Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Angelika Nake (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Wednesday, 20.11.2013, 15:30 (vor 3837 Tagen)
bearbeitet von Oberkellner, Wednesday, 20.11.2013, 15:45

F74 Dr. Angelika Nake – geboren 1961 - Studium der Rechtswissenschaften in Giessen (Hessen) - Fachanwältin für Familien- und Medizinrecht, Mitglied im Bundesvorstand im Deutschen Juristinnen Bund (DJB) und Vorsitzende der DJB-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensge-meinschaften – berufliche Tätigkeit in einer spanischen Rechtsanwaltskanzlei und mehreren größeren deutschen Rechtsanwaltskanzleien – 2011 Gründung einer Anwaltskanzlei in 64347 Griesheim, Im Leusch-nerpark 4 - www.kanzlei-nake.de – info@kanzlei-nake.de – Impressum: Michael Buchschatz, Friedrich Ebert Straße 54, 64347 Griesheim – Mitglied der FDP seit 2005 - sie ist Stadtverordnete der Stadt Gries-heim für die FDP und Mitglied des Innen- und Rechtsausschusses Hessen sowie Beisitzerin im Kreisvorstand Darmstadt-Dieburg - www.angelika-nake.de - http://www.anwalt.de/upload/img/fb/fbb31a496011538f7e0c1ca6fc96fd06/x32921.jpg.pagespeed.ic.3WdSZQGhnL.jpg

Dr. Angelika Nake, Mitglied im Deutschen Juristinnen Bund (DJB) und Vorsitzende der DJB-Kommission für Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften , sprach sich gegen eine automatische Gewährung des Sorgerechts für Väter ab Geburt des Kindes aus. Schließlich gäbe es ja auch Fälle von Vergewaltigungen und dann sei es einer Frau nicht zuzumuten, dass sie quasi im Wochenbett einen Antrag auf Alleinsorge stellen müsse. Bei den „One-Night-Stands“ gäbe es keine Partnerschaft und damit keine Grundlage für eine gemeinsame Elterlichkeit. Letztendlich wäre ein Automatismus bei der elterlichen Sorge nicht sinnvoll, weil man Väter zur Betreuung ihrer Kinder nicht zwingen könne. Sie hielt deshalb ein Modell wie in Frankreich, bei dem das Sorgerecht zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung innerhalb eines Jahres nach der Geburt gewährt wird, für erwägenswert.

http://vafk.de/veranstaltung/Tagungen/T070502_B90Gruene.htm

Erste Urteile zum neuen Unterhaltsrecht zeigen: Frauen müssen verstärkt ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen. Männer können darauf hoffen, nicht mehr wegen ihres Geldes geheiratet zu werden. Das "Prostitutionsschema" ist passé
VON BARBARA DRIBBUSCH
Die beiden waren immerhin neuneinhalb Jahre miteinander verheiratet, die Kosmetikerin und der gutverdienende Geschäftsführer eines Unternehmens in Cuxhaven.
Kinder gab es nicht, doch als das Eheglück zerbrach, führte dies jetzt zu einem bemerkenswerten Urteil: Nur zweieinhalb Jahre bekommt die Frau noch Unterhalt von ihrem Mann gezahlt. Danach muss sie allein mit ihrem bescheidenen Verdienst als Kosmetikerin auskommen, urteilte das Oberlandesgericht Celle (Az.: 18 UF 120/07).
Vorbei ist es also mit der Hoffnung, durch die Heirat "nach oben" quasi auf Lebenszeit den eigenen Status zu verbessern. Böse Zungen frohlocken bereits, das "Prostitutionsschema", nach dem manche Frauen gutes Aussehen und Sexiness gegen wirtschaftliche Absicherung tauschen, sei nun Geschichte.
"Frauen sind heute gezwungen, alles zu tun, um auf eigenen Füßen zu stehen", sagt die Berliner Anwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Das ängstigt aber vor allem Frauen, die wegen der Kinder beruflich kürzer getreten sind und sich nun bange fragen, was die neuen Regelungen im Scheidungsfall bedeuten könnten.
Eine "Lebensstandardgarantie" nach der Scheidung bis ins Alter, orientiert am Einkommen des Ehemannes, gibt es jedenfalls nicht mehr.
Stattdessen soll sich der Unterhalt danach richten, "inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen", heißt es im neuen Recht.
Schon im November vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof den ergänzenden Unterhalt für eine Wirtschaftskauffrau nach der Scheidung auf fünf Jahre begrenzt, obgleich ihr Exmann mehr Geld verdiente als seine ehemalige Frau und aus der Ehe zwei Kinder hervorgegangen waren (Az.: XII 16/07).
Das Argument der Richter: Die Frau habe wieder einen Vollzeitjob in ihrem erlernten Beruf gefunden und somit keine "ehebedingten Nachteile" erlitten. Eine "unbegrenzte Lebensstandardgarantie", also ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt zulasten des Mannes sei daher "unbillig", heißt es in dem Urteil.
Die Frau soll nach einer Scheidung so rasch wie möglich wirtschaftliche Verantwortung für sich übernehmen. Das wird heikel, wenn Kinder vorhanden sind.
Das neue Recht sieht einen Anspruch auf vollen Unterhalt der betreuenden Mutter (oder des betreuenden Vaters) nur in den ersten drei Lebensjahren des Kindes vor. Darüber hinaus verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt nur, insoweit dies "der Billigkeit" entspricht. Ansonsten müssen sich die Mütter einen Job suchen.
Das Oberlandesgericht in Hamm beispielsweise verlangt in seinen Leitlinien von den geschiedenen Müttern nach dem dritten Lebensjahr des Kindes zumindest einen 400 Euro-Job, nach dem 7. Geburtstag eine Halbtagstätigkeit und nach dem 11. Geburtstag einen Vollzeitjob. Auch das Oberlandesgericht Frankfurt erklärte, nur bis zur Beendigung der Grundschulzeit könne "eine Vollzeittätigkeit in der Regel nicht erwartet werden".
Der Krefelder Familienrechtsanwalt Jochem Schausten berichtet von einem Urteil eines Amtsgerichts in Niedersachsen, das von einer Mutter eines Kindes im Grundschulalter verlangte, in der Zeit zwi-schen 8 und 13 Uhr halbtags zu arbeiten.
Im Alltag, mit langen Anfahrtswegen, kann sich das schwierig gestalten. "Das fand ich heftig", meint Schausten.
Nur wenn die Mütter belegen, dass vor Ort tatsächlich keine Betreuungsmöglichkeit gegeben ist, müssen sie nicht arbeiten gehen. Der geschiedene Ehemann darf dabei auch nicht auf Betreuungsmöglichkeiten durch die Großmutter oder andere Verwandte verweisen.
"Private Betreuung, zum Beispiel durch Bekannte und Angehörige, muss grundsätzlich nicht in An-spruch genommen werden", heißt es in den hessischen Leitlinien aus Frankfurt.
Trotzdem werden manche Mütter - oder auch kinderbetreuende Väter - müde lächeln, wenn sie die Richtlinien zur "Erwerbsobliegenheit" lesen.
Denn was geschieht, wenn die Mutter einfach keinen Job findet auf dem Arbeitsmarkt, der ihrer Qualifikation entspricht oder der zu den Öffnungszeiten der Kita passt?
Die Frau muss auf jeden Fall ihre Bemühungen um eine "angemessene Tätigkeit" dem Gericht vorlegen, sagt Rakete-Dombek. Das Gericht könne beispielsweise die Vorlage von "30 bis 40 Bewerbungen im Monat verlangen", schildert Schausten. Dies gilt auch dann, wenn die betreuende Mutter angibt, in ihrer Qualifikation nichts mehr zu finden. Dann muss sie sich "fortbilden oder umschulen" lassen, heißt es im Unterhaltsrecht. "Ein Recht auf einen Job in ihrer alten Ausbildung hat sie nicht", so Rakete-Dombek.
Auch studierte Germanistinnen oder Kunsthistorikerinnen mit Familie müssen sich also überlegen, womit sie mittelfristig ihr Geld verdienen können. "Eine Heirat ist keine Altersvorsorge", betont Svea Kuschel, Finanzberaterin für Frauen in München.
Was aber ist beispielsweise mit einer 48-Jährigen, die nach einer langen Familienphase vor den Trümmern ihrer Ehe steht und wegen der Kinder auf eine Karriere verzichtet hat? Sie hat umso mehr Anspruch auf Unterhalt, je konkreter sie nachweisen kann, dass sie wegen der Familie berufliche Nachteile in Kauf genommen hat.
Die Frau müsse dem Gericht unter Umständen durch Vorlage ihrer Geschichte nachweisen, dass sie eigentlich ökonomisch "an ganz anderer Stelle stehen würde", wenn sie nicht Kinder betreut und den Haushalt gemacht hätte, schildert Anwältin Angelika Nake, Vorsitzende der Familienrechtskommission im Deutschen Juristinnenbund.
Konkret bedeutet dies, das betreuende Mütter oder Väter, die beruflich kürzer treten, möglichst schon in guten Zeiten sorgfältig Einladungen zu - nicht angenommenen - Bewerbungsgesprächen und Verdienststatistiken sammeln sollten, um im Zweifelsfall gut gerüstet zu sein, das Gericht von ihrem "ehebedingten Nachteil" zu überzeugen. Man kann sich jetzt schon lebhaft vorstellen, welche Geschichten sich die Gerichte da künftig anhören müssen.
Anwalt Schausten vermutet allerdings, dass es in nicht allzu langer Zeit ein Urteil des Bundesge-richtshofes geben wird, nachdem der Unterhalt für eine geschiedene Ehefrau nur bis zu einem bestimmten Lebensalter überhaupt befristet werden darf. "Die Altersgrenze könnte so bei 55 Jahren liegen", sagt Schausten. Ist die Frau älter, kann der nacheheliche Unterhalt dann möglicherweise nicht mehr zeitlich begrenzt werden.
Es ist entgegen vieler Ängste der Frauen also nicht mal so eben möglich, aufgrund des neuen Unterhaltsrechts der Ex das Geld einfach zu kürzen oder kurzerhand die Zahlung ganz einzustellen.
Schausten unterhält eine Hotline, bei der sich inzwischen viele Männer melden, die den Unterhalt gerne befristen würden, da das neue Recht auch rückwirkend gilt.
Die Hoffnungen der Männer seien aber "meistens größer als das, was wirklich zu leisten ist", so Schausten. Denn in jedem Fall wird die Zahl der Kinder und die Dauer der Ehe berücksichtigt, auch nach dem neuen Recht.
Schausten stellt allerdings fest, dass "manche Rechtsprechung zum Unterhalt inzwischen die Tendenz zeigt, zuungunsten der Frauen auszufallen".
Familienrechtsanwälte raten daher dem kinderbetreuenden Partner, der beruflich kürzer tritt, einen Ehevertrag abzuschließen.
Früher bestanden manche Männer bei der Heirat auf einem Ehevertrag, um Unterhaltsansprüche im Falle der Scheidung zu begrenzen. Heute "könnte man dies eher den Frauen empfehlen", sagt Schausten.
In einem solchen Vertrag könnte beispielsweise die "Erwerbsobliegenheit" der Mutter im Scheidungsfall lockerer gehandhabt werden, als es das Unterhaltsrecht vorsieht.
Auch eine Befristung des Unterhaltes nach der Scheidung könnte ausgeschlossen werden. Dies wirft die Frage auf, ob man nicht auch die Betreuungspflichten etwa des berufstätigen Mannes in einen Ehevertrag hineinschreiben könnte. "Dies macht keinen Sinn, weil es nicht einklagbar wäre", erklärt Rakete-Dombek.
Wohl aber kann die Frau im Scheidungsfall natürlich nachweisen, dass immer sie es war, die sich mehr um das Kind kümmerte und deswegen beruflich kürzer treten musste.
In Geldfragen empfiehlt Finanzberaterin Svea Kuschel, zu vereinbaren, dass eine private Altersvorsorge in der Familienphase zugunsten der kinderbetreuenden Frau auf jeden Fall weiter läuft oder gar neu abgeschlossen wird, finanziert vom Mann.
Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte niemals aufgegeben werden. "Man sollte sicherheitshalber vom Geld sprechen, solange die Flamme der Sympathie noch glüht", rät Kuschel, "dann lassen sich Übereinkünfte am leichtesten treffen."
Eine wichtige gesetzliche Neuerung kann aber nicht durch einen Ehevertrag geändert werden: Es ist die neue Rangfolge von Erst- und Zweitfrauen nach dem neuen Unterhaltsrecht. Danach erhalten zuerst die Kinder aus der ersten und zweiten Verbindung Unterhalt.
Den zweiten Platz teilt sich die erste Ehefrau hingegen mit ihrer Nachfolgerin, wenn diese auch Kinder betreut.
Ist der Ehemann nicht solvent, bedeutet dies, dass die erste Ehefrau weniger Geld bekommt als nach dem alten Recht. "Diese Rangfolge lässt sich durch einen Ehevertrag nicht ändern, weil dies eine Vereinbarung zulasten Dritter wäre", erklärt Rakete-Dombek.
Sich auf eine Ehe mit Kindern einzulassen bleibt also immer ein Lebensrisiko.
Mit und ohne Vertrag.
Vorbei ist es mit der Hoffnung, durch Heirat "nach oben" auf Lebenszeit den eigenen Status zu verbessern

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=tz&dig=2008/05/09/a0153&src=GI&cHash=f8b3627c65

Weiterstadt/Berlin. (red/jh) Am 22. September 2013 werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. weiterstadtnetz.de führt Interviews mit allen Direktkandidaten des Wahlkreises 186. Heute: Dr. Angelika Nake (FDP). Die 1961 geborene Rechtsanwältin spielt gerne Golf, liest und macht mit Leidenschaft Frauenpolitik. In Bickenbach und Griesheim hält sie sich gerne auf. Dort ist auch die FDP aktiv.


Das Interview führte Julian Heck

Frau Dr. Nake, Frauenpolitik ist ihr Schwerpunktthema. Sprechen Sie sich für eine Quote aus?

Die FDP kann sich nicht zu einer Frauenquote durchringen. Man kann mit einer Quote für Aufsichtsräte aber etwas erreichen. Die Frauenquote funktioniert aber natürlich nicht überall. Skandinavien ist hier weiter als wir. Eine gesamtgesellschaftliche Wirkung hat sie nicht und sie erfordert erst einmal die Suche nach Frauen. Die FDP betrachtet die Quote nur als Ultima Ratio. Viel wichtiger ist auch, dass man Frauen motiviert, ihr Selbstbewusstsein stärkt. Frauen sind schließlich ein echter Vorteil für Unternehmen. Sie sind mit ihnen wirtschaftlich erfolgreicher. Man denkt manchmal, die Gesellschaft wäre heute schon weiter.

Welche Rolle spielt die Kinderbetreuung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Sie ist ein Schlüssel zum Erfolg! Mit der Einführung des Betreuungsgelds haben wir eine Kröte allerdings geschluckt, weil es die CSU so wollte. Das Betreuungsgeld in Tagesmütter zu investieren wäre da noch der einzige Vorteil. Für Kinder ist der soziale Kontakt mit Gleichgesinnten enorm wichtig. Sie sollen früh mit anderen Kindern spielen dürfen.


“Man denkt manchmal, die Gesellschaft wäre schon weiter”

Kommen wir von den Kindern zu den Jugendlichen. Ist der Ausbau der Ganztagsschulen zufriedenstellend?

Wir sind auf dem richtigen Weg. Aber Deutschland hinkt im EU-Vergleich hinterher. In Hessen haben wir leider mehr Betreuungseinrichtungen als tatsächliche Ganztagsschulen, was auch an der Wahlfreiheit der Schulen liegt. Ganztagsschulen erfordern nämlich Ressourcen, ein anderes Denken und sie konkurrieren gegen ein starkes Vereinsleben. Umso wichtiger, jetzt einen Prozess anzustoßen, um mehr Ganztagsschulen zu erhalten, die individuell fördern.

Nach der Schule kommt die Arbeit. Und danach die Rente. Läuft in diesem Lebensabschnitt alles glatt?

Das wäre schön. Ich bin gegen den Mindestlohn, der von der Opposition gefordert wird. Mir geht es nicht darum, Menschen auszubeuten, aber es sollte Situationen geben, in denen man auch für weniger Geld arbeiten gehen darf, zum Beispiel als Schüler. Für Frauen sind Wiedereinstiegsprogramme wieder dringend notwendig. Altersarmut darf nicht weiblich sein! Nicht zu verachten ist der demografische Wandel. Das aktuelle Rentensystem steht der demografischen Entwicklung entgegen. Der Generationenvertrag kann somit nicht mehr aufrecht erhalten werden. Noch habe ich keine Lösung in der Hostentasche, wie man das Auskommen sichert und dies auch finanzieren kann.

Wie stehen Sie zur Trennung zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung?

Im Gesundheitsbereich wird sich einiges tun müssen. Die Trennung in der Krankenversicherung muss aber bleiben. Jeder ist gebildet genug, um sich selbst zu entscheiden.

Entscheiden kann man sich bei der Überwachung der eigenen Person nicht wirklich. Wie sehen Sie die Entwicklungen in Sachen Datenschutz, NSA und Co.?

Das Ursprungsgesetz ist ja von Rot-Grün, das darf nicht unerwähnt bleiben. Alles in allem ist alles sehr undurchsichtig, was ein großes Problem darstellt. Die USA haben schlichtweg über das Ziel hinausgeschossen mit ihrer Terrorismusangst. Wirtschaftsspionage geht gar nicht – wie vieles andere auch. Es sind noch sehr viele Fragen offen, die in den nächsten Wochen und Monaten hoffentlich geklärt werden.


“Mein Wunsch wäre, dass es mehr Bürgeranliegen gibt”

Unterstützen Sie die Demonstrationen in Griesheim vor dem Dagger Complex?

Klar, ich finde es gut, dass man auf die Straße geht und seinen Unmut äußert. Und trotzdem ist es kein so starker gesellschaftlicher Aufreger, wie man sich das vielleicht wünschen würde. Abgesehen davon haben viele zu wenig Feingefühl bei ihrer Preisgabe von Informationen. Jeder sollte sein eigenes Facebook-Profil überprüfen. Ich bin da sehr vorsichtig.

Frau Dr. Nake, warum wollen Sie in die Politik? Was macht diesen Beruf für Sie attraktiv?

In der Politik hat man die Möglichkeit, das gesellschaftliche Leben mitzugestalten, etwas zu bewegen. Das macht Spaß und ist eine echte Herausforderung, die ich gerne annehme. Die Gelegenheit zum Versuch, eigene Ideen umzusetzen, ist für mich sehr reizvoll.

Nehmen wir mal an, Sie landen tatsächlich im Deutschen Bundestag. Wie würde Ihre Wahlkreisarbeit aussehen?

Man sollte nicht vergessen, woher man kommt. Man sollte vor allem die Wähler im Wahlkreis nicht vergessen. Mal eben alle vier Jahre Präsenz im Wahlkampf zu zeigen reicht natürlich nicht aus. Mein Wunsch wäre, dass es mehr Bürgeranliegen gibt, mehr Eigeninitiative. Deshalb plädiere ich im Übrigens auch für die Einführung von Volksentscheiden. Die Menschen haben etwas zu sagen und wollen mitentscheiden.

Und jetzt ganz realistisch: Wie sehen Sie Ihre Chancen, tatsächlich in den Bundestag einzuziehen?

Nicht sehr wahrscheinlich.

http://www.weiterstadtnetz.de/2013/09/19/nake-frauen-sind-ein-echter-vorteil-fuer-unternehmen/

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