Hammerangriff im Jobcenter. Was uns die Presse durchgehend verschweigt. (Off-Topic)
Für einen brutalen Angriff mit einem Hammer auf eine Mitarbeiterin des Leipziger Jobcenters ist ein Mann zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach ihn am Freitag wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Der 34 Jahre alte Mann habe die Frau töten wollen und dazu einen Plan ausgearbeitet, sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf.
Der Täter hatte es als menschenunwürdig abgelehnt, als Helfer in den städtischen Grünanlagen zu arbeiten.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/leipzig-13-jahre-haft-fuer-hammer-angriff-in-jobcenter-12665868.html
Der Täter welcher hier als arbeitsscheu dargestellt werden soll hat natürlich keine reguläre Beschaftigung abgelehnt, sondern einen 1 € Job. Die Sachbearbeiterin hat ihn darauf für die Ablehnung der Zwangsarbeit das Existenzminimum wegsanktioniert.
Fakts:
Typ hatte Hausverbot im Jobcenter
Bekam trotzdem eine Zuexkrementung beim örtlichen Ausbeuter KEF Engelsdorf für einen Grasrupper 1€ Job.
Typ monierte das der Job nicht zusätzlich ist (denn wer hat den Gras gerupft, als es so was noch nicht gab)
Trotzdem wurde Sanktion vollzogen (wohl ohne Rückmeldung des JC oder auf den Widerspruch einzugehen ?)
Darauf mit extremer Wut zu seiner Sanktionsfachbeauftragten mit eben besagten Werkzeug
Gröhl: Der Mann der den Mord verhindert hatte, war schon Polizei bekannt, denn als es um die Auszeichnung ging, sich die Polizei zierte, aufgrund seiner Polizeibekanntheit, frech das dass noch in den Medien so verbreitet wurde.
http://www.elo-forum.org/newreply.php?do=newreply&p=1529893
EEJ's
Bis zu diesen scheint die Gleichberechtigung auch noch nicht angelangt zu sein. Denn beispielsweise bei den Müllpickern findet man nur Männer und keine Frauen.
Was diese Zusätzlichkeit (laut SGB II) angeht, kann man so einen "Vertrag" nur unter Vorbehalt unterschreiben, da man ja weiß, daß man damit dem 1. Arbeitsmarkt schaden zufügt, wenn man erkennt, daß die entsprechende Tätigkeit ohne EEJ's dennoch von jemandem gemacht werden müßte.
EEJ's
Wer da nicht mitmacht wird sofort mit 30 % sanktioniert, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Und bis die Kohle übers Gericht wieder reinkommt dauert es Jahre, wenn die Sache nicht so klar liegt, dass es über den einstweiligen Rechtsschutz klappt. So wird probiert die Leute zu nötigen diese rechtswidrigen Jobs anzutreten. Und die Justiz spielt da auch noch mit.
EEJ's
So wird probiert die Leute zu nötigen diese rechtswidrigen Jobs anzutreten. Und die Justiz spielt da auch noch mit.
Das ist doch aber die Aufgabe der Justiz. Macht und Kontrolle auszuüben, den Willen und Widerstand der Bürger gegen die sie ausbeutende politische Klasse zu brechen, um nichts anderes geht es denen. Dafür gibt es auch fürstlichen Hurenlohn.
EEJ's
Richtig. Es gibt übrigens in Berlin extra einige Leute welche damit beschäftigt sind solche Zwangsarbeit so zu umschreiben, dass sie gemeinnützig und zusätzlich sind.
Weiter sind die gerade dabei einen großen Zwangsarbeitsmarkt zu schaffen welcher diese Voraussetzungen nicht erfüllen muss:
„Sozialer Arbeitsmarkt“ – Ein noch gigantischerer und zudem entwürdigenderer Niedriglohnsektor
Verantwortlich: Wolfgang Lieb
Unter der Überschrift „Sozialer Arbeitsmarkt“ hat sich eine ungewöhnliche Allianz von Sozialverbänden, über die SPD, die Grünen bis hin zur FDP zusammengefunden. Auch in der CDU gibt es Sympathien für ein neues Beschäftigungsmodell für Langzeitarbeitslose. Freiwillig, existenzsichernd bezahlt und möglichst langfristig soll nach diesem Modell Langzeitarbeitslosen am Arbeitsmarkt und zwar am ersten Arbeitsmarkt eine „sinnvolle, normale, nicht stigmatisierende Beschäftigung“ verschafft werden. Das geltende Hartz IV-Systems soll dazu an zwei Stellen verändert werden, nämlich erstens durch den Wegfall der Voraussetzungen, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten, Beschäftigungszuschüsse) für Langzeitarbeitslose „gemeinnützig, zusätzlich und wettbewerbsneutral“ sein müssen und zweitens durch einen sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT), bei dem die Mittel für den „passiven Leistungsbezug“ aktiv zur Finanzierung von sozialversicherungspflichtigen
http://www.nachdenkseiten.de/?p=19089
Der Biodeutsche wird restlos ausgequetscht um einer volksfeindlichen Beamtenkaste und den Zuwanderern ein schönes Leben zu ermöglichen.
EEJ's
Wer da nicht mitmacht wird sofort mit 30 % sanktioniert, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Daher kann man so einen "Vertrag" (kann mir mal wer sagen, wie das juristisch genannt wird?) nur unter Vorbehalt unterschreiben, da diese Unterschrift 1. unter Zwang erfolgt und 2. auch nicht dem SGB II. Schließe ich zivielrechtlich einen Vertrag unter Androhung von beispielsweise Gewalt, ist jener nicht das Papier wert, da er unter Zwang geschlossen wurde (kann man fast mit der Zwangsprostitution vergleichen - mit dem Unterschied, daß es einmal ein Regime gibt, und im anderen Fall eine Einzelperson).
Und bis die Kohle übers Gericht wieder reinkommt dauert es Jahre, wenn die Sache nicht so klar liegt, dass es über den einstweiligen Rechtsschutz klappt.
Das kann man dann auch nach Vertragsschluß per Gericht klären lassen und kommt so auch um die Sanktionierung herum.
So wird probiert die Leute zu nötigen diese rechtswidrigen Jobs anzutreten. Und die Justiz spielt da auch noch mit.
Man kann nur hoffen, daß entsprechende Namen gesammelt werden und zu gegebener Zeit eine angemessene Behandlung für ihr Tun erhalten.
EEJ's
Vertrag hin oder her. Teilnahme und Zwangsarbeit ist angesagt. Ich glaube es reicht allein eine einseitige Zuweisung, da ja die Sanktionierung aufgrund verweigerter Unterschrift rechtswidrig ist, da diese die Vertragsfreiheit beschneiden würde. Das haben die ja schon damals probiert als sie die Verweigerung einer Unterschrift unter eine EGV sanktioniert haben und sind nicht mit durchgekommen.
EEJ's
Vertrag hin oder her. Teilnahme und Zwangsarbeit ist angesagt. Ich glaube es reicht allein eine einseitige Zuweisung, da ja die Sanktionierung aufgrund verweigerter Unterschrift rechtswidrig ist, da diese die Vertragsfreiheit beschneiden würde. Das haben die ja schon damals probiert als sie die Verweigerung einer Unterschrift unter eine EGV sanktioniert haben und sind nicht mit durchgekommen.
Darf ich darunter ein paar Fragezeichen setzen? Muß man heute vor so einem EEJ keinen Vertrag mehr unterschreiben? Wer hat das schon probiert und ist dabei "die"?
EEJ's
4.2. Ein besonderes Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsvertrag
Im vorliegenden Zusammenhang ist eines klar: nach der ausdrücklichen Regelung in
§ 16 Abs.3 Satz 2 haben 1-Euro-Jobber keinen Arbeitsvertrag und darum auch nicht
die mit einem Arbeitsvertrag verbundenen Rechte und Pflichten. Ihre Rechte und
Pflichten ergeben sich in erster Linie aus dem SGB II, insbesondere aus der
vereinbarten oder oktroyierten Eingliederungsplanung (§15)89, den
Mitwirkungspflichten der §§ 56 ff und den Sanktionsvorschriften (§ 31), die bei
Verweigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit
aufzunehmen oder fortzuführen, gelten. Zusammengefasst umgibt den 1-Euro-
Jobber ein „öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis eigener Art“90.
http://www.elo-forum.org/attachments/euro-job-mini-job/28663d1268052739-status-euro-jobern-mae_aus_rechtlicher_sicht.pdf
Suche dort falls Du es genauer wissen willst:
http://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/
EEJ's
Unter der Überschrift „Sozialer Arbeitsmarkt“ hat sich eine ungewöhnliche Allianz von Sozialverbänden, über die SPD, die Grünen bis hin zur FDP zusammengefunden. Auch in der CDU gibt es Sympathien für ein neues Beschäftigungsmodell für Langzeitarbeitslose.
Nannte sich früher mal Kazet oder Arbeitslager.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Existenzminimum für 13 Jahre gesichert
Besser hätte er es doch nicht machen können.
Im Knast ist Arbeiten übrigens komplett freiwillig, es gibt diverse Ausbildungsmöglichkeiten, die einem Hartz-IV-Opfer nicht zur Verfügung stehen.
Ist halt ein anderes Budget. Hauptsache, der Typ ist aus der Statistik und in einer anderen drin. Daß er jetzt pro Tag ein Vielfaches kostet interessiert den doofen Michel nicht...
Existenzminimum für 13 Jahre gesichert
Ist halt ein anderes Budget. Hauptsache, der Typ ist aus der Statistik und in einer anderen drin. Daß er jetzt pro Tag ein Vielfaches kostet interessiert den doofen Michel nicht...
Ein alleinstehender ALGII Empfänger kostet incl. Miete und Krankenversorgung rund 900 Eur im Monat. Ein Gefängnisinsasse kostet rund 3000 Eur im Monat.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
EGV
Darf ich darunter ein paar Fragezeichen setzen? Muß man heute vor so einem EEJ keinen Vertrag mehr unterschreiben? Wer hat das schon probiert und ist dabei "die"?
Es gibt m.W. keinen Fall, in dem einem, der den Sklavenvertrag "Eingliederungsvereinbarung" nicht unterschrieben hat, ein EEJ angedreht oder anzudrehen versucht worden wäre.
Mag wohl sein, daß der Fetzen formaljuristisch wertlos ist - aber wer ihn unterschreibt, stellt doch damit unmißverständlich klar, daß er ein Vollidiot ist und man mit ihm machen kann, was immer man möchte, ohne daß er sich wehren wird. Dementsprechend macht mans dann natürlich auch mit ihm.
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EGV
Wer die EGV nicht unterschreibt bekommt eine EGV-VA (Verwaltungsakt) verpasst in der dann die Sachen drinstehen. Auch hier hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Mag man am Ende vielleicht Recht bekommen. Die Sanktion wird immer sofort durchgesetzt. Und darum geht es denen.
Existenzminimum für 13 Jahre gesichert
Ein alleinstehender ALGII Empfänger kostet incl. Miete und Krankenversorgung rund 900 Eur im Monat. Ein Gefängnisinsasse kostet rund 3000 Eur im Monat.
Die Kosten sind egal. Das Geld wird sowieso halt gedruckt.
Und wirtschaftlich gesehen ists sogar gut, weil der Knasti 3mal so gut die Wirtschaft ankurbelt.
Was die Hartzis betrifft, kommts auch nicht drauf an, daß die wenig kosten, sondern darauf, daß die 1. wenig kriegen (Schließlich soll das ja ein Schreckensszenario für Hamsterraddreher sein, damit sie sich zu jedem Spottpreis verkaufen.) und 2. daß die vom Staat abhängig sind.
--
"THOR II"-Hammer vs HORNBACH HAMMER ("aus echtem Panzerstahl") :-)
Der Täter hatte es als menschenunwürdig abgelehnt, als Helfer in den städtischen Grünanlagen zu arbeiten.
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/leipzig-13-jahre-haft-fuer-hammer-angriff-in-jobcenter-12665868.html
War es DER HORNBACHHAMMER oder der Der "THOR 2"-Hammer?
Sollte Hornbach evtl. in einer Werbung klären:
"Womit man einer ARGE-MitarbeiterIN fachgerecht den Schädel einhaut."
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Feminismus / Gender-Wahnsinn:
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)
EGV
Wer die EGV nicht unterschreibt bekommt eine EGV-VA (Verwaltungsakt) verpasst in der dann die Sachen drinstehen.
Tchja, aber das ist nunmal kein Vertrag.
Auch hier hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
Das behaupten die zwar gerne, stimmt aber nicht. Dieser EGV-VA ist sowieso gespickt mit faustdicken Lügen.
Mag man am Ende vielleicht Recht bekommen. Die Sanktion wird immer sofort durchgesetzt. Und darum geht es denen.
Es gibt m.W. auch nur einen einzigen Fall, in dem Sanktioen gegen EGV-Unterschrift-Verweigerer verhängt wurden.
--
EGV
Wer die EGV nicht unterschreibt bekommt eine EGV-VA (Verwaltungsakt) verpasst in der dann die Sachen drinstehen.
Tchja, aber das ist nunmal kein Vertrag.
Für den Sklavenjob bedarf es keines Vertrages (siehe oben). Auch nicht um jemand in irgendwelche Maßnahmen zu sperren.Dafür reicht der VA.
Auch hier hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
Das behaupten die zwar gerne, stimmt aber nicht. Dieser EGV-VA ist sowieso gespickt mit faustdicken Lügen.
Das behaupten die nicht nur. Das stimmt auch:
http://www.rechtsanwalt-sozialrecht-berlin.de/2009/03/hartz-iv-keine-aufschiebende-wirkung-bei-widerspruch/
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/39.html
Mag man am Ende vielleicht Recht bekommen. Die Sanktion wird immer sofort durchgesetzt. Und darum geht es denen.
Es gibt m.W. auch nur einen einzigen Fall, in dem Sanktioen gegen EGV-Unterschrift-Verweigerer verhängt wurden.
Glaube ich nicht. Auf jeden Fall stand es bis 2011 als sanktionierbare Pflicht im Gesetz (§ 31 SGB II). Jetzt nicht mehr, weil jemand dagegen geklagt hat und der § 31 SGB II geändert wurde.
EGV
Auch hier hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.
Das behaupten die zwar gerne, stimmt aber nicht. Dieser EGV-VA ist sowieso gespickt mit faustdicken Lügen.
Das behaupten die nicht nur. Das stimmt auch:
http://www.rechtsanwalt-sozialrecht-berlin.de/2009/03/hartz-iv-keine-aufschiebende-wirkung-bei-widerspruch/
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/39.html
In dem §39 sind Sanktions-VA doch gar nicht erfaßt, sondern nur solche VA, bei denen sofortiger Vollzug sowieso zweckmäßig ist. Das seichte Geschmiere von dem RA erweckt den Eindruck, daß er den §39 gar nicht oder nur durch stille Post über Minimum 20 Postboten kennt.
Es gibt m.W. auch nur einen einzigen Fall, in dem Sanktioen gegen EGV-Unterschrift-Verweigerer verhängt wurden.
Glaube ich nicht.
Kennst Du denn Fälle?
Auf jeden Fall stand es bis 2011 als sanktionierbare Pflicht im Gesetz (§ 31 SGB II). Jetzt nicht mehr, weil jemand dagegen geklagt hat und der § 31 SGB II geändert wurde.
Nö. Die Sklavenvertragsunterzeichnung war noch nie eine sanktionierbare Pflicht. Und ich kriege meine "EGV" seit mindestens 2009 ausschließlich per VA - und es war schon länger bekannt, daß ausschließlich die Unterzeichner sanktioniert werden.
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EGV
In dem §39 sind Sanktions-VA doch gar nicht erfaßt, sondern nur solche VA, bei denen sofortiger Vollzug sowieso zweckmäßig ist. Das seichte Geschmiere von dem RA erweckt den Eindruck, daß er den §39 gar nicht oder nur durch stille Post über Minimum 20 Postboten kennt.
Doch die sind erfasst:
1. der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt,
Nö. Die Sklavenvertragsunterzeichnung war noch nie eine sanktionierbare Pflicht. Und ich kriege meine "EGV" seit mindestens 2009 ausschließlich per VA - und es war schon länger bekannt, daß ausschließlich die Unterzeichner sanktioniert werden.
Falsch. Siehe die Synopse des § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/al0-26696.htm
EGV
In dem §39 sind Sanktions-VA doch gar nicht erfaßt, sondern nur solche VA, bei denen sofortiger Vollzug sowieso zweckmäßig ist. Das seichte Geschmiere von dem RA erweckt den Eindruck, daß er den §39 gar nicht oder nur durch stille Post über Minimum 20 Postboten kennt.
Doch die sind erfasst:
1. der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufhebt, zurücknimmt, widerruft, die Pflichtverletzung und die Minderung des Auszahlungsanspruchs feststellt oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit oder Pflichten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Eingliederung in Arbeit regelt,
Ich las es. Kein VA dabei, der Sanktionen verhängt.
Nö. Die Sklavenvertragsunterzeichnung war noch nie eine sanktionierbare Pflicht. Und ich kriege meine "EGV" seit mindestens 2009 ausschließlich per VA - und es war schon länger bekannt, daß ausschließlich die Unterzeichner sanktioniert werden.
Falsch. Siehe die Synopse des § 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II:
http://www.buzer.de/gesetz/2602/al0-26696.htm
Na meinetwegen. Dann war es wahrscheinlich schon 2005 von der Rechtsprechung kassiert.
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