Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Sozialkompetente Alleinerziehende darf 2 Jahre lang den (angeheuerten) Killer vom Kindesvater pimpern (Allgemein)

Mr.Präsident @, Tuesday, 19.11.2013, 03:56 (vor 4042 Tagen)
bearbeitet von Mr.Präsident, Tuesday, 19.11.2013, 04:01

Selbstverständlich schreibt die Presse das einwenig anders. Nämlich kulturbereicherter. Und die Ehebruch-Fotze, die den gesamten Zinober veranstaltet hatte, kommt nur am Rande vor, sozusagen als "Opfa" (Nachtrag zum 17.10.):

17.10.2013
Familiendrama in Berlin
Junge lebte 2 Jahre mit dem Killer seines Vaters
Von JÖRG BERGMANN und JÖRG LÖBKER
Berlin – Wir sehen den kleinen Benny* als Baby auf dem Arm seines Vaters. Heute ist der Junge fünf Jahre alt. An seinen Vater Patrick D. († 29) hat er kaum Erinnerungen. Der Obsthändler wurde vor zweieinhalb Jahren auf offener Straße erstochen – vom neuen Freund von Bennys Mutter.

Unfassbar: Weil der Killer nicht gleich in Haft kam, musste Benny mehr als zwei Jahre lang mit ihm unter einem Dach leben.
Bennys Oma Margrit L. (58) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Justiz: „Unser Sohn wurde regelrecht hingerichtet. Doch der Mörder konnte mit unserem Enkel an der Hand durch Berlin laufen.“
Der unglaubliche Fall: Im Jahr 2007 heiraten Patrick D. und Methap S. (33), ein Jahr später kommt Benny zur Welt. Doch im Januar 2011 geht die Ehe in die Brüche, weil die Mutter Hassan Y. kennenlernt.
.
Am 30. April 2011 dann das Drama:
Patrick D. will seinen Sohn abholen. Am Popitzweg (Charlottenburg) wird er dann von einem Mercedes ausgebremst. Hassan Y. stürzt sich mit einem Messer auf ihn, sticht fünfmal zu. Noch am Tatort erliegt Patrick D. seinen Verletzungen.
Nach der Tat flüchtet Hassan Y. zunächst nach Tschechien, stellt sich dann aber der Polizei. Obwohl er mehrfach vorbestraft ist (u. a. schwere Körperverletzung, Waffenbesitz, Drogenhandel), gewährt ein Richter Haftverschonung.
Aber warum hat das Jugendamt nicht verhindert, dass Benny mit dem Killer in Kontakt kam?
Andreas Höhne (55), Jugendstadtrat von Reinickendorf, zu BILD: „Wir kennen den Fall. Das Jugendamt hat bisher eine Kindeswohlgefährdung als nicht gegeben angesehen.“
Aber ist es für ein Kind wirklich unproblematisch, mit dem Killer seines Vaters zusammenzuleben?
Psychotherapeut Dr. Christian Lüdke (53): „Problematisch wird es, wenn der Junge das Geschehen realisiert und sich damit auseinandersetzt. Dann könnte es zu Störungen im Verhältnis zu seiner Mutter kommen, bis hin zu Aggressionen gegen die Mutter.“
Am 5. Juni 2013 kam Hassan Y. schließlich doch in U-Haft. Es wurde Anklage wegen Totschlags erhoben. Ab 1. November steht der Killer vor Gericht.
Oma Margrit L.: „Dann kann ich dem Mörder meines Sohnes in die Augen sehen. Ich will, dass er lebenslänglich bekommt.“

Und wen wundert's noch? "Das Jugendamt" spielt auch mal wieder seine entsprechende Rolle!

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Feminismus / Gender-Wahnsinn:

[image]
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)


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