Na Gottseidank hat die Irre keinen falschbeschuldigt! (Frauen)
Unfallflucht kann man ihr ja gewissermaßen auch nicht vorwerfen. Sie würde also völlig straffrei ausgehen, wenn da nicht das Problem mit dem Alk/Drogen wäre.
Die Strafe dafür wird sicherlich sehr mild ausfallen, aufgrund des fühlbar hohen Verzweiflungsfaktors.
Ein anständige Strafe wäre eher 3 Tage Zwischenparken auf einem offenen Parkplatz bei Minusgraden außen gewesen...
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- Na Gottseidank hat die Irre keinen falschbeschuldigt! -
Kalle Wirsch,
26.11.2013, 16:16
- Na Gottseidank hat die Irre keinen falschbeschuldigt! - MitGlied, 26.11.2013, 16:22