Aus Hass auf Vater Vergewaltigung erfunden (Manipulation)
Zunächst mal mein Erstaunen darüber, daß hier dieser Fall nicht die gebührende Bedeutung erfährt. Muss denn immer der alte Oberkellner ausrücken? Vielleicht muss ich in nächster Zeit öfter hier vorbeischauen. Wie auch immer, es zeigt sich wieder mal wie es mit der Unschuldsvermutung in D bestellt ist. Wie war das nochmal: die Beweislast liegt beim Kläger. Welch patriarchale, frauenfeindliche Vorstellung. Frau kann verfügen und Mann wandert hinter schwedische Gardinen. So sieht die Wirklichkeit aus. Strafe für Vortäuschung? Denkste. Aber lest selbst:
Sieben Jahre unschuldig im Gefängnis: Ein 62 Jahre alter Familienvater aus Sonthofen im Oberallgäu ist vom Landgericht Memmingen freigesprochen worden, nachdem seine Tochter den Vorwurf der Vergewaltigung zurückgezogen hat.
In dem Wiederaufnahmeverfahren widerrief die heute 33-Jährige am Dienstag ihre Aussage, die vor 17 Jahren zur Verurteilung des Vaters vor dem Landgericht Kempten geführt hatte. Das Landgericht Memmingen hob dieses Urteil auf und verfügte, den 62-Jährigen für die Haftzeit zu entschädigen.
"Ihr Leben, die verlorenen Jahre, können wir Ihnen nicht zurückgeben, wir geben Ihnen Ihre Ehre zurück", sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Zuvor hatte sie der Tochter Respekt für ihren Mut ausgesprochen. "Wir zollen Ihnen Respekt, dass Sie diesen Weg gegangen sind."
Strafrechtliche Konsequenzen wegen ihrer Falschaussage hat die junge Frau nicht mehr zu erwarten, der Vorgang ist verjährt.
Vater erleichtert über Freispruch
Im Juli 1996 war der Familienvater aufgrund der von seiner Tochter erfundenen Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung verurteilt worden. Man hielt ihn für schuldig, das Mädchen im Alter von neun und zehn Jahren dreimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten. "Es war kein faires Verfahren", schilderte der 62-Jährige den damaligen Prozessverlauf. Er habe sich von Anfang an vorverurteilt gefühlt. Die siebenjährige Haftstrafe hat der Mann voll verbüßt. Auch nach seiner Haftentlassung stand er noch unter einer fünfjährigen Führungsaufsicht.
Am Dienstag zeigte sich der Angeklagte erleichtert über das Urteil. In seinem Schlusswort hatte er noch einmal unter Tränen beteuert, unschuldig zu sein. Später sagte er: "Ich bin froh, dass ich immer daran geglaubt habe, dass die Wahrheit noch siegen wird."
Er hoffe, dass es wieder möglich sein wird, zu seiner Tochter und ihrer Familie ein normales Verhältnis aufzubauen. "Ich bin dankbar, dass meine Tochter den Mut gefasst hat, noch zur Wahrheit zu finden."
Geschichte akribisch konstruiert
Unter Tränen beschrieb die heute 33-Jährige, wie es Mitte der 90er-Jahre zu ihrer Falschaussage kam: Zwischen ihren Eltern habe es dauernd Streit gegeben.
Als sich die Eltern schließlich trennten, habe ihre Mutter sie gegen den Vater aufgehetzt. Sie habe ihr auch glaubhaft gemacht, dass er für die Krebserkrankung der Mutter mitverantwortlich war. "Mein Hass auf meinen Vater wurde immer größer. (...) Ich dachte, ich müsste mich an meinem blöden Vater rächen."
Nach Auffassung des Gerichts entstanden die schwerwiegenden Anschuldigungen der damals 15-Jährigen auch aus Angst, dass sie nach dem bevorstehenden Tod ihrer Mutter bei ihrem Vater leben muss. Mit Hilfe des Terminkalenders der Mutter konstruierte die Tochter damals eine Geschichte, mit der sie Ermittler, Gutachter und später auch das Gericht überzeugen konnte.
Als es 1996 zur Verhandlung kam und ihr Vater zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, habe sie extreme Gewissensbisse gehabt, sagte die Tochter, die inzwischen selbst Mutter von drei kleinen Kindern ist.
Kachelmann-Anwalt verteidigte Vater
Auch die Schuldgefühle gegenüber ihrem jüngeren Bruder, der nach dem Tod der Mutter in eine Pflegefamilie kam, seien groß gewesen. "Aber ich hatte nicht den Mut, zur Wahrheit zurückzukehren."
In den Folgejahren sei der Druck immer größer geworden. Erst als ihre eigene Tochter vor fünf Jahren auf die Welt kam, habe sie sich von der Last befreien wollen.
Vertreten wurde der Vater bei dem Wiederaufnahmeverfahren von Rechtsanwalt Johann Schwenn, der auch schon den Wettermoderator Jörg Kachelmann vertrat. Schwenn hofft, dass das Memminger Urteil eine Ermunterung für andere Nebenkläger ist, es der Tochter seines Mandanten gleichzutun und den Mut für die Wahrheit aufzubringen. "Er ist nicht der einzige unschuldig Verurteilte."
Nicht das erste Fehlurteil
Wegen Justizirrtümern, oft nach falschen Beschuldigungen, landen immer wieder Menschen unschuldig im Gefängnis. Einige Beispiele:
Januar 2013: Nach dem endgültigen Freispruch für das Justizopfer Harry Wörz stellt die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sämtliche Ermittlungen ein. Wörz saß viereinhalb Jahre unschuldig in Haft. Ihm war vorgeworfen worden, er habe seine Frau 1997 fast erwürgt. 2009 sprach ihn das Landgericht Mannheim in einem Wiederaufnahmeverfahren frei, der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil 2010.
Sommer 2011: In einem Wiederaufnahmeverfahren spricht das Landgericht Kassel den früheren Lehrer Horst Arnold aus Hessen frei. Wegen angeblicher Vergewaltigung seiner Kollegin Heidi K. hatte er fünf Jahre im Gefängnis gesessen. Der Mann stirbt ein Jahr nach dem Freispruch an Herzversagen. In Darmstadt wurde die Frau 2013 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
September 2010: Das Landgericht Lüneburg in Niedersachsen spricht zwei Männer frei, die wegen der angeblichen Vergewaltigung einer 15-Jährigen jahrelang im Gefängnis gesessen haben. Die vermutlich psychisch Kranke hatte ihren Vater und einen Bekannten beschuldigt. Später kamen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers auf, das Verfahren wurde wieder aufgenommen.
Mai 2009: Nach zwei Jahren hinter Gittern wird ein 55-Jähriger in Baden-Württemberg freigesprochen, der für den sexuellen Missbrauch seiner Tochter verurteilt worden war. Die Frau hatte den Vorwurf in einem Wiederaufnahmeverfahren zurückgezogen. Sie hatte den Missbrauch erfunden, weil sie nach der Scheidung der Eltern ihre Wochenenden nicht beim Vater verbringen wollte.
Dezember 2003: Das Bayerische Oberste Landesgericht spricht einen 56-Jährigen von dem Vorwurf frei, er habe die 16-jährige Tochter seiner Lebensgefährtin vergewaltigt. Er hatte 16 Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen. Mit Hilfe eines medizinischen Gutachtens konnte der Mann jedoch seine Unschuld beweisen.
Dezember 2001: Das Landgericht Ansbach in Bayern setzt einen zu Unrecht als Bankräuber verurteilten Mann auf freien Fuß. Er hatte zwar seine Unschuld beteuert, war aber aufgrund eines Gutachtens verurteilt worden und fünf Jahre in Haft. Der Gutachter glaubte ihn auf Fotos einer Überwachungskamera zu erkennen. Im Sommer 2000 hatte der wirkliche Täter dann den Überfall gestanden.
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Aus Hass auf Vater Vergewaltigung erfunden
Guxu
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=29259
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=29207
Aber mach akribisch weiter.
Deine Dokus sind unersetzlich, wenn der Tag der Tage da ist.
Sind mittlerweile schon ganze Bataillone, die wir mit Deiner Hilfe nach Nürnberg schleifen können.
Draghula, der derzeit die Finanzen der Republik ruiniert, prägte dereinst ein geflügeltes Wort vor der Journaille, als es ums sinnlose Hinauswerfen weiterer Milliarden ging: "Glauben Sie mir, es wird reichen".
Selbiges möchte ich von Deinen Dokumentationen sagen. Wird für so manches Verdienstkreuz am Knoten langen.
Weiter so, Oberkellner!
Aus Hass auf Vater Vergewaltigung erfunden
Danke für den Zuspruch alter Kamerade. Werde natürlich meine Projekte zu Ende führen, sofern der Herr mich nicht vorzeitig zu sich ruft.
Mir ist schon klar, daß die meisten hier keine Aufklärung benötigen wie etwa daß heutzutage die Beweislast umgedreht ist. Das ist vielmehr für die vielen stillen Leser gedacht, die noch nicht soweit auf dem Pfad der Erkenntnis sind. Die müssen noch lernen - und sie werden lernen. Auch Christian - Allesevolution. Ein Markus Theunert hat ja auch schon erfahren was es heißt, den Femis nicht nach dem Maul zu reden.
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Fachliche Nieten im Staatsdienst
Mit Hilfe des Terminkalenders der Mutter konstruierte die [15jährige] Tochter damals eine Geschichte, mit der sie Ermittler, Gutachter und später auch das Gericht überzeugen konnte.
Das ist doch mal eine Aussage über die "fachliche Qualität" von Ermittlern, Gutachtern und Richtern. Von einer 15Jährigen vorgeführt!
Rainer
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