GROSSFRAUSUCHT und "staatliche" Genderwillkür (Allgemein)
Deutschland auf dem Weg in die faschistische Bananenrepublik?!
http://sciencefiles.org/2013/11/13/zwei-nachtrage-in-sachen-gender-wahnsinn-oder-grosfrausucht/
Hervorragend!
Holger , Wednesday, 13.11.2013, 17:52 (vor 4047 Tagen) @ Michael
In diesem einzigartigen Artikel wird nämlich klar gemacht, daß es schon gar nicht mehr um "Recht" geht, sondern nur noch um Durchgriffsrechte der Staatin!! Und das wird auch mittlerweile ganz unverhohlen zugegeben- man ist sich seiner Sache völlig sicher, denn Widerstand ist nicht zu erwarten.
Man lasse sich dies auf der Zunge zergehen:
Ich bin Jurastudent und habe diesen Artikel bei einer Übung zur Durchsprache vorgelegt. Sowohl der Prof als auch die sehr selbstbewusste Assistentin waren sofort der Ansicht, dass es sich um eine rechtswidrige Ausschreibung handelt. Allerdings wurde vorgebracht, dass der Staat hier kein Interesse an einer verwaltungsrechtlichen Korrektur oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung habe, weil es quasi bereits ein Staatsziel sei, faktische Gleichstellung herbeizuführen. Die Assistentin verglich diesen Rechtsbruch mit einer Enteignung im Zuge eines Autobahnbaus, der von übergeordnetem Interesse ist. Ich langweile euch weiter nicht mit den Rechtsgrundlagen.
Wir haben dann versucht, eine Argumentationsfigur von Fr. Baer (BVfG) darauf anzuwenden, nämlich dass Frauenquoten ähnlich zu bewerten seien wie Regionalquoten, Parteiproporz bei Ämterbesetzungen etc. Vor diesem Hintergrund wäre eine solche rechtswidrige Ausschreibung im Grunde Teil eines staatlichen Wollens (nicht des Gesetzgebers, nicht des Volkes sondern des Staates!), eine Art biologisches Territorialrecht zu etablieren. So etwas ist nicht grundgesetzwidrig, hieß es, weil das Recht, das sich im Grundgesetz verkörpert, so etwas aufnehmen kann.
Mit dieser Überlegung lassen sich SÄMTLICHE Rechte der Bürger und somit das GG vollends aushebeln.
Was mich auch bestärkt darin, daß die an sich sehr lobenswerte Initiative Danischs bei den Kreaturen im Verwaltungsgericht lediglich für Gelächter sorgt.
Genausogut hätte ein Jude am Volksgerichtshof gegen seine Verfolgung klagen können.
Es muß jedem immer zwingender in den Bregen gehen: DER RECHTSSTAAT IST AUFGEHOBEN.
Die Konsequenzen muß jeder selbst daraus ziehen.