Musharrav, Yussuv, habt Ihr diesen Fall von Sozialkompetenz schon registriert? (Mord an Kindern)
Mutter wegen Tötung ihres Babys zu drei Jahren Haft verurteilt
Das Berliner Landgericht hat am Montag eine 24-Jährige wegen Tötung ihres Neugeborenen zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Richter gingen von Totschlag in einem minderschweren Fall aus. Der Darstellung der Mutter vom Tathergang schenkten sie allerdings keinen Glauben.
Eine 24-jährige Berlinerin ist wegen Tötung ihres Neugeborenen zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht ging in seinem am Montag verkündeten Urteil von Totschlag in einem minderschweren Fall aus. Die 24-Jährige "entschloss sich spontan zu töten, um die ungewollte Schwangerschaft zu verbergen", begründeten die Richter ihren Schuldspruch. Der Säugling hatte nur wenige Minuten gelebt.
Am 12. Dezember 2012 hatte die Studentin heimlich in der Wohnung ihrer Eltern im Stadtteil Karow bei einer schmerzvollen Geburt einen lebensfähigen Jungen zur Welt gebracht. Zu Prozessbeginn im September hatte die junge Frau behauptet, sie sei danach in Ohnmacht gefallen. Als sie erwachte, habe ihr Oberschenkel auf dem Kind gelegen. Die Verteidigung hatte auf Grundlage dieser Darstellung auf Freispruch plädiert.
Minderschwerer Fall von Totschlag wegen Überforderungssituation
Das Gericht schenkte der Unfallversion aber keinen Glauben und sprach von einer "unwahren Schutzbehauptung". Vor der Polizei hatte die Studentin eine absichtliche Tötung des Neugeborenen noch gestanden. Nach ihrer damaligen Schilderung hatte sie minutenlang eine Decke auf das Gesicht des Babys gedrückt.
Nach Überzeugung der Richter war die Verurteilte zur Tatzeit voll schuldfähig. Wegen der Überforderungssituation bei der Geburt sei aber von einem minderschweren Fall des Totschlags auszugehen.
Die Strafkammer verwies darauf, dass sich die 24-Jährige geschämt habe, zu einem Arzt zu gehen. Auch vor den Eltern sei ihr die Schwangerschaft peinlich gewesen. Der Vater des Säuglings hatte die Beziehung zu der Studentin per SMS beendet. Von dem Mann habe sie auf keinen Fall ein Kind haben wollen, hatte der Ankläger in seinem Plädoyer betont.
http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2013/11/studentin-wegen-toetung-ihres-kindes-zu-drei-jahren-haft-verurte.html
Ach Gottchen, sie war wieder mal überfordert, die Ärmste ... Ja, ja, ich war neulich auch überfordert, als ich auf dem Spielplatz diese süße, kleine, blonde fünfjährige Göre hinters Gebüsch gelockt habe ... Komisch nur, dass ich da, wo ich jetzt bin, nur noch ganz alleine duschen darf ... Und Gottseidank ist im letzten Satz auch der eigentliche Schuldige an dem Dilemma ausgemacht worden: der Kindesvater.
Gruß, Kurti