Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Helene Klaar (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Wednesday, 20.11.2013, 15:07 (vor 3870 Tagen)

F73 Dr. Helene Klaar – AUT - geboren am 02.08.1948 in Wien - Rechtsanwältin in Wien mit Schwerpunkten Familienrecht, Miet- und Arbeitsrecht – Kanzlei Dr. Helene Klaar, Mag. Norbert Marschall Verein Frauen-Rechtsschutz, Prinz Eugenstraße 34/4, 1040 Wien – atoffice@frauenrechtsschutz.at – Autorin von Scheidungsratgebern für Frauen – stellvertretende Vorsitzende der SPÖ Wieden – helene.klaar@spw.at - http://www.wien.gv.at/ma53/rkfoto/2004/1571k.jpg

Scheidungsanwältin Helene Klaar vertritt trennungswillige Frauen vor Gericht - Ihr Ruf, dass sie Männern nur das Unterhemd lässt, ist ihr durchaus angenehm
"Scheidung ist für Männer ein finanzielles Problem, für Frauen ein existenzielles": Was für Frauen drinnen ist, versucht Helene Klaar herauszuholen - möglichst ohne Gekeife, erfuhr Doris Priesching.
****
STANDARD: Wahrscheinlich haben Sie es schon hunderte Male erlebt: Ich will die Scheidung, weil mein Mann mich betrügt. Er nicht. Wie gehen Sie vor?
KLAAR: Ich frage Sie zuerst, wie lange Sie verheiratet sind.
STANDARD: 15 Jahre, zwei Kinder.
KLAAR: Waren Sie immer berufstätig?
STANDARD: Bis auf vier Jahre Karenz.
KLAAR: Ob Sie einer Pension entgegenblicken, von der Sie leben werden können.
STANDARD: Eher nicht.
KLAAR: Dann frage ich Sie, wie Sie wohnen: In einer Miet- oder Eigentumswohnung?
STANDARD: Eigentum.
KLAAR: Wie wurde die finanziert? Steckt da von einem Teil ein Erbe drin? Wurde sie auf Kredit gekauft und während der Ehe abbezahlt?
STANDARD: Sagen wir, ein Teil davon war mein Erbe.
KLAAR: Das ist gut, das höre ich gern.
STANDARD: Aber ein Teil ist kreditfinanziert.
KLAAR: Das ist ziemlich gut. Danach versuche ich zu eruieren, was diese Wohnung wert wäre und ob es anderes Vermögen gibt. Ob Sie diese Wohnung behalten wollen, oder ob Sie sie Ihrem Mann überlassen wollen. Dann überlegen wir, ob Sie für den Fall der Scheidung einen Unterhaltsanspruch hätten. Und ob Sie es sich leisten könnten, Ihren Mann auszubezahlen, abzüglich Ihres Erbes ...
STANDARD: Ich will aber eigentlich nichts bezahlen, mein Mann hat ja mich betrogen.
KLAAR: Das hat damit ja überhaupt nichts zu tun. Seit der Familienreform 1976 bzw. 1978 ist die Aufteilung verschuldensunabhängig. Das heißt, er kann Sie täglich mit einer anderen betrügen, wenn die Wohnung während der Ehe angeschafft wurde, unterliegt sie der Aufteilung. Kann man es sich nicht leisten, den Mann auszubezahlen, akzeptiert man besser, dass er zweispännig fährt.
STANDARD: Ihnen eilt ein bestimmter Ruf voraus: Dem Exmann bleibe nach einer von Ihnen vertretenen Scheidung genau nur das Hemd, das er am Leibe trägt.
KLAAR: Blödsinn, aber das macht nichts: Der Ruf ist mir angenehm. Männer verstehen unter einer Scheidung, dass ihnen alles bleibt und den Frauen nichts. Das widerspricht meinem Sinn für Gerechtigkeit. Was für die Frauen drinnen ist - und das ist wenig genug - versuche ich herauszuholen. Wie Sie an unserem Fallbeispiel sehen, kann ich der beleidigten Frau nicht ohne weiteres raten, ihn zum Teufel zu schicken.
STANDARD: Scheidung ist also rechtlich nicht die beste Lösung?
KLAAR: Sie ist für Männer ein finanzielles Problem, für Frauen ein existenzielles Problem. Natürlich lässt sich keiner gerne rupfen, aber selten hängt ein Mann mit seiner Existenz an der Ehe und kann nicht weiterleben.
STANDARD: Worauf müssen Frauen bei der Scheidung besonders aufpassen?
KLAAR: Sie darf keinen Fehler machen. Sie darf nicht unaufmerksam sein, nicht aufhören sich für den Mann zu interessieren, weil sie dann vielleicht etwas nicht erfährt, was Beweismittel werden könnte. Sie darf nicht aggressiv zu ihm sein. Sie darf, auch wenn er sie betrügt, keinesfalls selbst Trost suchen bei einem anderen Mann. Sie darf nicht seinen Chef anrufen und fragen: "Macht der Hurenbock wirklich Überstunden oder ist er bei seiner Freundin?" Das wäre eine schwere Eheverfehlung und könnte sie um ihren Unterhaltsanspruch bringen. Erzählt sie niemandem von der Situation, heißt es nachher, die Ehe war eh toll. Erzählt sie, wie es zu Hause wirklich ausschaut, könnte ihr der Mann vorwerfen, dass sie schlecht über ihn spricht und Intimes nach außen trägt.
STANDARD: Klingt nach schweren Gesetzeslücken.
KLAAR: Damit sie Unterhaltsansprüche hat, muss die Ehe aus alleinigem Verschulden des Mannes geschieden werden. Die Judikatur agiert hier außerordentlich frauenfeindlich. Vor dem Richter wird dann das Verschulden des Mannes auf der Viehwaage gemessen und das der Frau auf der Apothekerwaage.
STANDARD: Das Gesetz lässt auch aus?
KLAAR: Wir sind sicher in Bezug auf Frauenrechte auf einer Talfahrt. Es wird alles eingeschränkt. Der Unterhalt wird immer weniger, die Familienbeihilfe wird angerechnet, es wird bei der gemeinsamen Obsorge jeder halbe Tag, den ein Kind beim Vater ist, vom Unterhalt abgezogen. Mittlerweile wird diskutiert, ob der Umstand, dass die Kinder in der Ehewohnung wohnen dürfen, sie nicht ohnedies zum Teil versorgt und das auch vom Unterhalt abgezogen werden kann.
STANDARD: Wird bei den Scheidungen mehr gestritten als früher?
KLAAR: Mittlerweile sind mehr als 90 Prozent aller Scheidungen einvernehmlich, das heißt aber nicht, dass die beiden Hand in Hand vors Gericht hüpfen. Die einvernehmliche Scheidung steht oft am Ende eines mehr-jährigen Diskussionsprozesses oder eines strittigen Scheidungsverfahrens.
STANDARD: Welche Verhaltensregeln muss ich vor Gericht beachten?
KLAAR: Sie sollten den Partner nicht beschimpfen. Frauen, die in der Ehe oft zurück stecken mussten, glau-ben manchmal, das Gericht ist das jüngste Gericht und der Richter der liebe Gott. Beides ist nicht der Fall. Es wird nicht erwartet und ist nicht erwünscht, dass da große Emotionen gezeigt werden, obwohl das manchmal sehr schwer ist.
STANDARD: Was dürfen Sie als Anwältin vor dem Richter gar nicht tun?
KLAAR: Keifen. Und ich darf den Klienten nicht bewerten. Der Anwalt ist der Gehilfe seines Klienten und kann weder einen Rat noch eine Verhaltensweise aufdrängen, noch sagen: "Aha, Sie haben sich von dem Alten also wieder einkochen lassen." Wenn jemand sagt, er möchte sich doch nicht scheiden lassen, habe ich das zu respektieren.
STANDARD: Haben Sie selbst schon jemanden umgestimmt?
KLAAR: Ich gebe als Denkbeispiel immer: Glauben Sie, Sie können am 24. Dezember allein unterm Christbaum sitzen? Grundsätzlich ist eine Scheidung wie eine Blinddarmoperation: So lange Bauchwickel helfen, soll man die Finger davon lassen.
STANDARD: Und die Ehe wie ein Blinddarm - eigentlich unnötig?
KLAAR: Sie ist sinnvoll, wenn es Kinder gibt. Die Idee zu sagen, da heirate ich lieber gar nicht, ist schön, wenn man eine Wohnung hat und keine Kinder. Oder so reich und unabhängig, dass einem das wurscht sein kann. Doch die Bienenköniginnen sind rar.
STANDARD: Was halten Sie von Eheverträgen?
KLAAR: Ich halte sie für unseriös. Man versucht von vornherein den anderen auszutricksen. Fast alle Ehever-träge, die ich bisher gesehen habe, waren frauenfeindlich. Die anderen hatten nur den Zweck, Frauen Rechte abzuknabbern, die das Gesetz für sie vorsieht.
STANDARD: Mögen Sie Anwaltsserien?
KLAAR: Die halte ich nicht aus. Ich schaue gern "Schauplatz Gericht" mit Peter Resetarits. Da freue ich mich daran, dass ich nicht die schrecklichsten Klienten habe.
STANDARD: Jetzt muss ich Ihnen eröffnen: Ich will mich von Ihnen vertreten lassen, kann Ihnen aber keinen Cent zahlen?
KLAAR: Ich sage den Leuten beim Erstgespräch schon, was es kostet. Es gäbe die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen, und ich würde Sie im Zuge meines Turnus vertreten. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 5.3. 2008)
ZUR PERSON
Helene Klaar (59) vertritt scheidungswillige Frauen und Männer in ihrer Wiener Anwaltskanzlei seit 1976. Vorerst noch in der Kanzlei ihres Vaters, ab 1995 in Partnerschaft. Sie ist verheiratet, hat zwei Söhne.

http://diestandard.at/1204643375939

"For Show können Väter Windeln wechseln"
Klaar: "Damit sich also die Männer lieber um die Kinder kümmern, musste man ihnen trotz Scheidung die Obsorge lassen."
Haben Trennungen oder Scheidungen diskriminierte Männer zur Folge? "Natürlich nicht" - so Familienrechtsexpertin Helene Klaar im dieStandard.at-Interview
Im September wurde beschlossen, dass Kinder bei Scheidungen einen Rechtsbeistand bekommen sollen und im Jänner 2010 werden einige Neuerungen im Familienrecht in Kraft treten. Die Familienrechtsnovelle soll den Handlungsspielraum für Betroffene im Falle einer Scheidung vergrößern, die Politik will sich so auf veränderte Lebensrealitäten einstellen.
Fakt ist, dass nach wie vor Frauen zum größten Teil die Erziehungsarbeit leisten. Manche Männer fühlen sich allerdings von der Justiz in Familienrechtsfragen diskriminiert, oft gar aufgrund ihres Geschlechtes. Bewältigt das Familienrecht die aktuellen Lebensrealitäten oder spielt es dem immer öfter auftretenden Bild des "Schei-dungsopfers Mann" in die Hände? Darüber sprach dieStandard.at mit Familienrechtsexpertin Helene Klaar.
*****
dieStandard.at: Im September wurde beschlossen, dass im Falle einer Scheidung auch Kinder Anspruch auf einen Rechtsbeistand haben. Ist diese Maßnahme nötig?
Helene Klaar: Natürlich nicht. Es ist aber auch nicht vorgesehen, dass es so einen Beistand in allen Fällen gibt, sondern nur bei besonders heftigen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern bestellt das Gericht einen Kinderbeistand.
dieStandard.at: Warum halten Sie nichts davon, in so einem Fall einen Kinderbeistand zu bestellen?
Klaar: Wer soll dieser Kinderbeistand sein? Das wird ein weiterer Kinderpsychologe oder Sozialarbeiter sein, der in seinen Amtsstunden ein paar Mal das Kind empfängt. Es ist reichlich anmaßend zu glauben, dass der besser erkennt, was das Kind braucht, als derjenige Elternteil, der das Kind ständig betreut, das wird in den überwiegenden Fällen die Mutter sein. Das ist eine weitere Maßnahme zur Unterdrückung und Demütigung der Mütter.
Man muss bedenken, was es heißt, dass der Beistand bei einem heftigen Verfahren eingesetzt wird: Wenn ein Pflegschaftsverfahren beginnt, bei dem sich die Eltern nicht einigen können, wird in der Regel der Akt an das Jugendamt geschickt. Dort redet der zuständige Sozialarbeiter mit Eltern und Kindern, wenn das zu keinem Ergebnis führt, wird der Jugendamtspsychologe hinzugezogen. Wenn die Eltern die Empfehlung des Jugendamtes nicht akzeptieren, wird ein Sachverständiger bestellt und wenn das Kind älter als zehn ist, muss es vom Richter gehört werden. Da haben wir jetzt schon mal vier ExpertInnen, bei denen das Kind einen Spießruten-lauf absolviert. Dann soll jetzt noch der Kinderbeistand dazukommen. Zudem gibt es unterschiedliche Ver-schwiegenheitspflichten. Alles, was das Kind dem Sachverständigen erzählt, kann im Gutachten Niederschlag finden. Der Kinderbeistand hat hingegen eine Verschwiegenheitspflicht. Das ist für Kinder schwer zu unter-scheiden; wer ist der Sachverständige, der alles ins Gutachten schreibt, wer der Beistand. Da wäre ich nicht gerne Kind.
dieStandard.at: Gewinnt die in Österreich zwar nicht sehr große, aber zumindest existente Väterrechtsbewe-gung Einfluss auf solche familienrechtlichen Maßnahmen?
Klaar: Ich bin mir nicht sicher, ob die Väterbewegung sehr glücklich über den Kinderbeistand ist. Die dort organisierten Väter können sich wahrscheinlich auch vom Kinderbestand nichts für sie förderliches erwarten.
dieStandard.at: Sie nannten den Kinderbeistand eine weitere Maßnahme zur Entmündigung der Mütter. In-wiefern wurden Mütter bisher bereits entmündigt?
Klaar: Von 1978 bis 2001 hatten wir folgende Rechtslage: Wenn die Eltern getrennt lebten, hatte der- oder diejenige die volle Obsorge, bei dem oder der das Kind im Haushalt betreut wurde. Das war natürlich eine kleine ideelle Kompensation für alleinerziehende Frauen, dass bei ihnen zumindest die gesamte Machtbefugnis über die Kinder lag. Das wurde schon 2001 durch die Obsorge beider nach der Scheidung unterminiert, denn die führt ja nicht dazu, dass sich beide um das Kind kümmern, sondern nach wie vor erziehen die Mütter allein. Die Väter hätten sich darüber, dass sie nach Trennungen keine Obsorge mehr hatten so gekränkt, dass sie in ihrem Schmerz die Kinder nicht mehr besucht haben. Damit sich also die Männer lieber um die Kinder kümmern, musste man ihnen trotz Scheidung die Obsorge lassen. Das heißt, die Frauen haben noch immer die ganze Arbeit, aber nur mehr die Hälfte der Rechte. In Wirklichkeit ist das ungeheuerlich, denn es war nicht geschlechtsspezifisch: Wenn ein Mann seine Kinder in seinem Haushalt betreut hat, dann hatte er die alleinige Obsorge.
dieStandard.at: Dennoch fühlen sich Väterrechtler in Familienrechtsfragen als Opfer der Justiz und sie sehen sich aufgrund ihres Geschlechts in Familienrechtsfragen benachteiligt.
Klaar: Das sind sie nicht, das ist Blödsinn. Wenn ein obsorgewilliger Vater daherkommt, ist die Frau schon abgemeldet. Die Frauen werden diskriminiert, denn das oberste Ziel der Erziehung muss jetzt offenbar sein, dem Vater möglichst viel Besuchsrecht einzuräumen.
Ich habe ein Lieblingsbeispiel von einer Klientin, die mit einem Mann ein Kind hat, der ihr gegenüber gewalttätig war und dafür auch strafgerichtlich verurteilt wurde. Die Frau lehnte Besuchskontakte ab. Der Vater kann keinen Unterhalt zahlen, die Mutter muss somit voll arbeiten, das Kind ist dennoch eine sehr gute Schülerin und überall beliebt. Dann wurde ein Gutachten eingeholt, weil der Vater immer wieder Anträge auf Besuchsrecht eingebracht hat. Der Gutachtensauftrag bestand darin festzustellen, ob die Mutter durch die Verweigerung des Besuchsrechtes das Wohl des Kindes schädigt. Die Kosten für das Gutachten konnte der Vater nicht bezahlen, das hat die Mutter übernehmen müssen. Das Gutachten hat schließlich ergeben, dass meine Klientin das Wohl des Kindes schädigt. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Sie hat eine so tolle Erziehungsarbeit geleistet, war voll berufstätig weil der Vater nichts zahlt und muss sich mit dem von ihrem Geld bezahlten Gutachten bescheinigen lassen, dass sie das Wohl des Kindes schädigt.
dieStandard.at: Wie kann ein Vater seine Obsorgewilligkeit darlegen? Indem er beispielsweise die Arbeitszeit verkürzt?
Klaar: In dem eben gebrachten Beispiel war die Mutter auch voll berufstätig. Arbeitszeit, Arbeitsweg, Ar-beitsort - das muss man sich halt organisieren. Das schaffen zigtausende Mütter in Österreich.
Um für die Obsorge in Frage zu kommen, muss der Vater eine gute Beziehung zum Kind haben und in die Alltagsbetreuung eingebunden sein. Meist schießt die Vaterliebe erst nach der Trennung ein. Solange die Be-ziehung aufrecht ist, gehören die Kinder der Mutter und der Vater geht mit ihnen am Sonntag Enten füttern. "For Show" wissen die Väter wie man Windeln wechselt und wie man stillt und sie können der Frau auch erklären, was sie falsch macht. Aber grundsätzlich ist die Kinderbetreuung noch immer fest in den Händen der Mütter. Wird die Ehe geschieden, weiß der Vater nicht, zu welchem Zahnarzt das Kind geht und welche Kleidung es am liebsten trägt. Wenn einer das alles weiß und kann, und es sich beruflich einteilt und das auch möchte, hat er durchaus gute Chancen.
dieStandard.at: Welche rechtlichen Regelungen können die Weichen stellen, dass sich auch im Falle einer Trennung beide Elternteile gleichermaßen für das Kinder verantwortlich fühlen?
Klaar: Keine, das Besuchsrecht ist ein Recht und keine Pflicht. Da gibt es jetzt nette neue Entscheidungen. Beispielsweise wollte ein Kind seinen Vater kennenlernen. Der Vater hat sich geweigert und hat bis zum obersten Gerichtshof Recht behalten: Er muss das Kind nicht kennenlernen, wenn er nicht will. Man kann einen Mann dazu nicht zwingen, man kann es ihm mit Rechten schmackhaft machen. Auch geht man dazu über den Unterhalt zu kürzen, wenn ein Vater über das übliche Besuchsrecht hinaus das Kind betreut. Man setzt Incentives, damit sich Desinteressierte um ihre Kinder kümmern.
dieStandard.at: Unterhaltszahlungen werden oft als existenzgefährdend eingestuft. Wie ist der Unterhalt geregelt?
Klaar: Natürlich haben all diese Dinge ein Körnchen Wahrheit. Diese Problematik hängt mit der Mehrkindfamilie zusammen. Mehrere Kinder zu haben ist eigentlich eine Sache für ganz Reiche und ganz Arme. Für den sogenannten Mittelstand geht die Mehrkindfamilie sehr ins Geld. Bei ganz armen Familien, wo die Kinder mit 14 oder 15 Hilfsarbeiten nachgehen, sind die Unterhaltspflichten nicht so drückend. Für die Mittel-standsfamilie, in der vielleicht drei Kinder studieren und bis 26, 27 erhalten werden müssen, ist das ein Wahnsinn. Das ist bei aufrechter Ehe so und warum sollte das bei einer Scheidung anders sein. Hingegen sieht bei aufrechter Ehe der Vater die Kosten ein und nach der Scheidung sagt er, dass ihm nichts bleibt.
Man zahlt für ein Kind über fünfzehn 22 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens - einschließlich 13. und 14. Gehalt - Unterhalt. Das heißt, auf das monatliche Gehalt bezogen ist das dann schon mehr als 22 Prozent. Für jedes weitere Kind kürzt sich das zwar um zwei Prozent, aber bei drei Kindern sind das 18 Prozent pro Kind, insgesamt 54 Prozent. Für jene, die besonders viel verdienen, gibt es eine Obergrenze. Aber der besser verdienende Durchschnittsbürger kommt voll zum Handkuss, derjenige, der das Dreifache verdient, zahlt womöglich genau das gleiche. Das ist natürlich ein Problem. In den letzten Jahren ist viel geschehen, um den sehr gut verdienenden Vätern das Leben zu erleichtern. Beispielsweise wird zur steuerlichen Entlastung die Familienbeihilfe auf den Unterhalt angerechnet, das heißt, wenn der Vater sehr gut verdient und in der höchsten steuerlichen Progressionsklasse ist, wird ihm faktisch die ganze Familienbeihilfe vom Unterhalt abgezogen. Jemand der wenig verdient und nicht viel Steuern zahlt wird weniger begünstigt.
dieStandard.at: Was würde die Situation nach Trennungen verbessern?
Klaar: Es sollte für beide eine dreißig Stunden-Woche geben. Dann könnten sich beide Elternteile um die Kinder und Haushalt kümmern, es könnten beide ihren Berufen nachgehen und eine Trennung wäre keine solche Katastrophe. Das größte Problem für die Familien ist die kapitalistische Produktionsweise. Die Leute schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu, in Wirklichkeit kann aber niemand 40 Stunden oder mehr arbeiten und sich gleichzeitig um die Kinder kümmern, ohne Verlust jeglicher Lebensqualität. Unzufriedenheit und völliges Desinteresse an Sex sind die Folgen, da kann die Partnerschaft schnell den Bach runter gehen. (Die Fragen stellte Beate Hausbichler, dieStandard.at, 11.10.2009)
Zur Person: Helene Klaar ist seit 1977 als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Familienrecht in Wien tätig.

http://diestandard.at/1254311097273/Interview-mit-Helene-Klaar-For-Show-koennen-Vaeter-Windeln-wechseln

Scheidung: „Den Adonis besser einfrieren“
Helene Klaar, Wiens meistgefürchtete Scheidungsanwältin, über den Männertypus Softie, bil-lige Hausfrauen, das Geheimnis ihrer intakten Ehe und ihr neues Buch.


Helene Klaar, Wiens meistgefürchtete Scheidungsanwältin, über den Männertypus Softie, billige Hausfrauen, das Geheimnis ihrer intakten Ehe und ihr neues Buch.
profil: Frau Doktor, Sie gelten als die feministische Kampfmaschine unter Wiens Scheidungsanwälten. Jetzt werden Sie Ihrem Ruf gerecht, indem Sie einen „Scheidungs-Ratgeber für Frauen“ vorlegen.
Klaar: So lautete der Auftrag des Verlags, meine Idee war das nicht.
profil: Hat man bei Ihnen auch als Mann eine Chance, vertreten zu werden?
Klaar: Natürlich, Klient ist Klient. Die Chemie zwischen mir und dem Klienten muss natürlich stimmen. Abgebrühte Machos landen ohnehin nicht bei mir; meine männliche Klientel sind vorrangig Softies.
profil: Der Männertypus Softie ist ja sozusagen ein Produkt der Frauenbewegung …
Klaar: … und für mich als Anwältin oft sehr anstrengend. Die muss man nämlich oft vor sich selbst schützen, weil sie sich alles gefallen lassen.
profil: Der Mann wird zunehmend zum Problemfall erklärt – von Feminismus und Psychologie so-wieso, aber auch vom Sozialministerium, wo ein eigens eingerichtetes Männerbüro mit der Bestandsaufnahme akuter Männerschmerzen betraut ist.
Klaar: Das ist ja so absurd!
profil: Aber es ist eine statistische Tatsache, dass für einige Männer die Scheidung einem Ticket in die Armutsspirale gleichkommt, die auch immer wieder in der Obdachlosigkeit enden kann.
Klaar: Eine billige 20-Quadratmeter-Gemeindewohnung ist zumindest in Wien für jeden berufstätigen Mann zu haben. Es gibt allerdings viele Männer, die aus Rache an ihren geschiedenen Frauen einfach zu arbeiten aufhören.
profil: Es gibt aber auch durchaus erwerbsfähige Frauen, die es vorziehen, nicht zu arbeiten und von ihren Exmännern Unterhalt zu beziehen.
Klaar: Das zahlt sich allerdings nur dann aus, wenn der Exmann mindestens 7000 Euro Nettoeinkommen hat und keine anderen Sorgepflichten. Aber meistens haben reiche Männer mehrere Ehen und auch mehrere Kinder. Um die frische Freundin beischlaf- und kochwillig zu halten, werden dann manchmal auch noch die Kinder der Neuen adoptiert. Rechnen Sie sich also aus, was nach diesen Abzügen von den 33 Prozent des Nettoeinkommens übrig bleibt. Jedenfalls halte ich eine Frau, deren Exmann ein Durchschnittseinkommen besitzt und die ihm zu Fleiß auf einen eigenen Verdienst verzichtet, für grenzdebil.
profil: Die in der Boulevardpresse aufbereiteten Rosenkriege vermitteln uns häufig das Bild der Scheidungsgewinnlerin, die den Mann nach allen Regeln der Kunst abzuzocken sucht.
Klaar: Eine Scheidung bedeutet in jedem Fall für beide Parteien eine markante Herabsetzung des Lebensstandards. Und die Frauen sind heute noch immer erheblich benachteiligt, weil ein Unterhaltsanspruch nur bei alleinigem beziehungsweise überwiegendem Verschulden des Mannes besteht. Ich rate all meinen Klientinnen eigentlich von einer Scheidung ab, außer der Leidensdruck ist wirklich hoch.
profil: Gibt es für Sie eine Maßeinheit für diesen Leidensdruck?
Klaar: Ich frage meine Klienten oft: „Tut es so weh, dass Sie beim Zahnarzt keinen anderen vorlassen würden?“ Wenn das bejaht wird, dann ist für mich die Schmerzgrenze erreicht.
profil: Wie stehen die Chancen einer hoch qualifizierten, kinderlosen Frau auf Unterhalt, die im Zuge ihrer Ehe auf die Ausübung des Berufs verzichtet hat?
Klaar: Schlecht. Ich hatte so einen Fall: beide besser verdienend und Liebhaber der französischen Küche. Da das Zubereiten dieser Mahlzeiten sehr aufwändig ist, hat sie auf seinen Wunsch hin ihren Job aufgegeben. Irgendwann wollte der Mann dann nicht mehr nur französisch essen und hat sich eine Freundin gesucht. Wir konnten damals gerade zwei Jahre befristeten Unterhalt erwirken. Das Problem ist, dass der Staat Hausfrauen für die Ehemänner so billig macht. Müsste der Ehemann Kranken- und Pensionsversicherung zahlen, würde er sich eine solche Entscheidung überlegen. So braucht er seine Hausfrau nur beheizen und beleuchten, ihr zweimal im Jahr zwei Kleider kaufen, und in Wahrheit zahlt die öffentliche Hand diese für ihn so günstige Arbeitskraft.
profil: Wie erklären Sie sich eine Scheidungsrate von 46 Prozent?
Klaar: Die Menschen tendieren häufig dazu, ihren Partner für ihre eigene Unzufriedenheit zur Ver-antwortung zu ziehen. Außerdem erliegen sie dem Trugschluss, Liebe wäre die notwendige Voraussetzung für eine Ehe. Das ist ein Missverständnis des 20. Jahrhunderts. Zumindest im Bürgerlichen Gesetzbuch steht davon nichts.
profil: In Ihrem Buch vergleichen Sie die Ehegemeinschaft mit dem Wartungsvertrag, den man mit der Firma eines Kopiergeräts eingeht.
Klaar: Durchaus. Und wie bei einem Wartungsvertrag kann man auch in einer Ehe Vertragsverlet-zungen vorwerfen. Aber allein der Wegfall der Liebe rechtfertigt keine Scheidung.
profil: Das ist ja furchtbar unromantisch.
Klaar: Romantikerin war ich nie, höchstens Idealistin.
profil: Das Männerbild, das Sie in Ihrem Ratgeber zeichnen, mutet auch nicht sehr idealistisch an. Da gibt es einerseits den hinterfotzig-promiskuitiven Gatten …
Klaar: … der sich aber zu Hause noch immer gern die Rindsrouladen servieren lässt. Männer be-trachten außereheliche Verhältnisse nur in Ausnahmefällen als Scheidungsgrund.
profil: Der zweithäufigste Typus, den Sie anführen, ist der autistische Couch Potato, der vor dem TV-Gerät dahinvegetiert.
Klaar: Ich würde mir wirklich wünschen, dass es anders wäre, aber meine berufliche Realität serviert mir genau diese Klischees.
profil: Statistisch gesichert ist aber auch, dass Frauen angesichts solcher Männer zunehmend zum Seitensprung tendieren. Denken wir nur an Rainhard Fendrich, der sich ja medial freiwillig als gehörnter Ehemann inszenierte.
Klaar: Prinzipiell bin ich der Meinung, dass das Prinzip Monogamie nicht ein Leben lang praktizierbar ist. Warum denn auch? Vom professionellen Standpunkt aus muss ich aber jeder scheidungswilligen Frau mit einem Unterhaltsanspruch dringend davon abraten, Ehebruch zu begehen. Zumindest in der sechsmonatigen Frist bis zum Scheidungsantrag.
profil: Aber der Ehebruch gilt doch seit dem Eherechts-Änderungsgesetz aus dem Jahr 2000 nicht mehr als „absoluter Scheidungsgrund“.
Klaar: Die Berichterstattung zu dieser Gesetzesnovelle ist insofern irreführend, als Ehebruch noch immer als schwer wiegende Eheverfehlung gilt, die zur Scheidung führt, wenn dadurch zur Zerrüttung der Ehe beigetragen wurde. Kein schöner Mann ist dieses Risiko wert. Wenn man einem Adonis begegnet, sollte man ihn besser einfrieren und erst nach der Scheidung auftauen – und unter allen Umständen Kalendereintragungen wie „unvergessliche Nacht mit F“ vermeiden. So einen Fall hatte ich einmal. „Warum müssen Sie es denn aufschreiben, wenn es so unvergesslich war?“, musste ich meiner Klientin dann die Ohren lang ziehen.
profil: Als schadensbegrenzende Einrichtung kommen Eheverträge immer mehr in Mode.
Klaar: Für mich zielen diese von den Notaren natürlich heftig beworbenen Eheverträge nur auf die Rechte der Frauen ab. Die Aufteilung des innerhalb der Ehe erworbenen Vermögens zu zirka gleichen Teilen ist für mich noch immer der frauenfreundlichste Teil des Scheidungsrechts. profil: Der Fall Christian hat dramatisch das Gesetzesdilemma gemeinsame Obsorge vorgeführt.
Klaar: Ein reiches Betätigungsfeld für Mediation. Benachteiligt sind natürlich wieder einmal die Frauen. Nachdem die meisten Männer nicht daran interessiert sind, die Kinder rund um die Uhr zu betreuen, lastet die Verantwortung sowieso bei den Müttern. So haben sie 100 Prozent der Pflichten, aber nur 50 Prozent der Rechte.
profil: Es gibt auch immer wieder Scheidungsmütter, die ihre Kinder als Druckmittel gegen die Väter einsetzen, indem sie diesen das Besuchsrecht verweigern.
Klaar: Ein marginaler Prozentsatz im Vergleich zu jenen Müttern, die daran verzweifeln, wie selten die geschiedenen Väter Kontakt mit ihren Kindern aufnehmen. Mich haben Mütter schon gebeten, den Vätern Geld anzubieten, damit sie ihre Kinder wenigstens einmal besuchen. Das habe ich natürlich abgelehnt.
profil: Würden Sie einen solchen Kontaktverweigerer als Klienten akzeptieren?
Klaar: Dem würde ich höchstens ins Gesicht springen.
profil: Mögen Sie Männer eigentlich noch?
Klaar: Ich habe durchwegs positive Erfahrungen mit Männern gemacht. Mir tun nur die Frauen so wahnsinnig Leid, die an jene Männer geraten, die ich in meinem Privatleben nie kennen lernen musste.
profil: Sie sind seit 1977 verheiratet. Was ist das Geheimnis Ihrer Ehe?
Klaar: Meine beruflichen Erfahrungen. Nach all dem, womit ich täglich konfrontiert bin, erscheint mir mein eigener Mann jeden Tag wie Dornröschens Prinz.

http://www.profil.at/articles/0412/560/77674/scheidung-den-adonis

OBSORGE – SCHLIMMER GEHT’S IMMER - Diskriminiertes Österreich lacht über Helene Klaar, die „Speerspitze der sozialdemokratischen Frauen-bewegung“
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"Ehen scheitern an den Kindern"

Wenn Helene Klaar, die „Speerspitze der sozialdemokratischen Frauenbewegung“, bei öffentlichen Veran-staltungen mit Aussagen, bei Väterrechtlern handelt es sich allesamt um, Zitat: „präfaschistischen Mob mit ein paar Geisteskranken“ um sich wirft ist das eine Sache. Doch nach dem jüngsten Kurier Interview sollte sich die SPÖ die Frage stellen, ob hier tatsächlich das Menschenbild der heutigen SPÖ vertreten wird. Ob dieser Zynismus, dieses männerverachtende Bild tatsächlich das Männerbild der heutigen SPÖ wieder gibt.

Die Rolle der Väter wird im Gespräch zwischen ÖVP-General Kaltenegger und Scheidungsanwältin Klaar zum Streitfall.
Hier ein paar Kostproben:
• Die Ehen scheitern ja an den Kindern.
• In Wirklichkeit haben wir kein Problem mit der Obsorge, sondern immer mit dem Besuchsrecht.
• Die Fälle, wo der Vater wegen der neuen Tussi andere Interessen hat
• Das finde ich toll, wenn ein Kind nachts aufs Klo muss, dass es nachdenken muss, wo es gerade ist.
• Bei der Mutter wird es natürlich und gesund ernährt, beim Vater gibt es täglich Schlagobers ...
• Das Hauptproblem haben wir aber immer mit der Ausübung des Besuchsrechts - etwa wenn ein Vater kommt, das Kind abholt, es vorne im Auto einsteigen lässt und einen Kavaliersstart hinlegt.

Vollständig nachzulesen unter http://kurier.at/nachrichten/2076972.php

Wenn man das Weltbild der SPÖ mit Zitaten anderer FrauenrechtlerInnen ergänzt:
• „Gemeinsame Obsorge ist ein Rückschritt der Frauenrechte“
• „Jetzt nehmen wir den Vätern schon das ganze Geld weg und noch immer wollen sie nicht zahlen“
• „ich kenn einen Trick – tritt den Papa in den Schritt“
• oder der Kuhhandel der Frauen- und GleichbehandlungsministerIn: Mehr Besuchsrechte für Väter, aber nur bei besserer Pensionsabsicherung und im Erbrecht
• Teure Papamonat-Kampagne der SPÖ: Wir brauchen Rocker im Ministerium die wir dann in unbezahlten Karenz schicken können

Was will uns die SPÖ nach der Verurteilung der Republik damit sagen?

WIR SPÖ-FRAUEN GEBEN DAS FAUSTPFAND KIND NICHT AUS DER HAND?

In den Augen der SPÖ sind nun doch die Kinder schuld am Scheitern der Beziehungen?
Es ist gegenüber den aufopfernden „Nachfolgefrauen“ beleidigend, diese als „Tussi“ zu bezeichnen
Die Sorgen der SPÖ möchten wir haben, wenn es um Klo- oder (SPÖ)Stuhlprobleme geht und auch Kinder zum Denken angeregt werden.
Wenn nun auch schon Schlagobers ein Thema wird, so kann man nur mehr das Lied von Udo Jürgens anstimmen: „… aber bitte mit Sahne …“
Österreich kann stolz sein auf die fürsorglichen Mütter, die nie wegen schnell fahren eine Abmahnung be-kommen und die Kindersicherung immer ausreichend ist!

Es kann nur mehr eine Frage der Zeit sein, bis sich das Frauenkabinett um Werner Faymann auflöst. Wir müssen uns zusätzlich die Frage stellen: „Sind die Männer von SPÖ und Beiwagerl DIE GRÜNEN für uns Väter und alle beleidigten Frauen noch wählbar.

Wie viele Kinder werden dem Feminismus noch geopfert?

http://www.meinbezirk.at/zillingtal/politik/obsorge-schlimmer-gehts-immer-diskriminiertes-oesterreich-lacht-ueber-helene-klaar-die-speerspitze-der-sozialdemokratischen-frauenbewegung-d52786.html

„Von Beruf bin ich Rechtsanwalt, Feministin sein ist mein Hobby“
Gepostet am Jun 26, 2012 in an.schläge 2012, Juli/August 2012, Thema
HELENE KLAAR ist feministische Scheidungsanwältin in Wien. IRMI WUTSCHER hat sie erzählt, warum sie trotz allem für die Ehe und gegen die Scheidung ist.
an.schläge: Sie gelten als Wiens „feministischste Scheidungsanwältin“ – warum?
Helene Klaar: Am Anfang meines Berufslebens war ich noch keine engagierte Feministin, sondern hatte ganz andere Ambitionen. Aber das Schicksal wollte es, dass keine reichen Generaldirektoren und Künstler mit Urheberrechtsstreitigkeiten zu mir gekommen sind, sondern arme Hausbesorgerinnen, denen der Mann davon ist und nichts für die Kinder gezahlt hat. Und was man oft und gut macht, macht man irgendwann gerne. Mittlerweile vertrete ich wesentlich mehr Frauen, aber auch Männer. Ich sage immer: Von Beruf bin ich Rechtsanwalt, Feministin sein ist mein Hobby, aber es deckt sich natürlich zu einem gewissen Bereich.
Würden Sie Frauen raten, zu heiraten? Oder eher nicht?
Wenn eine Beziehung länger andauert und man gemeinsam Vermögen erwirbt oder Kinder hat, bin ich unbedingt dafür, dass Frauen heiraten! Die Idee, dass wir auf freiwilliger Basis in Freiheit und Gleichheit leben, solange es uns freut, klingt wahnsinnig toll, ist aber für die beteiligte Frau nie von Vorteil, vor allem wenn sie Kinder hat. Ich bin eine große Freundin der Eheschließung, aber keine der Ehescheidung! Ich versuche es vielen Klientinnen auszureden. Man hat mir einmal den Spruch entlockt: „Besser eine Ehe ohne Liebe als eine Scheidung ohne Geld“. Es ist eine Schnapsidee zu glauben, dass man heiratet und danach ist man täglich 24 Stunden glücklich. Und eine nicht mehr im siebenten Himmel schwebende Ehe kann deutlich angenehmer sein als die Schmerzen und finanziellen Nachteile einer Trennung.
Wer die Ehe scheut, weil er für die Partnerin keine Verantwortung übernehmen will, kommt derzeit gut weg. Ich wäre dafür, dass man auch Lebensgemeinschaften mit einem Mindestmaß an rechtlicher Absicherung aus-stattet, um diese krassen Ausbeutungsverhältnisse zu vermeiden, die sich vor allem bei heterosexuellen Le-bensgemeinschaften oft ergeben. Da könnte man schon ein paar Eckpfeiler einziehen, damit die scheinpro-gressive Vermeidung der spießigen Ehe nicht zu einer Ausbeutung der widerwärtigsten Form führt.
Lebensgemeinschaften sollen also anerkannt werden, ohne dass sie auf dem Papier als solche ausgewie-sen sind?
Man könnte Lebensgemeinschaften registrieren lassen, zur leichteren Beweisbarkeit. Für die Gutwilligen. Es müssen nicht die gleichen Rechte erwachsen wie aus der Ehe, denn man muss zur Kenntnis nehmen, dass es eben Menschen gibt, die das nicht wollen. Bei der registrierten Form ist dann klar, dass hier eine Lebensgemeinschaft vorgelegen hat. Ansonsten hat der, der etwas möchte, Beweise dafür zu erbringen.
Bei der Eingetragenen PartnerInnenschaft gibt es ein „Vertrauensverhältnis“ anstatt Pflicht zur „sexuellen Treue“ wie bei der Hetero-Ehe. Wie ist das bei Ehescheidungen, ist Untreue da ein großes Thema?
Natürlich. Wenn es passiert, ist es meistens eine tiefe Kränkung. Und wenn eine Ehe schon schlecht läuft, ist eine anderweitige Beziehung immer Anlass, eine Scheidung zu überlegen. Aber der hauptsächliche Scheidungsgrund ist das zweite Kind. Damit meine ich die Belastung durch die wenig familienfreundlichen Verhältnisse: Es können nicht beide Partner vierzig Stunden arbeiten, sich um Kinder und Haushalt kümmern und auch noch ein Liebesleben haben. Das geht sich in den 24 Stunden eines Tages nicht aus. Leider tendieren die Leute dazu, sich gegenseitig Vorwürfe zu machen, anstatt zu erkennen, dass die hohen Mieten, eine Vollzeitarbeits-Woche und die kinderunfreundliche Umgebung das Problem sind. Der Mann kann dann leichter ab-springen, besonders wenn er eine andere findet.
Hatten Sie es auch schon mit Partnerschaftsauflösungen zu tun?
Vor Jahren, als es die Eingetragene PartnerInnenschaft noch gar nicht gab! Da haben sich zwei Frauen um gemeinsames Mobiliar gestritten, und ich habe eine vertreten. Das war ähnlich emotionsgeladen wie bei der Trennung von Ehepaaren. Von den bisherigen etwas über tausend Eingetragenen Partner¬Innenschaften haben sich aber erst 13 getrennt. Es ist also noch zu früh, um darüber etwas zu sagen.

http://anschlaege.at/feminismus/2012/06/%E2%80%9Evon-beruf-bin-ich-rechtsanwalt-feministin-sein-ist-mein-hobby%E2%80%9C/

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Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus

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