Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hand in Hand ..... (Allgemein)

Referatsleiter 408, Thursday, 06.12.2012, 16:24 (vor 4369 Tagen) @ Joe

Den größten Angriff gegen Ehe und Familie leistet sich aber die Homo-Lobby. Ganz ungeniert und offen, ohne jegliche Rücksicht auf den verfassungsmäßigen Vorrang von Ehe und Familie, versucht sie seit Jahren, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe durchzusetzen. Dabei ist sie sehr erfolgreich. Weite Teile der Politik und auch das Verfassungsgericht in seiner Verfassungsvergessenheit helfen mit, diese Gleichstellung so schnell als möglich zu schaffen.

Die Homo-Lobby unterhält mit großem Erfolg in der Politik ein dichtes Kommunikationsnetz. Sie hat enge Kontakte zu Bündnis 90/Die Grünen. Die SPD zieht mit. Auch in der CDU hat sie sich eingenistet. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sahen nach der Regierungsübernahme 1998 eines der wichtigsten Ziele darin, die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe durchzusetzen. Dies geschah mit dem ersten Gleichstellungsgesetz von 2001. Kurz vor Ende ihrer Regierungszeit im Jahre 2005 hatten sie mit dem Ergänzungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz ihr Ziel schon fast erreicht. Schließlich ist aber auch die jetzige Koalition in diesem Fahrwasser geblieben. Am 30. Juni 2011 verabschiedete der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit welchem die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe im Recht des Öffentlichen Dienstes des Bundes, soweit es sich um ehebezogene Regelungen handelt, hergestellt wurde.

Blauäugige Argumentation des Verfassungsgerichts

Zu ihrem Gesetzentwurf sah sich die Bundesregierung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Juli 2009 gezwungen. Schon mit Urteil vom 17. Juli 2002 öffnete das Verfassungsgericht die Türen zur vollständigen Gleichstellung dieser beiden Institute. Allerdings hat das Gericht 2002 noch anerkannt, dass es sich bei der Ehe um ein „aliud" handele, also um etwas ganz anderes. Diese Argumentation des Gerichtes war jedoch blauäugig. Ungleiches kann man nicht gleich behandeln, ohne es gleich zu machen. Dennoch glaubte das Gericht damals, dass durch die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft der Vorrang der Ehe nicht berührt werde. Die Privilegierung der Ehe bleibe ja erhalten, auch wenn ein anderes Institut - die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft - daneben gestellt werde, so das Verfassungsgericht. Dass der Verfassungsgeber nur für die Ehe den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung vorgesehen hat, übersieht das Gericht.

Fatale Reduktion auf die sexuelle Orientierung

Mit Urteil vom 7. Juli 2009 hat das Verfassungsgericht diese mit Urteil vom 17. Juli 2002 eingeschlagene Richtung noch übertroffen. Es leitet aus dem Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) ab, dass beide Personengruppen, die Eheleute und die gleichgeschlechtlichen Partner oder Partnerinnen, deshalb gleich zu behandeln seien, weil sie beide eine sexuelle Orientierung hätten. Man darf die beiden Institutionen jedoch nicht auf die sexuelle Orientierung reduzieren und diese zum wichtigsten Vergleichspunkt erheben. Das ist viel zu trivial und wird beiden Institutionen nicht gerecht. Das Gericht hat ganz offensichtlich ignoriert, weshalb in der Verfassung Ehe und Familie als Höchstwert normiert sind. Die Verfassung normiert ausschließlich nur höchste Rechtsgüter. Dazu zählen Artikel 1 GG Würde des Menschen oder Artikel 2 GG Recht auf Freiheit und Recht auf Leben. Dazu zählt der Gleichheitssatz in Artikel 3 GG. In der Reihe dieser höchsten Rechtsgüter steht auch Artikel 6 GG, Ehe und Familie. Die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, die das Gericht auf eine Stufe mit der Ehe stellen möchte, stehen dort nicht.

QuelleAngriff durch die Homo-Lobby


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