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#Justizverbrechen: Der Fall "Ulvi Kulac". Hier bahnt sich der nächste deutsche Justizskandal an! (Manipulation)

Musharraf Naveed Khan, Saturday, 26.10.2013, 11:49 (vor 4051 Tagen)
bearbeitet von Musharraf Naveed Khan, Saturday, 26.10.2013, 12:13

Derzeit mehren sich die Meldungen in verschiedenen Medien, denen zufolge die Recherchen einer Journalistin erhebliche Zweifel an dem Urteil der Justiz-Kalfaktoren aufkommen lassen. Man kann bei diesem stetigen Erkenntniszuwachs davon ausgehen, dass es nach dem Fall "Horst Arnold", "Gustl Mollath" nun auch den Fall "Ulvi Kulac" in Kürze geben wird!

Mit dem heutigen Wissensstand über die Arbeitsweise der Justiz wurde Ulvi Kulac willkürlich und ohne jeglichen Beweis seiner Menschenrechte beraubt!

Quelle:
http://www.ulvi-kulac.de/index.html
http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html
http://www.ulvi-kulac.de/burgerinitiative.html

Rechtsanwalt Michael Euler reicht am 4. April 2013 beim Landgericht Bayreuth den Wiederaufnahmeantrag ein!
 
 
PRESSEERKLÄRUNG
 
in der Wiederaufnahmesache des
 
Ulvi KULAC
 
Der Wiederaufnahmeantrag stützt sich auf die Wiederaufnahmegründe des § 359 Nr. 2 StPO und des § 359 Nr. 5 StPO. Danach ist die Wiederaufnahme zulässig, wenn zu dem angefochtenen Urteil neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind (§ 359 Nr. 5 StPO); sie ist weiterhin zulässig, wenn sich damalige Zeugen bei ihrer Vernehmung einer vorsätzlichen Falschaussage strafbar gemacht haben (§ 359 Nr. 3StPO). Beide Wiederaufnahmegründe sind mehrfach gegeben.
 
Ulvi KULAC wurde am 30.04.2004 durch das Landgericht Hof ausschließlich auf ein völlig widersprüchliches Geständnis hin verurteilt.
 
Für die Glaubwürdigkeit dieses Geständnisses gab es weder Zeugen, noch Sachbeweise, die Herrn KULAC mit der ihm zur Last gelegten Tat in Verbindung bringen konnten.
 
Bekannterweise steht infolge der Tatsache, dass bis heute keine Leiche des Opfers gefunden wurde, nicht einmal mit Sicherheit fest, ob Peggy überhaupt getötet wurde.
 
Persönlich ist der Unterzeichner nach dem Aktenstudium und neu gewonnener Erkenntnisse mittlerweile davon überzeugt, dass Herr KULAC damals ein falsches Geständnis ablegte und tatsächlich zu Unrecht wegen Mordes an Peggy KNOBLOCH verurteilt wurde.
 
Herr KULAC selbst hatte trotz seiner geistigen Behinderung -er befand sich damals auf dem Entwicklungsstand eines etwa 10-jährigen Kindes- immer wieder versucht, darauf aufmerksam zu machen, dass sein Geständnis falsch sei, ohne dass man ihm Glauben schenken wollte.
 
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen neigen geistig Behinderte erheblich häufiger zur Abgabe von falschen Geständnissen, als nicht behinderte Menschen.
 
Aus der Gerichtsakte ist zu entnehmen dass auf ihm ein erheblicher Druck infolge einer Vielzahl polizeilicher Vernehmungen lastete, so dass er „weil, wie er sich ausdrückte, er seine Ruhe haben wollte“ zwar die Tötung von Peggy gestand, danach aber sofort wieder darauf hinwies, er sei es nicht gewesen.
 
Herr KULAC wurde trotz seiner geistigen Behinderung mehr als 40 Mal und über 900 Seiten polizeilich vernommen.
 
Die Vielzahl und Beständigkeit solch physischer und psychischer Belastungen zusammengenommen dürften bereits einen intellektuell nicht eingeschränkten Menschen zur Verzweiflung treiben, erst Recht einen Minderbegabten. Letztlich gestand er dann am 2.7.2002 in einer polizeilichen Vernehmung den Mord an Peggy KNOBLOCH. Diese Vernehmung wurde entgegen früherer Vernehmungen nicht auf Tonband aufgezeichnet. Ein Rechtsanwalt war nicht zugegen, nachdem man diesem mitteilte, dass eine weitere Vernehmung erst am darauffolgenden Tag erfolgen würde.
 
In Folgevernehmungen konnte Ulvi KULAC jedoch weder plausibel den Verbringungsort der Leiche, noch Gehilfen für das von ihm geschilderte Tageschehen benennen. So wurden von Ulvi KULAC zunächst mehrere Personen benannt, die an der Tötungshandlung teilgenommen hätten oder halfen, die Leiche zu verräumen.
 
Auf Drängen der Polizei soll Ulvi KULAC dann schließlich angegeben haben, dass sein Vater ihm bei der Beseitigung der Leiche geholfen haben soll. Ein gegen seinen Vater eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde letztlich jedoch durch die Staatsanwaltshaft Hof eingestellt, da ihm gegenüber kein Tatnachweis zu erbringen war, die Staatsanwaltschaft letztlich sogar Zweifel hegte, ob Ulvi KULAC Peggy KNOBLOCH tatsächlich tötete. Die polizeilichen Ermittlungen konnten jedoch aber auch nicht widerlegen, dass der Vater seinem Sohn bei der Leichenbeseitigung nicht geholfen haben soll. Beteuerungen des Vaters, er habe nicht am Verräumen der Leiche mitgewirkt, wurde nicht geglaubt.
 
Im Ermittlungsverfahren wurde Ulvi KULAC durch den Zeugen Peter HOFFMANN schwer belastet, der behauptet hatte, Herr KULAC habe ihm gegenüber im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Bezirksklinikum Bayreuth gestanden, Peggy umgebracht zu haben.
 
Durch eine Entschuldigung gegenüber den Eltern, in einer richterlichen Vernehmung und in den Medien hat Herr HOFFMANN mittlerweile eingeräumt, dass es sich bei den von ihm gemachten und überaus belastenden Aussagen um Falschaussagen gehandelt habe.
 
Zudem bezichtigt der Zeuge die damaligen Ermittlungsbeamten ihn zu der Aussage angestiftet zu haben.
 
Am 27.10.2010 sagte der Zeuge vor dem Ermittlungsrichter in Bayreuth aus:
 
„Ich habe damals bei Gericht ausgesagt, dass Ulvi sie am Hals gepackt hat und so lange zugedrückt hat, bis sie tot war. Das war falsch. Nochmals: Man hat mir gesagt, dass ich aussagen soll, er hat sie umgebracht, gedrosselt, bis sie tot war. Am schlimmsten war der Chefermittler“
 
Aus den Akten ließen sich insgesamt 15 Entlastungszeugen feststellen, die Ulvi KULAC zum Tatzeitpunkt ein Alibi gaben, bzw. das von ihm getätigte Geständnis durch ihre Aussagen widerlegten. So gaben mehr als 10 Personen an, Peggy KNOBLOCH noch am Nachmittag des 7.5.2001 in Lichtenberg nach 15 Uhr gesehen zu haben. Da Ulvi KULAC gestanden hatte, Peggy KNOBLOCH vor 14 Uhr getötet zu haben, schloss dies eine Täterschaft von Ulvi KULAC aus.
 
Das Auffallende ist, dass der SOKO Peggy I diese Entlastungszeugen zunächst insoweit als glaubwürdig ansah. Unter der SOKO PEGGY II und vor Gericht werden jedoch alle Entlastungszeugen aufgrund von Mehrfachvernehmungen, zwischen denen teilweise ein ganzes Jahr lag, unglaubwürdig.
 
Der Wideraufnahmeantrag beschäftigt sich deshalb insbesondere mit den Aussagen dieser bereits damals schon bekannten Entlastungszeugen, aber auch mit den größtenteils widerlegbaren Gründen, warum man diesen Zeugen nicht glaubte.
 
Allen Zeugenaussagen ist gemeinsam, dass Peggy KNOBLOCH am Nachmittag des 7.5.2001 in Begleitung eines unbekannten Mädchens gesehen wurde. Aufklärungen hinsichtlich der Identität dieses Mädchens unterblieben durch die Polizei.
 
Wesentliche Entlastungszeugen sind dabei zwei damals durch das Gericht nicht vernommene Kinder, die unmittelbar nach dem Verschwinden von Peggy KNOBLOCH befragt wurden. Diese sagten damals in einer Erstvernehmung unabhängig voneinander aus, Peggy KNOBLOCH gegen 17 Uhr vor der Bäckerei in Begleitung eines unbekannten Mädchens gesehen zu haben. Peggy sei dort in einen roten Mercedes eingestiegen. Die Aussagen wurden jedoch damals von den Kindern widerrufen.
 
Ermittlungen haben ergeben, dass die beiden damaligen Kinderzeugen heute die ursprünglich getätigte Aussage vor Gericht wiederholen würden. Sie seien damals durch die Polizei getrennt vernommen worden und man habe ihnen vorgehalten, dass sie sich ihre Erstvernehmung ausgedacht hätten, insbesondere der jeweils andere Klassenkamerad bereits eingeräumt habe, etwas Falsches ausgesagt zu haben. Auf Druck der Polizei habe man dann revidiert, Peggy KNOBLOCH am 7.5.2001 gesehen zu haben.
 
Letztlich konnte noch in Erfahrung gebracht werden, dass Peggy KNOBLOCH mehrere Wochen nach ihrem Verschwinden bei einem mit ihr sehr gut befreundeten Mädchen anrief. Diese Zeugin hatte damals aus Angst vor der Polizei keine weiteren Angaben zur Sache gemacht, weil auch sie in ihren Erstvernehmungen von der Polizei als Lügnerin beschimpft wurde.
 
Meine Aufgabe als Rechtsanwalt ist es nicht, in diesem Verfahren Fehlverhalten der Polizei aufzuzeigen. Jedoch bin ich im Interesse meines Mandanten verpflichtet, dem Gericht fehlerhafte Ermittlungsergebnisse aufzuzeigen, soweit mein Mandant dadurch ungerechtfertigt belastet wurde.
 
Im Hinblick auf die 14.000 Seiten umfassende Hauptakte und den zeitlichen Aufwand, den der Unterzeichner mit über 1.000 Stunden ansetzt, hat die Ausarbeitung des knapp 2.000 Seiten umfassenden Wiederaufnahmeantrags einige Zeit in Anspruch genommen.
 
Der Unterzeichner ist als Pflichtverteidiger seit 2 Jahren mit der Angelegenheit betraut und hat zusammen mit der Betreuerin von Herrn KULAC in dieser Zeit die 1 ½ Jährige Arbeit einer in der Spitze 70-köpfigen SOKO aufarbeiten müssen, wobei zeitintensiv viele Zeugen befragt und Sachbeweise erhoben werden mussten, um Herrn KULAC des Mordes an Peggy KNOBLOCH vollständig zu entlasten.
 
Ziel des Wiederaufnahmeantrags ist letztlich aber nicht nur die Freisprechung des Herrn KULAC. Da mein Mandant nicht für das Verschwinden von Peggy KNOBLOCH verantwortlich sein kann, gilt es nach seiner Rehabilitierung einen seit mehr als 10 Jahren unentdeckt gebliebenen Mörder oder Entführer Peggy KNOBLOCHS zu finden und der Justiz zuzuführen.
 
Frankfurt, den 3.4.2013

Die JUSTIZ ist nicht nur blind, sondern obendrein auch noch dumm! Gleichfalls sollte sich jeder Bürger vor den "Ermittlungen" solch einer POLIZEI tunlichst hüten!

Es drängen sich den deutschen Bürgern direkte Vergleiche zur Justiz und Polizei des NS-Staates auf!

Die angesprochenen Kreise können das gerne öffentlich widerlegen!


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