Vergewaltiger im Staatsdienst darf weiter Vergewaltigungsanzeigen entgegennehmen (Manipulation)
28. November 2013 00:07 Oberfranken
Gewalttätiger Polizist darf im Dienst bleiben
Er hat seine frühere Freundin geschlagen und vergewaltigt, trotzdem darf ein oberfränkischer Polizeioberkommissar weiter im Dienst bleiben. Der Freistaat Bayern ist als sein oberster Dienstherr gegen dieses Urteil in Berufung gegangen - und hat nun verloren.
Ein Polizeioberkommissar aus Oberfranken, der seine frühere Freundin vergewaltigt und geschlagen hat, darf weiter Dienst tun. Da es sich um "Beziehungstaten" handle und kein "direkter Dienstbezug" bestehe, könne von einer Entfernung des 56-Jährigen aus dem Beamtenverhältnis noch einmal abgesehen werden, urteilten die Richter des Senats für Disziplinarsachen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) München. Der Polizeioberkommissar wird stattdessen nur um zwei Stufen degradiert.
Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus erster Instanz. Der Freistaat Bayern als oberster Dienstherr hatte dagegen Berufung vor dem VGH eingelegt. Er forderte die Entfernung des Beamten aus dem Dienst.
Ein Vertreter des Polizeipräsidiums München wertete die Taten des 56-Jährigen in der Verhandlung vor dem VGH als "gravierendes schweres Dienstvergehen". Gegenüber der Öffentlichkeit sei es nicht zu vertreten, dass der Polizeioberkommissar im Amt bleibe. Mit seinen Taten habe er jegliches "Vertrauen restlos zerstört". Bei so jemandem könne man keine Anzeige mehr aufgeben, erklärte der Vertreter des Polizeipräsidiums.
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http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberfranken-gewalttaetiger-polizist-darf-im-dienst-bleiben-1.1830032
Rainer
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