Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Öffentliche Frau darf wieder benannt werden. (Recht)

adler @, Kurpfalz, Sunday, 27.10.2013, 01:19 (vor 4044 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

http://www.jurablogs.com/de/go/causa-kachelmann-one-year-later-showdown-must-go-on-jetzt-claudia-dinkel-doch-pseudologin

Über Bande gespielt:
"Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht die einstweilige Verfügung nun wieder auf. Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte "Kriminelle" zu nennen. Die Bezeichnung als "Falschbeschuldigerin" bleibt hingegen erlaubt.[...]
Verlag prüft mögliche Schadenersatzforderung - Der Heyne-Verlag

http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=10502920/1pe5iom/index.html

Danke, wusste ich nicht.

Kommentar Prof. Dr. Ralf Höcker:
„Herr Kachelmann darf diese Dame nun wieder beim Namen nennen, denn eine Radiomoderatorin, die ihre Persönlichkeitsrechte an die BUNTE und an eine Filmfirma verkauft hat, verliert natürlich jeglichen Anspruch auf Anonymität.“
http://www.hoecker.eu/mitteilungen/artikel.htm?id=288

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