MANNdat+AGENS an das Bundesministerium f. Justiz wg. Forschungsanfrage "Falschbeschuldigung" (Recht)
Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung. Offener Brief von MANNdat und Agens an das Bundesamt für Justiz - 10. August 2013
Am 05.06.2013 hatten sich MANNdat und Agens beim Bundeskriminalamt (BKA) zu Strafverfolgungspraxis und Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik informiert - einerseits bezüglich der Delikte Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung und dem Delikt der Vortäuschung dieser Straftaten andererseits. Von Seiten des BKA konnte zwar die deutliche Diskrepanz zwischen der hohen Zahl an angezeigten Vergewaltigungen und der geringen Zahl an entsprechenden Verurteilungen insoweit plausibilisiert werden, als dass dieses Phänomen („Strafverfolgungstrichter“) bei nahezu allen Delikten zu beobachten ist. Die seit Mitte der achtziger Jahre gegenläufige Entwicklung, wonach Vergewaltigungsanzeigen zunehmen, Verurteilungen jedoch abnehmen, blieb jedoch unerklärt.
Die Antwort des Bundesministeriums für Justiz fiel, trotz der skandalösen Fälle von Horst Arnold und Gustl Mollath, wie erwartet aus. Kein Forschungsbedarf!
Quelle: http://manndat.de/wp-content/uploads/2013/10/Briefpost_BfJ.pdf
Man darf nicht kapitulieren und so habe ich es als notwendig erachtet, dem ministeriellen Desinteressierten eine Email in dieser Sache zu senden, denn hier unten sind wir vor seinem Zugriff sicher:
An: Bert.Goetting@bfj.bund.de
Betreff: III 3 - 4202 II - B3 1526/2013
Nachricht: Hai Herr Dr. Goetting,
wenn Sie in Sachen Falschbeschuldigung keinen Forschungs-
bedarf sehen, dann übernimmt das eben die "öffentliche Hand".
Kein Problem! Besuchen Sie die Lebenswirklichkeit in diesem
Land unter WWW.FRAUENGEWALT.DE.VU und informieren Sie sich
über die katastrophalen Zustände für Männer und in der Justiz.
Sie sind Teil dieses Systems und können nun nicht mehr
behaupten, von nichts gewusst zu haben.
Bitte raubkopieren Sie jetzt nicht wild Inhalte unseres
Internetangebotes zur Erstellung einer Studie zur Problematik.
Auch für uns gilt das Leistungsschutzrecht der Medien.
Mit anitfeministischen Grüßen
MNK
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