Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Brigitte Loacker (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Friday, 29.11.2013, 12:58 (vor 3861 Tagen)

F85 Dr. Brigitte Loacker AUT – geboren 1968 in Vorarlberg (Österreich) – Studium der Rechtwissenschaften an der Universität Wien – Rechtsanwältin seit 2003 – von 2002 bis 2003 Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Dr. Helene Klaar/Mag. Norbert Marschall, Rechtsanwälte OEG in Wien – von 2003 bis 2007 Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Helene Klaar/Mag. Norbert Marschall - seit 2007 selbständige Rechtsanwältin in 1010 Wien, Salzgries 15/11 - www.anwalt-laocker.at - office@anwalt-loacker.at - http://www.anwalt-loacker.at/images/loacker_gr.jpg

Was ist mit dem Vater los? Wer Oliver Hoffmann gegenübersitzt, muss den Eindruck bekommen, er ist ganz arm dran: Erst dient er als Samenspender. Dann will er sich um seine Kinder kümmern, aber er darf nicht. Die Frau hindert ihn daran, in Karenz zu gehen, und zwingt ihn zum Geldverdienen. Als sie seiner überdrüssig wird, „entsorgt“ sie ihn, diffamiert ihn als Gewalttäter, nimmt ihm die Kinder weg und benützt ihn bloß noch als Bankomaten. All das mit dem Segen des Staates. Denn „die Feministinnen haben die Macht übernommen“, sagt Hoffmann, der deswegen jetzt die österreichische Männerpartei gegründet hat. „Eine Frauenlobby hat Gesetze durchgedrückt, die ausschließlich ihren Interessen dienen. Väter sind da bloß noch ein Störfaktor.“

Was ist mit dem Vater los? Wer Jonni Brem gegenübersitzt, bekommt einen Befund, der sich nicht viel besser anhört. Bei ihm, in der Männerberatung, gehört der erwähnte „entsorgte Vater“ zur typischen Klientel. „Er fühlt sich ausgebeutet, und kämpft mit allen Mitteln um Besuchsrecht oder Obsorge“, so der Psychotherapeut: „Das kann zur fixen Idee werden.“

Überforderung beobachtet Brem in seinen vielen Vatergesprächen, Orientierungslosigkeit, Stress, und die Unfähigkeit, Fehler einzugestehen. „Fast jeder Vater will anders sein als der eigene Vater. Und rutscht dann doch immer wieder in die alten Muster hinein.“

Was ist los mit dem Vater? Wer schließlich die Chronikseiten der Zeitungen liest, kann ahnen, wie viel Frust und Aggression sich in ihm aufgestaut haben muss. Beinahe jede Woche wird von einem Scheidungskrieg berichtet, der in Gewalttätigkeiten ausartet. Es gibt Mord- und Selbstmorddrohungen, Kindesentführungen samt wilder Verfolgungsjagd. Mitunter Schüsse im Gerichtssaal oder am Jugendamt, manchmal sogar Tote.

Vom „Zorn“ der Väter ist dann die Rede, von ihrer „Verzweiflung“, ihrer „Ohnmacht“.

Ist der Zorn gerechtfertigt? Haben wir tatsächlich Ämter und Gesetze, die Männer gegenüber Frauen systematisch benachteiligen? Haben Väter keine Chance?

Wer sich im eigenen Freundeskreis umschaut, wird für diese These Beispiele finden. Jeder von uns kennt mindestens eine Alleinerzieherin, die ihr Kind dem Vater vorenthält – manchmal aus guten, manchmal aus weniger guten Gründen.

In vielen europäischen Ländern haben sich Väterrechtsgruppen gebildet, die, mit Bezug auf die Kinderrechtskonvention, das „Recht des Kindes auf beide Eltern“ einfordern. In einschlägigen Internetforen tauschen Leidensgenossen strategische Tipps für den Rechtskrieg aus (www.vaterverbot.at), lassen ihrem Hass gegen Richterinnen und Sozialarbeiterinnen freien Lauf (www.genderwahn.at) oder spenden einfach nur Trost und Rat. Mehrere Fälle von Diskriminierung trugen sie bereits vor die Höchstgerichte – mit Erfolg. Im österreichischen Justizministerium haben sie ein offenes Ohr für ihre Anliegen gefunden – dort erkennt man bereits „Änderungsbedarf bei der Rechtslage“. „Die Eignung einer Frau zur Mutter wird niemals hinterfragt“, beschreibt Männerpartei-Gründer Hoffmann das Grundproblem. „Als Vater hingegen stehst du unter Generalverdacht.“

Die österreichischen Zahlen scheinen seiner Analyse auf den ersten Blick Recht zu geben. Lediglich 20.000 alleinerziehende Männer gibt es hierzulande, das sind nur zwölf Prozent aller Alleinerziehenden. Aber was beweist das?

Es beweise jedenfalls nicht, dass Frauen bevorzugt würden, meint die auf Scheidungsverfahren spezialisierte Anwältin Brigitte Loacker. „Bei Obsorgeverfahren geht es nicht um die Befindlichkeit der Eltern, sondern ausschließlich um das Kindeswohl“, erklärt sie. „Die Obsorge bekommt normalerweise, wer die engere Beziehung zum Kind hat; und die engere Beziehung hat, wer sich mehr um das Kind kümmert.“

So gesehen ist an den 88 Prozent Alleinerzieherinnen nicht der Feminismus schuld, sondern – im Gegenteil – die sehr traditionelle Rollenverteilung in den österreichischen Familien: Nur sieben Prozent der Männer arbeiten Teilzeit (hingegen 41 Prozent der Frauen), der Männeranteil unter den Kindergeldbeziehern ist über fünf Prozent nicht hinausgekommen.

Selbstverständlich spiegeln sich in Gerichten und Jugendämtern die allgemeinen gesellschaftlichen Normen; und auch unter den dort arbeitenden Beamtinnen und Beamten wird es die – oft unhinterfragte – Grundannahme geben, ein (kleines) Kind sei im Normalfall bei der Mutter am besten aufgehoben. Doch gerade bei diesen Gewissheiten sei in den letzten Jahren einiges ins Rutschen geraten, stellt Loacker fest.

„Früher war eine Scheidung ein klarer Schnitt, und Eindeutigkeit das oberste Prinzip“, hat sie beobachtet. Heute hingegen setze sich immer stärker die Erkenntnis durch, wie wichtig für ein Kind die langfristige Beziehung zu beiden Elternteilen sei. Sogar dann, wenn sich einer als unzuverlässig erweist: „Es kann für ein Kind besser sein, wenn es sieht: Der Papa hält nie, was er verspricht“, sagt Loacker, „statt ihn aus der Ferne zu idealisieren und nicht zu verstehen, warum die Mama ihn verlassen hat.“

Wegen der Bedeutung der Nähe zu beiden Elternteilen bleibt in Österreich daher seit 2001 die gemeinsame Obsorge nach einer Scheidung aufrecht. Allerdings nur, wenn beide Eltern einverstanden sind – und nur, wenn sie sich einigen können, bei wem das Kind wohnt.

Die deutsche Familienrechtsreform 2009 ging einen Schritt weiter. Dort kann ein Kind zwischen Vater und Mutter pendeln; das Gericht kann die gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines Elternteils anordnen. Das Gesetz war wild umstritten, aber es sendet ein klares Signal an alle Eltern: Ihr werdet euch irgendwie einigen müssen, also einigt euch!

Eltern bleiben, obwohl man die Paarbeziehung beendet hat: In der Theorie klingt das einfach. Im Alltag ist es manchmal zu viel verlangt. Es setzt guten Willen und Rücksichtnahme voraus. Doch kaum eine Familie bricht ohne Kränkungen, Verletzungen und Rachegelüste auseinander; beinahe immer gibt es ökonomische und emotionale Abhängigkeiten. Und gerade da, warnen Anwälte, kann die Obsorgefrage als Machtinstrument eingesetzt werden, um dem Expartner das Leben schwerzumachen.

Jonni Brem teilt diese Befürchtung aus seiner 25-jährigen Erfahrung als Männerberater. „Männer können mit Kontrollverlust oft sehr schwer umgehen“, meint er. „Viele glauben, sie kriegen mit der gemeinsamen Obsorge die Kontrolle über ihre Ex zurück.“

Das Kind ist dabei oft bloß Mittel zum Zweck. Nicht erst einmal, erzählt Brem, habe er erlebt, wie ein Vater einen erbittert geführten Obsorgestreit gewann, um das Kind anschließend eher desinteressiert zu Verwandten abzuschieben. „Weil es weniger um das Kind ging, sondern mehr ums Prinzip. Ums Gewinnen. Ums Recht-haben.“

Auch Brem hält gleichberechtigte Elternschaft für das Ziel. Aber nach einer Trennung sei definitiv der falsche Zeitpunkt, um damit anzufangen, meint er. Getrennte Eltern zu sein gelinge generell jenen besser, die schon in der Beziehung gelernt hätten, gleichberechtigt Verantwortung zu übernehmen. „Da hat man geübt, wie man die vielen kleinen Alltagsdinge verhandelt und Kompromisse schließt. Und man ist materiell weniger vonei-nander abhängig.“

Verantwortung in der Familie zu erstreiten, bevor sie zerbricht – wäre das denn nicht ein lohnendes Betätigungsfeld für die Väterrechtsbewegung? Etwa, wenn es um die bessere Vereinbarkeit von Vaterschaft und Beruf geht, um Väterkarenz, Männerteilzeit, Auszeiten?

„Dafür haben wir im Moment keine Zeit und keine Ressourcen“, sagt Oliver Hoffmann. Der Kopf der Männerpartei ist ein kleiner, drahtiger Informatiker, der flink denkt, forsch formuliert und in jeder Sekunde unbändige Freude am Rechthaben ausstrahlt. Aber ein Mann, dem sein Vatersein wichtig ist, müsse doch darum kämpfen wollen, mehr Zeit mit seinen Kindern zu verbringen? „Ich kann keinem Mann raten, Fleißaufgaben zu machen, solange wir nicht die gleichen Rechte haben“, sagt Hoffmann.

„Es geht ums Prinzip“, sagt Hoffmann. Es ist einer jener Sätze, die Jonni Brem aus der Männerberatung bekannt vorkommen dürften.

Hoffmanns wichtigstes Argument ist damit jedoch noch nicht beantwortet. Gibt es im österreichischen Familienrecht tatsächlich Bestimmungen, die Männer diskriminieren?

Im Prinzip nicht. Gesetze sind generell geschlechtsneutral formuliert – von den Unterhaltsbestimmungen über die Karenzregelungen bis hin zum Gewaltschutz. Es gibt allerdings eine wesentliche Ausnahme, und Hoffmann hat Recht, dass diese weitreichende Folgen hat: Für ein Kind, das unehelich zur Welt kommt, hat die Mutter automatisch die alleinige Obsorge (siehe Randspalte).

Ob sie vom Vater bloß den Vornamen kennt oder mit ihm bereits seit 20 Jahren in einer Beziehung lebt; ob er sich fürs Kind interessiert oder nicht, macht dabei keinen Unterschied: Rechtlich gesehen ist sie Alleinerzieherin. Ohne ihre Zustimmung geht nichts.

Randgruppenphänomen ist das keines. Mittlerweile kommen 30 Prozent aller österreichischen Kinder unehelich zur Welt. Zwar kann die Mutter mit dem Vater gemeinsam zum Bezirksgericht gehen und dort die gemeinsame Obsorge beantragen – doch das geschieht so gut wie nie. In den allermeisten Fällen hängt der Vater rechtlich völlig in der Luft – und kann bei einer Trennung nur auf den guten Willen der Mutter hoffen.

Ist das gerecht? Ist es gut für die Kinder? Torpediert es das Engagement der Väter? Und wie kann man diese Ungleichheit argumentieren, ohne der Meinung anzuhängen, Frauen wären „biologisch“ oder „natürlich“ für Kinder zuständig? Eine schwierige Frage. Hilfreich für ihr Verständnis ist ein historischer Rückgriff: Bis zur Familienrechtsreform 1975 war der Vater der alleinige Vormund seiner ehelichen Kinder. Bei unehelichen Kindern übernahm diese Vaterrolle die Bezirkshauptmannschaft. Einer unverheirateten Frau die Vormund-schaft für ihre Kinder von Geburt an zuzugestehen, war da ein großer emanzipatorischer Fortschritt. Doch ähnlich entmündigt wie die Mütter damals fühlen sich heute manche unverheirateten Väter.

Soll der Staat, um der Gerechtigkeit willen, hier eingreifen? Rechtsanwältin Loacker gefällt diese Idee nicht sehr. „Jede Familie ist unterschiedlich“, gibt sie zu bedenken, „und was prinzipiell gerecht ist, kann im Einzelfall verheerendes Unheil anrichten.“ Auch die Anwältin möchte sich der gleichberechtigten Elternschaft nicht in den Weg stellen. „Aber eine Neuregelung müsste differenziert, durchdacht und im Alltag lebbar sein. Eine punktuelle Änderung bringt nur neue Probleme.“

An dieser Stelle stoßen wir an ein grundsätzliches Dilemma in der Gleichbehandlungspolitik: Sind gesetzliche Regeln dazu da, die Wirklichkeit, so wie sie ist, bestmöglich zu organisieren? Oder sollen sie ein Ziel definieren, und den Menschen einen Weg weisen?

Der Männerberater Jonni Brem etwa sieht innerhalb der bestehenden Rechtslage genügend Spielraum für Männer, um zu zeigen, wie ernst sie es mit der Vaterschaft meinen. Spielraum, der bis heute ungenützt bleibt. „Um gleichberechtigt zu sein, müssen Männer ihre Bilder von Männlichkeit hinterfragen“, meint er. „Sie müssen sich ernsthaft damit auseinandersetzen, was es zu gewinnen und zu verlieren gibt, wenn man sich aus den traditionellen Geschlechterrollen löst.“ Es läge an einer echten emanzipatorischen Männerbewegung, diese Leerstellen in der öffentlichen Debatte zu füllen. In Skandinavien gibt es diese seit den 70er-Jahren – mit ausdrücklicher Ermunterung von staatlicher Seite. In Österreich hingegen klebt sie hartnäckig an der rechten Seite des politischen Spektrums fest. BZÖ und FPÖ sind zur Stelle, wenn mit dem Feminismus abgerechnet werden soll – und links der Mitte herrscht gähnendes Schweigen.

Auch Oliver Hoffmann fühlt sich nicht wirklich angesprochen, wenn es um echte Gleichberechtigung der Geschlechter geht. Er sieht in der Frauenbewegung keinen logischen Verbündeten, sondern einen Feind.

Warum eigentlich? Die Frage irritiert ihn. „Weil ich die Gesellschaft nicht verändern will“, sagt er dann.

http://www.falter.at/web/print/detal.php?id=1126

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