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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Liste Femanzen Dr. Barbara Stekl (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Friday, 29.11.2013, 14:37 (vor 4020 Tagen)

F87 Dr. Barbara Stekl AUT - geboren am 12.06.1964 in Wien - Anwältin - Verein „Frauen beraten Frauen“, 1010 Wien, Seitenstettengasse 5/7 – office@frauenberatenfrauen.at – in der Arbeitsgruppe SOPKI (Sorgerechte nur bei geteilten Sorgepflichten) - http://www.fuer-mich.at/_data/c_stekl.jpg - www.stekl.at – Anschrift: Dr. Barbara Stekl - 1160 Wien, Rolandweg 11/2/3/11 - barbara.stekl1@chello.at

Die Sorge mit der Obsorge
Seit einiger Zeit fordern Vätervertreter massiv die automatische gemeinsame Obsorge auch nach einer Scheidung. Mit Erstaunen ist zu beobachten, dass mit dieser angestrebten Gesetzesänderung - nämlich der verpflichtenden gemeinsamen Obsorge - die Lösung aller diesbezüglichen Probleme und Konflikte erwartet wird. Weshalb infolge einer automatischen gemeinsamen Obsorge diese paradiesischen Zustände schlagartig entstehen sollen, ist jedoch den Erklärungen nicht zu entnehmen. Ganz im Gegenteil wäre dadurch eine Vervielfältigung und Verlängerung strittiger Verfahren zu erwarten.
Es wird in den Diskussionen davon ausgegangen, dass Mütter den Vätern nach einer Scheidung die Kinder prinzipiell entziehen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall: aus meiner Beratungspraxis kann ich berichten, dass der Großteil der Frauen, die in die Beratung kommen, den Kontakt zwischen Vater und Kind als wünschenswert empfinden. Viele Frauen würden den Kontakt und die Mitbetreuung durch den Vater der Kinder begrüßen und dies auch als entlastend empfinden. Praktische Realität ist aber leider, dass sehr häufig Väter durch Abwesenheit glänzen und Frauen daher die Alleinbetreuung der Kinder übernehmen müssen.
Die Folge der auch in den Medien geführten Diskussion ist eine große Verunsicherung der betroffenen Frauen. In Folge dessen wird in der Beratung häufig die Frage gestellt, ob denn die "automatische gemeinsame Obsorge" jetzt bereits Gültigkeit habe.

Die Antwort darauf lautet: Nein! Nach wie vor besteht bei einer einvernehmlichen Scheidung folgende Wahlmöglichkeit:

Variante 1: Die Eltern vereinbaren weiterhin die gemeinsame Obsorge mit der Festlegung des Hauptwohnsitzes des Kindes bei einem Elternteil. In dieser Variante bleibt der in der Ehe bestehende Status der „gemeinsamen Obsorge“ aufrecht.
Variante 2: Ein Elternteil erhält die alleinige Obsorge. Dies geht entweder, wenn sich die Eltern einigen, dass beispielsweise die Mutter nach der Scheidung die alleinige Obsorge erhalten soll oder wenn das Gericht dies auf Antrag entscheidet.

Die Obsorge ist also ein Punkt, über den sich die Scheidungswilligen einigen müssen, damit eine einvernehmliche Scheidung zustande kommt. Im Streitfall entscheidet das Gericht im Sinne des Kindeswohls. Wir empfehlen immer gut abzuwägen, ob mit dem Kindesvater eine gemeinsame Obsorge auch tatsächlich möglich und sinnvoll erscheint und wir unterstützen Sie bei dieser Entscheidung mit Beratung.

http://www.frauenberatenfrauen.at/politik.html

Dr.in Barbara Stekl ist Juristin beim Verein "Frauen beraten Frauen" mit Schwerpunkt Ehe und Familienrecht, Vortragende und Seminarleiterin, Co-Beraterin am Bezirksgericht Mödling und Autorin beim Magazin "scheidung".
Bessere außergerichtliche Möglichkeiten müssen her, denn Automatismus hilft nicht weiter, meint Juristin Barbara Stekl, die Obsorgestreitigkeiten aus der Praxis kennt
Die aktuelle Stoßrichtung politischer Bemühungen in Österreich zielt darauf ab, beide Elternteile mit gleichen Rechten und Pflichten zu versehen. Das soll nicht nur über die Väterkarenz in bestehenden Beziehungen passieren, sondern auch nach etwaiger Trennung über die automatische gemeinsame Obsorge, geht es nach ÖVP, BZÖ und FPÖ. Eine Neuregelung im Sinne von partnerschaftlicher Teilhabe an der Kindererziehung kommt einer sich verändernden Rolle von Elternschaft, besonders vor dem Hintergrund der Doppel-/Dreifachbelastung und Problemen für Frauen mit der Vereinbarkeit, entgegen. Eigentlich. Das letztwöchige EGMR-Urteil könnte dieser Agenda weiteren Aufwind geben, auch wenn es im anlassgebenden Fall um den Kampf ums alleinige Sorgerecht des Klägers gegangen ist - und nicht um die gemeinsame Obsorge.
Dass sich mit dem Automatismus die Streitereien ums Kind nicht beseitigen lassen und sich auch die Erziehungsarbeit dadurch nicht "automatisch" partnerschaftlich verteilt, ist sich eine sicher, die es aus ihrer juristischen wie praxisorientierten Arbeit mit Betroffenen wissen muss: Barbara Stekl berät beim Verein "Frauen beraten Frauen" 500 bis 600 Klientinnen im Jahr zu Fragen rund ums Thema Scheidung und Sorgerecht. In ihrer Funktion wurde sie in die ministerielle Arbeitsgruppe zur Obsorge berufen - aber auch schnell wieder hinaus bugsiert, so wie auffallend viele andere Frauenvertreterinnen.
Verfahrensflut zu befürchten
Stekl sieht die Pläne Bandion-Ortners durchaus kritisch: "Dadurch kommen Fälle, in denen sich die Eltern anderweitig einigen würden, vor Gericht. Ich befürchte, dass die Zahl der Verfahren stark ansteigen würde. Wir haben ohnedies schon eine Verfahrensflut, und kommen noch mehr dazu, dauern die Prozesse noch länger." Dass die Pflegschaftsprozesse in Österreich noch mehr in die Höhe schießen, könne nicht im Sinn der Betroffenen sein, schon gar nicht im Sinn der Kinder, so Stekl: "Solche Verfahren sind eine unheimliche Belastung. Manche ziehen sich über Jahre. Am Ende sind die Kinder fast erwachsen." Insofern sieht Stekl in der aktuellen Debatte die Rechte der Väter über die der Kinder gestellt.
Wo bleibt dann das Kindeswohl?
Zwar wird das Argument des Kindeswohls immer wieder ins Feld geführt wird, wenn für den Automatismus plädiert wird. "Natürlich hat ein Kind das Recht auf beide Elternteile", betont Stekl. Aber: "Sehr viele Mütter berichten, dass sich der Vater nicht um das Kind kümmert. Dass sie vergebens warten, dass er das Kind zu den vereinbarten Besuchszeiten abholt. Dann lautet die Frage oft: Was kann ich da rechtlich tun? Und ich muss dann sagen: Es gibt keine Verpflichtung, das Besuchsrecht tatsächlich einzuhalten. Das wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) seinerzeit so ausjudiziert. Da frage ich mich: Wo bleibt in diesem Punkt das Recht des Kindes?"
"Schlagartig scheinbares Interesse"
Die jetzige Debatte setze voraus, dass alle Väter auch kümmernde Väter sind. In den meisten Fällen ließe sich sagen: "Wo's funktioniert, funktioniert's." In der Hälfte der einvernehmlichen Scheidungsfälle in Österreich werde sowieso die gemeinsame Obsorge ausverhandelt. Aber wo Probleme da sind, sind die Fälle stark konfliktbeladen. Und hier ortet Stekl, dass "erst mit dem Sorgerechtsstreit oftmals schlagartig ein scheinbares Interesse" von Seiten der Väter entstehe. "Aber es geht nicht nur ums Recht haben, es geht vor allem darum, Verantwortung zu teilen."
Fälle, in denen es nicht funktioniert
Dem Lamento der Väterrechtler, dass Mütter Obsorge als Druckmittel missbrauchen und Väter davon abhalten, sich um die Kinder zu kümmern, hält die Juristin ihren Erfahrungsschatz aus der Beratungspraxis entgegen: "Die Frauen wollen in der Regel wieder verstärkt in ihre Berufe einsteigen, wollen, dass die Väter Mitverantwortung übernehmen - nur ist das zum Großteil nicht die Realität. Untersuchungen haben ergeben, wenn die Wahl aufs alleinige Sorgerecht der Mutter fällt, das oftmals von Seiten der Väter vorgeschlagen wird." Außerdem werde in der aktuellen Debatte das Thema Gewalt an Frauen ausgeblendet, obwohl "das eine große Thematik in unserer Beratungspraxis ist. Da geht keine gemeinsame Obsorge."
Derzeitige Wahlmöglichkeit bestes Modell
Was lässt sich also machen, um die Situation zwischen SorgerechtsstreiterInnen zu entspannen? "Die derzeitige Regelung passt an sich. Die Wahlmöglichkeit der Modelle ist meiner Meinung nach das Beste." Man sollte woanders ansetzen: "Bei Schlichtungsstellen, wie es von Justizministerin Bandion-Ortner versprochen wurde, und bei umfassender Beratung, auch psychosozialer, psychologischer Art. Besonders Männer müsste man verstärkt dazu animieren, weil meiner Erfahrung nach gerade Väter dem Angebot einer Mediation eher skeptisch gegenüberstehen."
Auch der Ministerratsbeschluss vom Sommer letzten Jahres, dass unverheiratete Eltern beim Standesamt informiert werden müssen über die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, hält die Juristin für sinnvoll: "Denn viele denken gar nicht an daran." Leider wurde der Ministerratsbeschluss noch nicht umgesetzt.
"Mitverantwortung nicht gesetzlich zu verordnen"
Die Einspruchsfrist beim Automatismus, die jetzt angedacht ist, sei dagegen wieder eine Form der Prüfung am Gericht. "Meine Devise: Nicht in Richtung Verfahren arbeiten, sondern außergerichtliche Möglichkeiten schaffen." Oder den Kinderbeistand verstärkt zu bestellen, den Stekl "sehr, sehr positiv" findet: "Dieses Modellprojekt ist ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich Kinder in diesem ganzen Prozess mehr zu unterstützen. Das hätte im Verfahren einen Effekt: Dass Eltern, die nur noch in einem Krieg miteinander stecken, wo es nur noch um die eigenen Interessen geht, endlich merken: Es geht um unser Kind, dass ihnen bewusst wird, wie sehr das Kind leidet." Das sei der richtige Weg. Weil: "Man kann Harmonie und Mitverantwortung nicht gesetzlich verordnen." (bto/dieStandard.at, 10.2.2011)

http://diestandard.at/1297215884026/Crux-Vereinbarkeit-Mitverantwortung-kann-man-nicht-verordnen

Juristin im frauenspezifischen Bereich, Gesundheitsjournalistin und Energethikerin arbeitet unter Anwendung der asiatischen Körper und Energiearbeitsform Ergosom, die sehr sanft ist und Tiefenwirkung hat. Durch Lösung von Blockaden werden die Selbstheilungskräfte aktiviert. Weiters bietet sie ganzheitliche energethische Lebensberatung, geführte Meditationen und die Lebensbaummeditation an.
Praxis in Wien 16

http://www.fuer-mich.at/expertenpool/detail.php?nr=482

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