Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wer legt eigentlich die Strafbarkeit von Handlungen fest? (Gesellschaft)

Kalle Wirsch, Saturday, 30.11.2013, 14:40 (vor 4063 Tagen)

Die Homohorden halten bei ihrem Sturm auf die Familie an einem Argument fest, dass Homosexualität keine Krankheit ist. Was es allerdings ist, wird so richtig auch nicht belegt.

Fakt ist eines: Wenn es keine psychische Krankheit ist, dann wäre dies z.B. Pädophilie, Kanibalismus, Mordgier etc. auch nicht. Die Strafbarkeit einer "Geisteskrankheit" macht der Gesetzgeber offensichtlich an der Schadwirkung gegenüber der Gesellschaft oder dem persönlichen Eigentum fest. Wobei gesagt sei, dass der Staat selber mordet (Horst Arnold wurde in den Tod getrieben) und raubt (jede Steuer ist Raub). Hinzu kommt also zwangsläufig noch die Komponente "Wer Träger der Geisteskrankheit ist." und "Wer diese Handlung vollzieht." Raub im Auftrage des Staates ist ganz klar straffrei: http://dejure.org/gesetze/StGB/353.html . Beim Mord scheint sich diese Frage auch geklärt zu haben, denn § 211 StGB spricht ungegendert von "Mördern", womit sich kausal die Straffreiheit von Mörderinnen/Kindsmörderinnen erklären lässt.

Das sind im Zuge des Gleichheits-/Gleichstellungswahns Unterscheidungen, die so nicht aktzeptabel sind. Ein Irrer der sich an Bildern nackter Kinder aufgeilt, wird genauso verfolgt, wie einer der direkt zugreift und missbraucht. Scheinbar betrachtet der Staat auch den als gefährlich, der seine Phantasien nur virtuell auslebt und im Verborgenen bleibt. Wo genau schadet der der Gesellschaft oder dem Eigentum? Weil er diese Bilder umsatzsteuerfrau erwirbt?

Hier haut etwas generell nicht hin, aber eines ist erkennbar: Die Debatte um Wert- und Moralvorstellungen hat längst zu einer Spaltung der Gesellschaft geführt. Dies deshalb, weil hier zwischen strafbaren und nicht strafbaren "Kopfkrankheiten" unterschieden wird.

Letztlich und generell stellt sich die Frage: Wer legt eigentlich die Strafbarkeit von Handlungen fest?

Im Zuge des Treibens der Homohorden rückt genau diese Frage in den Focus des öffentlichen Interesses. Kausal daraus erklärt sich dann nämlich, warum die Homo-Ehe und das Homo-Adoptionsrecht falsch ist.

Der Vorwurf der Homophobie lässt mich kalt. Putin hat Recht und das ist gut so!

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Die herrschende Meinung einer Lumpenelite!

Musharraf Naveed Khan, Saturday, 30.11.2013, 15:06 (vor 4063 Tagen) @ Kalle Wirsch

Letztlich und generell stellt sich die Frage: Wer legt eigentlich die Strafbarkeit von Handlungen fest?

Früher hätte ich gesagt: Das Parlament! .. und das wurde vom Volk gewählt. Heute allerdings nehme ich in Deutschland wahr, dass politische Konkurrenz ausgeschaltet wird, die Meinung der 40% Nichtwähler ausgeblendet und die Abgeordneten unter dem Druck des Fraktionszwangs (Existenzangst!) gleichgeschaltet werden. So kann die öffentliche Meinung gar nicht zur herrschenden Meinung werden. Richtig ist, dass die herrschende Meinung von einem kleinen elitären Kreis von Lumpeneliten festgelegt und über die Medien als öffentliche Meinung bekanntgegeben wird. Aus dem Grund fürchten diese Kreise auch das Schwert des Volksentscheides wie der Teufel das Weihwasser.

Die herrschende Meinung wird von der Lumpenelite stetig angepasst und zwar so, dass es ausschließlich derem Machterhalt und Existenz-/Profitsicherung dient. Das Homos da nur gutwillige Deppen sind und man sie fallen lassen wird wie heiße Kartoffeln, dass werden die schon noch lernen.

Wer legt eigentlich die Strafbarkeit von Handlungen fest?

Jeff, Saturday, 30.11.2013, 17:43 (vor 4063 Tagen) @ Kalle Wirsch

Das sind im Zuge des Gleichheits-/Gleichstellungswahns Unterscheidungen, die so nicht aktzeptabel sind. Ein Irrer der sich an Bildern nackter Kinder aufgeilt, wird genauso verfolgt, wie einer der direkt zugreift und missbraucht. Scheinbar betrachtet der Staat auch den als gefährlich, der seine Phantasien nur virtuell auslebt und im Verborgenen bleibt. Wo genau schadet der der Gesellschaft oder dem Eigentum? Weil er diese Bilder umsatzsteuerfrau erwirbt?

Der Staat betrachtet solche Personen als gefährlich.
Das kann nur bedeuten, daß Staatsdiener selbst auf solchen Filmen abgebildet sind, und Angst haben, aufzufliegen.

Kleine Anmerkung: Es gibt keine Homo"sexualität". Was Du meinst ist die Homo-Geisteskrankheit!

Mr.Präsident @, Saturday, 30.11.2013, 19:47 (vor 4063 Tagen) @ Kalle Wirsch
bearbeitet von Mr.Präsident, Saturday, 30.11.2013, 20:01

Die Homohorden halten bei ihrem Sturm auf die Familie an einem Argument fest, dass Homosexualität keine Krankheit ist. Was es allerdings ist, wird so richtig auch nicht belegt.

Die halten nicht daran fest dass Homo-Gestörtheit keine Krankheit "ist", sondern dass es keine Geisteskrankheit "sei". Der Ton macht die Musik. :-D

Einfach nur ekelig, schon allein der Gedanke, dass die ihr Arschloch als "Geschlechtsteil" - was ja nun mal zum Verkehr von Geschlechtern ("Sex") notwendig wäre - verstehen. Die stellen sich zwar vor, dass die "Sex" hätten, das ist allerdings nur das "Anbohren von Scheiße".

Anmerkung: Was homo-Bekloppte offenbar als Vaginalsekret interpretieren ist braun und stinkt nach Kot. Aber zum Glück können die ihre Krankheit auch therapieren lassen.

PS: Ach so, die Strafbarkeit von Handlungen legt die - von homo-Perversen unterwanderte - Politik fest. Und von wem die gesteuert werden, ist derzeit noch nicht klar zu sagen.

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Feminismus / Gender-Wahnsinn:

[image]
von l. nach r.:
Megan Ambuhl, Lynndie England, “Gus”[?]
(Abu Ghraib)

Kleine Anmerkung: Es gibt keine Homo"sexualität". Was Du meinst ist die Homo-Geisteskrankheit!

Jeff, Saturday, 30.11.2013, 21:40 (vor 4063 Tagen) @ Mr.Präsident

PS: Ach so, die Strafbarkeit von Handlungen legt die - von homo-Perversen unterwanderte - Politik fest. Und von wem die gesteuert werden, ist derzeit noch nicht klar zu sagen.

Die Politiker werden von der Industrie mit schwarzen Koffern und Aufsichtsratsposten nach der Amtszeit gesteuert.

Was hinter der Homopropaganda steckt, sollte spätestens nach dem "Urteil" des angeblichen Europäischen "Gerichtshofs" deutlich geworden sein: Die gleichgeschlechtliche Unzucht soll als Asylgrund anerkannt werden, um so neue Billigarbeiter ins Land schleusen zu können.

Aufrechte Politiker hätten schon längst den § 175 wieder eingeführt!

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