Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Prof. Dr. Ute Sacksofky (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Monday, 25.11.2013, 11:40 (vor 3866 Tagen)

F82 Prof. Dr. Ute Sacksofsky – geboren 1960 in Bruchsal (Baden-Württemberg) – Studium der Rechtswissenschaften in Marburg und Freiburg - von 1991 bis 1995 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht - seit 1999 Professorin für öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Johann Wolfgang von Goethe Universität Frankfurt am Main - von 2003 bis 2008 Landesanwältin beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen – Autorin des Buches „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung“ – seit 2011 Richterin des Staatsgerichtshofes der Freien Hansestadt Bremen - sacksofsky@jur.uni-frankfurt.de - http://www.freiewelt.net/images/nachrichtenimages/0000006083_2.jpg

Geschlechterverhältnisse im Recht, feministische Rechtswissenschaft;

http://anonym.to/?http://www.gender-in-gestufte-studiengaenge.de/expertin_beispiel.php?print=1&main=5&lg=de&expertin=156&fach=63

Betreuungsgeld verfassungswidrig
n einem Gutachten im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kommt die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Ute Sacksofsky zu dem Schluß, daß das Betreuungsgeld „gegen den Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG und gegen den Verfassungsauftrag zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG“ verstoße. Das Betreuungsgeld befördere nur eine bestimmte Familienform - Familienförderung aber müsse „allen Familien zugute kommen“. Zudem würde es die Rollenverteilung zwischen Männern und Frauen verfestigen.
Die Grünen planen nun das Betreuungsgeld mit einem eigenen Gesetzentwurf zu verhindern. Dieser soll am 15. Dezember im Familienausschuß beraten werden.


http://www.freiewelt.net/nachricht-6083/verfassungsrechtlerin-h%E4lt-betreuungsgeld-f%FCr-verfassungswidrig.html

Rechtsgutachten zur Frage
„Vereinbarkeit des geplanten Betreuungsgeldes nach § 16 Abs. 4
SGB VIII mit Art. 3 und Art. 6 GG“
Von Prof. Dr. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard)

http://www.gruene-bundestag.de/cms/familie/dokbin/363/363617.rechtsgutachten_betreuungsgeld.pdf


Die Bundesministerinnen der Union, Ursula von der Leyen und Kristina Schröder, wollen beide eine Quote – aber nicht dieselbe. Die FDP will gar keine. Ist Frauenförderung überhaupt per Gesetz möglich? Auch unter Verfassungsexperten und Arbeitsrechtlern ist die Frage hoch umstritten.
Der Streit um eine Frauenquote in deutschen Unternehmen wird kontrovers geführt. In der Politik, aber vor allem auch unter Rechtsexperten, gehen die Ansichten über Für und Wider, Möglichkeit und Unmöglichkeit der Quote weit auseinander.
Da wären die Befürworter: Ute Sacksofsky ist Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Frankfurt. Sie ist „positiv überrascht, dass die Debatte jetzt so intensiv geführt wird“, so Sacksofsky gegenüber wiwo.de. Die Frauenquote ist für sie vor allem ein Mittel zum Zweck: „Da alle Selbstverpflichtungen und Appelle verpufft sind, halte ich nun eine Quote für ein sinnvolles Mittel.“
In Artikel 3 des Grundgesetz heißt seit der Verfassungsreform 1994 wie folgt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Für die Verfassungsrechtlerin Sacksofsky ist das eine unzweifelhafte Grundlage: „Das Grundgesetz legitimiert eine Quote. Es verpflichtet zur Durchsetzung der Gleichberechtigung.“ Die von der FDP und Unternehmen vorgebrachten juristischen Zweifel hält sie für irrelevant: „Das Argument der eingeschränkten Vertragsfreiheit halte ich nicht für stichhaltig.Die Vertragsfreiheit galt im Recht noch nie uneinge-schränkt“, sagt die Professorin.
"Unzulässiger Eingriff"
Doch die Gegner der Quote argumentieren ebenfalls mit dem Grundgesetz – und nicht minder scharf. Es gäbe „offensichtliche rechtliche Probleme“ mit einer Frauenquote, sagt Jobst-Hubertus Bauer, Arbeitsrechtsexperte der Kanzlei Gleiss Lutz gegenüber wiwo.de. Er interpretiert Artikel 3 anders ans Sacksofsky als Diskriminie-rungsverbot. Eine Frauenquote stelle „lediglich aus der Vogelperspektive vermeintlich Gerechtigkeit her. Bei der individuellen Auswahlentscheidung kann sie jedoch zu einer massiven Benachteiligung von Angehörigen des anderen Geschlechts führen“. Das Ziel von Diskriminierungsverboten läge aber gerade darin, dass „jeder Mensch im Arbeitsleben als Individuum und nicht als Mann oder Frau bewertet wird“, so Bauer.
Nicht nur gegen das Grundgesetz, auch gegen europäisches Recht verstoße eine Quote. Der Arbeitsrechtler verweist auf verschiedene Urteile des Europäischen Gerichtshofes gegen eine Quote. Zudem dürften die wechselnden Anteile von Frauen in unterschiedlichen Branchen nicht übersehen werden: „Eine ohne Rücksicht auf Branchenunterschiede geltende Quote wäre daher meines Erachtens ein unzulässiger Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der Unternehmen“, sagt Bauer. Wenn überhaupt halte er daher den Vorschlag von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder für „eher diskussionswürdig“.

http://www.wiwo.de/management-erfolg/ist-die-quote-verfassungswidrig-455879/

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