vertritt die Auffassung, dass die Kinder bei Verwandten besser untergebracht wären, als bei Familien aus einem fremden Kulturkreis. Doch die hiesigen Behörden würden das noch nicht einmal in Betracht ziehen.

Der Bericht ist das Ergebnis einer Visite, die eine Delegation der parlamentarischen Kommission für Menschenrechte in der Türkei, nach Deutschland, Belgien und in die Niederlande geführt hat (mehr hier). Ihre Aufgabe war es, Beschwerden nachzugehen, wonach türkische Kinder zu Unrecht aus ihren Familien genommen worden sein sollen. Ausgelöst wurde die Debatte durch den inzwischen neunjährigen Buben Yunus, der seit frühester Kindheit bei einem lesbischen Pärchen in den Niederlanden lebt und dessen leibliche Eltern sich Anfang 2013 im TV gemeldet hatten, um ihn zurückzufordern (mehr hier).

Jugendämter müssten Einheit der Familie schützen
Auch im nun vorgelegten Bericht wird die Auffassung vertreten, dass die Kinder wohl besser bei ihren Verwandten oder Pflegefamilien mit einer ähnlichen Kultur und Lebensweise gegeben aufgehoben gewesen wären. Demnach hätte es die oberste Priorität der Jugendämter sein müssen die Einheit der Familie zu schützen.

„Es ist eine Frage der Kultur und des Glaubens. Der vorrangige Grund, warum türkische Kinder ihren Familien weggenommen wurden, ist, dass man verhindern wollte, dass sie im Einklang mit bestimmten kulturellen und religiösen Werten aufwachsen“, zitiert die türkische Zeitung Hürriyet den AKP-Abgeordneten İhsan Şener, dessen Auffassung sich mit der anderer Parteimitglieder deckt. Sie fällen ein Pauschalurteil und zeigen sich davon überzeugt, dass die Jugendämter an der Durchführung einer raffinierten Assimilationspolitik in einigen europäischen Ländern beteiligt seien.

Die Kinder können aufgrund von Missbrauch, häuslicher Gewalt und Misshandlung aus den Familien genommen werden, so der Bericht weiter. Auch finanzielle Gründe seien denkbar. Einen Gerichtsbeschluss bräuchten die Jugendämter dafür allerdings nicht. Die Folge: Oftmals hätten die Eltern ihre Kinder erst Monate nach der Herausnahme das erste Mal wieder sehen dürfen. Aktiv würden die Behörden aufgrund von Beschwerden von der Polizei, kommunalen Institutionen, Lehrern oder Nachbarn. Nach Ansicht der Kommission durchaus eine problematische Situation. Viele Migrantenfamilien assoziieren Jugendämter mittlerweile mit Angst. So habe es zum Beispiel einen Fall gegeben, in dem eine Familie in Deutschland ihre Kinder aus der Schule nahm und in die Türkei schickte, nachdem sie von einem Lehrer angerufen und über deren Desinteresse am Unterricht informiert wurden.

Deutschland und Holland: Verwandte keine Option
Während in Belgien dank des Pflegefamilien-Systems alles glatt zu laufen scheint, sehe es in Deutschland und in Holland anders aus. Nach Ansicht der türkischen Kommission würden die Kinder hier auch aus „trivialen Gründen“ weggenommen. Selbst wenn es Verwandte gäbe, die die Kinder aufnehmen könnten, würde das von den Behörden nicht berücksichtigt.

Bereits Mitte Februar wurde bekannt, dass der türkische Vizepremier Bekir Bozdağ die türkischen Vertreter im Ausland um Starthilfe in den Bemühungen, Yunus zurückzuholen, gebeten hat. Auch zur niederländischen Regierung wurde Kontakt aufgenommen. Gespräche des türkischen Premiers mit seinem niederländischen Amtskollegen scheiterten jedoch. Darüber hinaus wurde bereits zu diesem Zeitpunkt die Kommission für Menschenrechte im türkische Parlament beauftragt, Recherchen in anderen Ländern durchzuführen und einen Bericht über die Angelegenheit vorzulegen. Ayhan Sefer Üstün, Vorsitzender der Parlamentarischen Untersuchungskommission für Menschenrechte, erklärte damals, dass das Sorgerecht für ein Kind als ein „heiliges Recht“ zu betrachten sei, das nicht durch einen Verwaltungsakt beschlossen werden sollte (mehr hier).

„Wenn Kinder von ihren Familien genommen werden müssen,“, so betonte er, „sollten sie in erster Linie an ihre Verwandten gegeben werden, aber leider ist das nicht so. Auch wenn die Kinder zu einer netten Familie gegeben wurden, lassen es die meisten Pflegefamilien nicht zu, dass das Kind seine biologische Familie sieht. Was aber noch schlimmer ist, [europäische] Familien lassen das Kind nicht in seiner Muttersprache sprechen.“

An dieser Stelle ist ein wichtiger Paragraph des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu erwähnen, an den sich alle Jugendämter halten müssen. Gemäß § 1801 BGB, ist bei der „Unterbringung des Mündels“ durch das Jugendamt auf das „religiöse Bekenntnis oder die Weltanschauung des Mündels und seiner Familie Rücksicht zu nehmen“ (mehr hier).

Quelle: http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2013/10/492428/parlamentarische-kommission-deutsche-jugendaemter-haben-tuerkische-kinder-zu-unrecht-von-ihren-familien-getrennt/

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