Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Annette Peteranderl und Dr. Rosetta Puma (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Monday, 25.11.2013, 17:40 (vor 3865 Tagen)

F83 Dr. Annette Peteranderl – geboren 1967 in Saarbrücken – Jura-Studium an den Universitäten Saarbrücken, Konstanz und Freiburg - Fachanwältin für Familienrecht seit 2002 – Anwaltskollegen in der Anwaltskanzlei sind Inge Platzek Maass und Rosetta Puma –http://www.kanzlei-ppp.de, Saarbrücken – ra.peteranderl@saarkanzlei.de

F84 Dr. Rosetta Puma – geboren 1974 in Püttlingen/Saar – Studium der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes - Fachanwältin für Strafrecht seit 2007 – http://www.kanzlei-ppp.de , Saarbrücken - engagiert sich im Weißen Ring sowie im Deutschen Juristinnenbund (djb) – ra.puma@saarkanzlei.de

SZ-Mitarbeiterin Alexandra Raetzer sprachmit den Referentinnen Annette Peteranderl, Fachanwältin für Familienrecht, und Rosetta Puma, Fachanwältin für Strafrecht über Opfer häuslicher Gewalt.
Opfer häuslicher Gewalt fürchten oft juristische Schritte. dpa (Symbolbild)
Welche juristischen Schritte kann eine Frau einleiten, die von ihrem Mann/Partner geschlagen oder misshandelt wird?

Peteranderl: Zunächst kann die Betroffene Strafanzeige erstatten und sich im Strafverfahren zur Wahrung ihrer Interessen anwaltlich unterstützen lassen. Daneben kann sie Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einleiten, so etwa ein Verbot, dass der Täter sich ihr nicht auf der Straße oder am Arbeitsplatz nähern darf. Auf Antrag kann ihr auch die Wohnung zugewiesen werden und dem Täter jegliche Kontaktaufnahme untersagt werden.

Wie kann sichergestellt werden, dass die Frau nach einer Anzeige keinen weiteren Angriffen durch ihren Mann/Partner ausgesetzt ist?

Puma: Außer in besonders gravierenden Fällen, bei denen es zu einer Untersuchungshaft des Täters kommt, bietet die Erstattung einer Strafanzeige allein keinen unmittelbaren Schutz vor weiteren Übergriffen. Schutz kann jedoch kurzfristig durch einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz erreicht werden. So kann beispielsweise innerhalb weniger Tage ein gerichtliches Näherungsverbot erwirkt werden oder die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung erreicht werden. Ist ein Gewaltschutzverfahren in die Wege geleitet, kann auch ein von der Polizei verhängter Platzverweis, der längstens zehn Tage Gültigkeit hat, um bis zu weitere zehn Tage verlängert werden.

So ist es möglich, der Frau einen lückenlosen Schutz zukommen zu lassen, ohne dass sie beispielsweise in einem Frauenhaus Zuflucht suchen muss.

Wie wirksam sind diese Schutzmaßnahmen Ihrer Erfahrung nach?

Puma: Häufig beruhigt sich die Situation, sobald ein Gewaltschutzbeschluss vorliegt, denn dem Angreifer werden für den Fall eines Verstoßes Ordnungsmittel angedroht und Konsequenzen vor Augen geführt. Verstößt er trotzdem gegen die gerichtliche Anordnung, kann ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro festgesetzt werden, ersatzweise sogar Ordnungshaft. Zugleich macht sich der Angreifer bei widerrechtlicher Kontaktaufnahme strafbar und setzt sich der Gefahr eines weiteren strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens aus.

Welche Anstrengungen hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren unternommen, um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen?

Peteranderl: Neben dem Gewaltschutzgesetz hat der Gesetzgeber in dem neuen Familienverfahrensrecht die Zuständigkeit für Gewaltschutzsachen dem Familiengericht übertragen. Dort arbeiten Richter, die mit Partnerschaftskonflikten vertraut sind und auch die Interessen betroffener Kinder berücksichtigen. Außerdem ist ein Nachstellen, vielfach als Stalking bekannt, mittlerweile unter Strafe gestellt. Auch hier kann sich die Frau in einem Strafverfahren anwaltlich unterstützen lassen.

Was hält Frauen davon ab, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen?

Peteranderl: Häufig ist es die Angst vor weiteren Repressalien, aber auch vor sozialem Abstieg sowie die ungeklärte finanzielle Situation bei einer Trennung, die Frauen für sich und die gemeinsamen Kinder befürchten. Viele Frauen empfinden große Scham und Schuldgefühle, da sie oft seit Langem unter der häuslichen Situation leiden und denken, sie seien mitschuldig.

Wenn sich eine Mandantin wegen häuslicher Gewalt bei Ihnen meldet - welche Unterstützung erhält sie von Ihnen?

Puma: Zunächst muss eine eventuell fortdauernde Gefährdungslage geklärt werden und gegebenenfalls sofort Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz veranlasst werden. Außerdem informieren wir die Frauen darüber, dass sie sich am Strafverfahren als Nebenklägerin beteiligen können und so die Möglichkeit anwaltlicher Unterstützung haben. Auch die wirtschaftliche Absicherung, besonders wenn Kinder vorhanden sind, sowie Fragen des Umgangs- und Sorgerechts müssen häufig geregelt werden, um weiteren Konflikten vorzubeugen.

Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Täter vor Gericht kommt?

Puma: Zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung kommt es in Fällen angeordneter Untersuchungshaft innerhalb von sechs Monaten nach Festnahme. In allen anderen Fällen dauert es etwa zehn bis 14 Monate. In Einzelfällen weicht dies nach unten oder oben ab. Zivilrechtliche Eilanträge zur Erwirkung eines Gewalt-schutzbeschlusses werden entweder binnen weniger Tage sogar ohne mündliche Verhandlung beschieden oder in einem Anhörungstermin meist innerhalb von vierzehn Tagen verhandelt.
Weitere Informationen gibt es im Internet.

http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/Saarland-Opfer-haeusliche-Gewalt-Deutscher-Juristinnebund-N-N-Beziehungskonflikt-Trennung-Gewalt-Partnerschaft;art27856,3618631

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