Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Vergewaltiger im Staatsdienst darf weiter Vergewaltigungsanzeigen entgegennehmen (Manipulation)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Friday, 29.11.2013, 02:21 (vor 4013 Tagen)

28. November 2013 00:07 Oberfranken
Gewalttätiger Polizist darf im Dienst bleiben
Er hat seine frühere Freundin geschlagen und vergewaltigt, trotzdem darf ein oberfränkischer Polizeioberkommissar weiter im Dienst bleiben. Der Freistaat Bayern ist als sein oberster Dienstherr gegen dieses Urteil in Berufung gegangen - und hat nun verloren.
Ein Polizeioberkommissar aus Oberfranken, der seine frühere Freundin vergewaltigt und geschlagen hat, darf weiter Dienst tun. Da es sich um "Beziehungstaten" handle und kein "direkter Dienstbezug" bestehe, könne von einer Entfernung des 56-Jährigen aus dem Beamtenverhältnis noch einmal abgesehen werden, urteilten die Richter des Senats für Disziplinarsachen am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) München. Der Polizeioberkommissar wird stattdessen nur um zwei Stufen degradiert.
 
Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus erster Instanz. Der Freistaat Bayern als oberster Dienstherr hatte dagegen Berufung vor dem VGH eingelegt. Er forderte die Entfernung des Beamten aus dem Dienst.
 
Ein Vertreter des Polizeipräsidiums München wertete die Taten des 56-Jährigen in der Verhandlung vor dem VGH als "gravierendes schweres Dienstvergehen". Gegenüber der Öffentlichkeit sei es nicht zu vertreten, dass der Polizeioberkommissar im Amt bleibe. Mit seinen Taten habe er jegliches "Vertrauen restlos zerstört". Bei so jemandem könne man keine Anzeige mehr aufgeben, erklärte der Vertreter des Polizeipräsidiums.
[...]
http://www.sueddeutsche.de/bayern/oberfranken-gewalttaetiger-polizist-darf-im-dienst-bleiben-1.1830032

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
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Locker bleiben! Vielleicht wird der Typ bald von einem Kollegen verspeist!

Kalle Wirsch, Friday, 29.11.2013, 08:57 (vor 4012 Tagen) @ Rainer

Kannibalen-Mord bei Sachsens Polizei? Fahnder nahmen jetzt einen Kollegen des Landeskriminalamtes in Dresden fest. Der LKA-Beamte (55) soll einen Geliebten (59) zerstückelt, Überreste der Leiche auf seinem Grundstück im Erzgebirge versteckt haben.

Guxu mal hier ....

Ich fände das eine tolle Sache, wenn Bullizisten sich gegenseitig wegfuttern würden. Von mir sollten Richter das auch tun. Das hat für alle nur Vorteile.

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Locker bleiben! Vielleicht wird der Typ bald von einem Kollegen verspeist!

Kurti ⌂ @, Wien, Friday, 29.11.2013, 12:34 (vor 4012 Tagen) @ Kalle Wirsch

Hm, ist das nur eine subjektive Beobachtung von mir, dass heterosexuelle männliche Kannibalen ihre Veranlagung überwiegend als Wixphantasie ausleben, während homosexuelle Kannibalen eher schon mal zur Tat schreiten? Der Kannibale von Rothenburg war ja auch homosexuell.

Kann mich aber auch täuschen.

Gruß, Kurti

Rubrik: Homo-Gestörte Lobbyisten pervertieren den Staatsdienst

Mr.Präsident @, Friday, 29.11.2013, 14:41 (vor 4012 Tagen) @ Kalle Wirsch

Kannibalen-Mord bei Sachsens Polizei? Fahnder nahmen jetzt einen Kollegen des Landeskriminalamtes in Dresden fest. Der LKA-Beamte (55) soll einen Geliebten (59) zerstückelt, Überreste der Leiche auf seinem Grundstück im Erzgebirge versteckt haben.

Guxu mal hier ....

Ich fände das eine tolle Sache, wenn Bullizisten sich gegenseitig wegfuttern würden. Von mir sollten Richter das auch tun. Das hat für alle nur Vorteile.

Evtl. sollten sogar Polit-Homos wie Westerwelle, Pobereit, von Beust und dergleichen Abartige mit machen. Ach so, apropos Polizei, da gibt's jetzt systematische Unterwanderung/Pervertierung der Gesellschaft durch Homo-Päderasten mittels Opfa-Kult:

Willkommen bei VelsPol Deutschland e. V.
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Wenn moralische Grenzen eingerissen sind gibt es nur noch die Steigerung

Mr.Präsident @, Friday, 29.11.2013, 14:56 (vor 4012 Tagen) @ Kurti

Hm, ist das nur eine subjektive Beobachtung von mir, dass heterosexuelle männliche Kannibalen ihre Veranlagung überwiegend als Wixphantasie ausleben, während homosexuelle Kannibalen eher schon mal zur Tat schreiten? Der Kannibale von Rothenburg war ja auch homosexuell.

Das wird daran liegen, dass weibliche Straftaten vorsätzlich von der Presse so gut wie ausgeblendet werden. Wir haben halt die Homo-Gestörten in die Politik gelassen. Und die steuern jetzt, was wir wissen dürfen. Pech gehabt.

In der Realität wird es so aussehen, dass in deutschen AlleinerziehendINNEN-Haushalten der "Baby-Braten" bereits Standard ist. Schon allein aus Gründen der Leichenbeseitigung. Zudem verschwinden derart viele FrauenundMädchen und tauchen nicht mehr auf, da ist es naheliegend, dass in Lesben-Haushalten die Kühlschränke voll von Beinen und Armen und anderen Leichenteilen sind.

Man sollte Homo-Gestörten halt rechtzeitig in Therapie anbieten anstatt deren Geisteskrankheit als "normal" zu bezeichnen.

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Wenn moralische Grenzen eingerissen sind gibt es nur noch die Steigerung

Kurti ⌂ @, Wien, Friday, 29.11.2013, 16:55 (vor 4012 Tagen) @ Mr.Präsident

Was ich meinte, war eher der umgekehrte Fall, also, Männer, die der Gedanke erregt, eine Frau zu braten und zu verspeisen. Es gibt zwar eine diesbezügliche Szene, die sich "Dolcett" nennt, aber mir persönlich scheint sich das alles eher auf der Ebene von Masturbationsphantasien abzuspielen. Dass es auch in der Realität öfters mal vorkommt, dass ein männlicher Kannibale eine Frau verspeist, scheint eher die große Ausnahme zu sein im Vergleich zu männlich-homosexuellem Kannibalismus. Aber wie gesagt, ich kann mich da auch vollkommen täuschen.

Gruß, Kurti

Hier zeigt sich, warum der § 175 notwendig ist

Jeff, Friday, 29.11.2013, 22:26 (vor 4012 Tagen) @ Mr.Präsident

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Ziel des Bundesverbandes ist es, die Vereine auf Landesebene zu unterstützen, Einfluss auf eine lesben- und schwulenfreundliche Politik zu nehmen und eine deutschland- bzw. europaweite Vernetzung aufzubauen.

Das wird ja immer dreister. Jetzt wird schon offen verkündet, daß man die Politik beeinflussen will.

Hier zeigt sich, warum es falsch war, den § 175 abzuschaffen.

Ich zitiere mal aus dem Grundgesetz, Artikel 9:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

Gäbe es den § 175 noch, dann wären solche Vereine verboten.
Ebenso könnten solche Leute nicht in den Staatsdienst, denn wer selbst Straftaten begeht, wird dort nicht eingestellt.

Der § 175 ist eine gesellschaftsnotwendige Bestimmung, um die Auswüchse, die wir heute haben, zu verhindern.

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